HRB 33116
Big Deal Bous GmbH
aktuell 6 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Otto-Lilienthal-Straße 2, 55232 AlzeyGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Alzey
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 13.04.2021
- Datenstand
- 2025-10-28
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Klaus Schmidt
Erbes-Büdesheim
ist stets einzelvertretungsberechtigt und befugt, mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte mit der Gesellschaft vorzunehmen.Allgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Geschäftsanschrift
Weitere Unternehmen an dieser Anschrift
Angezeigt werden ausschließlich exakt übereinstimmende, aktuell eingetragene Geschäftsanschriften. Eine gemeinsame Anschrift bedeutet nicht automatisch eine wirtschaftliche oder gesellschaftsrechtliche Verbindung.
PIONEXT GmbH
HRB 48955 · Amtsgericht Mainz
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
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Zum ZeitstrahlRegisterinformationen
Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.
Abrufstand 2025-10-28 Registerinformationen ansehenRegistertreffer
Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- Vierte Textilhandelsgesellschaft Big Deal mbH Alzey
Gegenstand des Unternehmens
Der Handel mit Textilien aller Art in Bous, insbesondere auch von Hemden, T-Shirts und Sweat-Shirts, sowie deren Import und Export.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 1 IN 3/21 · Big Deal Bous GmbH · Insolvenzgericht Alzey
- Insolvenzgericht
- Alzey
- Aktenzeichen
- 1 IN 3/21
- Wirksam am
- 10.08.2026
- Registerbezug
- Mainz, HRB 33116
Alzey
INSOLVENZGERICHT
1 IN 3/21
07.08.2026
Elektronisches Gerichtspostfach:
safe-sp1-1442817571156-015916782
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Big Deal Bous GmbH, Otto-Lilienthalstraße 2, 55232 Alzey (AG Mainz, HRB 33116),
vertreten durch:
Klaus Schmidt, Otto-Lilienthalstraße 2, 55232 Alzey, (Geschäftsführer),
wird das Verfahren gem. § 207 Insolvenzordnung (InsO) nach Anhörung der Gläubigerversammlung und der Massegläubiger mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt.
Dieser Beschluss wird am dritten Tag nach seiner Veröffentlichung wirksam.
G r ü n d e:
Der Insolvenzverwalter hat die Massearmut angezeigt und die Einstellung des Verfahrens beantragt. Die Veröffentlichung der Anzeige der Masseunzulänglichkeit ist erfolgt.
Die Gläubigerversammlung wurde angehört. Die Massegläubiger wurden gehört.
Da ein Vorschuss auf die weiteren Kosten des Insolvenzverfahrens nicht geleistet
Wurde, war das Verfahren nach § 207 InsO einzustellen.
Rechtsmittelbelehrung
(sofortige Beschwerde § 793)
Die Entscheidung ist mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von einem zwei Wochen nach der Zustellung des Beschlusses bei dem Amtsgericht Alzey (Schlossgasse 32, 55232 Alzey) einzulegen. Die Einlegung erfolgt durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Bei schriftlicher Erklärung genügt es zur Fristwahrung nicht, dass die Erklärung innerhalb der Frist zur Post gegeben wird. Die Frist ist vielmehr nur dann gewahrt, wenn die Erklärung vor Ablauf der Frist bei dem Gericht eingeht.
Belehrung elektronisches Dokument
Rechtsbehelfe und Anträge können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
* In einem zugelassenes Dateiformat übersandt werden. D.h. es muss druckbarer, kopierbarer, durchsuchbar, im Dateiformat PDF (Version PDF/A-1 oder PDF/A-2) übermittelt werden.
* mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) oder auf einem sicheren Übermittlungsweg nach §130a ZPO eingereicht werden
oder
* von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg nach § 130a ZPO eingereicht werden.
Sichere Übermittlungswege gem. § 130a Abs. 4 ZPO sind (derzeit)
- die absenderauthentifizierte De-Mail, § 130a Abs. 4 Nr. 1 ZPO, §§ 4, 5 De-MailG,
- das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) und das besondere elektronische Notarpostfach (beN), §30a Abs. 4 Nr. 2 ZPO,
- das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo), § 130a Abs. 4 Nr. 3 ZPO.
Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Alzey
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 1 IN 3/21 · Big Deal Bous GmbH · Insolvenzgericht Alzey
- Insolvenzgericht
- Alzey
- Aktenzeichen
- 1 IN 3/21
- Wirksam am
- 20.02.2026
- Registerbezug
- Mainz, HRB 33116
Alzey
INSOLVENZGERICHT
1 IN 3/21
18.02.2026
Elektronisches Gerichtspostfach:
safe-sp1-1442817571156-015916782
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Big Deal Bous GmbH, Otto-Lilienthalstraße 2, 55232 Alzey (AG Mainz, HRB 33116),
vertreten durch:
Klaus Schmidt, Otto-Lilienthalstraße 2, 55232 Alzey, (Geschäftsführer),
wird Termin zur besonderen Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren bestimmt auf den 14.04.2026.
Der Termin dient der Anhörung der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger zur beabsichtigten Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse (§ 207 InsO) und für den Fall der Einstellung der Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters.
Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 3.000,- EUR geleistet wird.
Der Termin dient des Weiteren der Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen.
Amtsgericht Alzey
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 1 IN 3/21 · Big Deal Bous GmbH · Insolvenzgericht Alzey
- Insolvenzgericht
- Alzey
- Aktenzeichen
- 1 IN 3/21
- Wirksam am
- 19.02.2026
- Registerbezug
- Mainz, HRB 33116
Alzey
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
1 IN 3/21
18.02.2026
Elektronisches Gerichtspostfach:
safe-sp1-1442817571156-015916782
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Big Deal Bous GmbH, Otto-Lilienthalstraße 2, 55232 Alzey (AG Mainz, HRB 33116),
vertreten durch:
Klaus Schmidt, Otto-Lilienthalstraße 2, 55232 Alzey, (Geschäftsführer),
wird die Vergütung des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe mit dem Recht zur Entnahme - soweit möglich - wie folgt festgesetzt:
Gründe
Das Verfahren wurde am 25.03.2021 eröffnet und wird voraussichtlich nicht vor dem 14.04.2026 aufgehoben.
Die Vergütung entspricht der Regelvergütung auf der Basis der Berechnungsgrundlage von 15.807,60 € zzgl. Vorsteuer aus der Vergütung i.H.v. xxx €.
Die Auslagen wurden gem. den gesetzlichen Pauschalen bezogen auf den o.g. Zeitraum festgesetzt, begrenzt durch die Höchstsätze der Regelvergütung. Dies betragen im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 250 Euro je angefangenen Monat der Dauer der Tätigkeit.
Die vorhandene Masse reicht nur zum teilweisen Ausgleich der Vergütung.
Rechtsmittelbelehrung
(sofortige Beschwerde § 793)
Die Entscheidung ist mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von einem zwei Wochen nach der Zustellung des Beschlusses bei dem Amtsgericht Alzey (Schlossgasse 32, 55232 Alzey) einzulegen. Die Einlegung erfolgt durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Bei schriftlicher Erklärung genügt es zur Fristwahrung nicht, dass die Erklärung innerhalb der Frist zur Post gegeben wird. Die Frist ist vielmehr nur dann gewahrt, wenn die Erklärung vor Ablauf der Frist bei dem Gericht eingeht.
Belehrung elektronisches Dokument
Rechtsbehelfe und Anträge können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
* In einem zugelassenen Dateiformat übersandt werden. D.h. es muss druckbarer, kopierbarer, durchsuchbar, im Dateiformat PDF (Version PDF/A-1 oder PDF/A-2) übermittelt werden.
* mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) oder auf einem sicheren Übermittlungsweg nach §130a ZPO eingereicht werden oder
* von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg nach § 130a ZPO eingereicht werden.
Sichere Übermittlungswege gem. § 130a Abs. 4 ZPO sind (derzeit)
- die absenderauthentifizierte De-Mail, § 130a Abs. 4 Nr. 1 ZPO, §§ 4, 5 De-MailG,
- das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) und das besondere elektronische Notarpostfach (beN), §30a Abs. 4 Nr. 2 ZPO,
- das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo), § 130a Abs. 4 Nr. 3 ZPO.
Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Alzey
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 33116 HRB 33116: Big Deal Bous GmbH, Alzey, Otto-Lilienthal-Straße 2, 55232 Alzey. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Forderungsprüfung 1 IN 3/21 · Big Deal Bous GmbH · Insolvenzgericht Alzey
- Insolvenzgericht
- Alzey
- Aktenzeichen
- 1 IN 3/21
- Wirksam am
- 26.03.2021
- Registerbezug
- Mainz, HRB 33116
Alzey
Insolvenzgericht
1 IN 3/21 25.03.2021
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Big Deal Bous GmbH, Otto-Lilienthalstraße 2, 55232 Alzey (AG Mainz, HRB 33116),
vertreten durch:
Klaus Schmidt, Otto-Lilienthalstraße 2, 55232 Alzey, (Geschäftsführer),
wird heute, am 25.03.2021 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3,
11, 16 ff. InsO eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe, Hindenburgstraße 32, 55118 Mainz, Tel.: 06131/
619230, Fax: 06131/6192311
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr zur Insolvenzmasse gehörendes
gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens
verboten. Die Verfügungsbefugnis wird dem Insolvenzverwalter übertragen.
Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem
Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen. Wird gleichwohl an die Schuldnerin
geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der
nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Der Insolvenzverwalter wird mit der Durchführung der Zustellungen gemäß § 8
Abs. 3 InsO beauftragt.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich
unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung
bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis:
01.06.2021,
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 22.06.2021.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
" Anträge über:
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne
Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist und dem
vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft
werden, liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für
die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen
nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene
Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag,
der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht,
keine Widersprüche erhoben werden.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt
sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft
der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen
Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
G r ü n d e :
Die Schuldnerin ist zahlungsunfähig und überschuldet. Dies steht zur
Überzeugung des Gerichts fest aufgrund der durchgeführten Ermittlungen,
insbesondere aufgrund des Gutachtens des Sachverständigen Rechtsanwalt Dr.
Robert Schiebe vom 22.03.2021.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Alzey,
Schlossgasse 32, 55232 Alzey einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Alzey
Insolvenzgericht
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 33116 Vierte Textilhandelsgesellschaft Big Deal mbH, Alzey, Otto-Lilienthal-Straße 2, 55232 Alzey.Die Gesellschafterversammlung vom 14.09.2009 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz), …
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.