HRB 10602

Big - Automobile GmbH

Amtsgericht Neuruppin · Brandenburg

aktuell 5 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Schwedt/Oder

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Registerdaten

Sitz
Schwedt/Oder
Datenstand
2025-01-01
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2025-01-01

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

5
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 15 IN 90/21 · Big - Automobile GmbH · Insolvenzgericht Neuruppin
Insolvenzgericht
Neuruppin
Aktenzeichen
15 IN 90/21
Wirksam am
05.12.2025
Registerbezug
Neuruppin, HRB 10602
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Big - Automobile GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 10602), Geschäftszweig: Handel mit Neu- und Gebrauchtfahrzeugen, mit Ersatzteilen und KFZ-Zubehör u.a., Ehm-Welk-Straße 83, 16303 Schwedt/Oder, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Tibor Bigelmann, Am Humpelsberg 9, 16303 Schwedt/Oder OT Felchow - Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Andreas Wähnert, Friedrichstraße 204, 10117 Berlin -
werden die nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen geprüft (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Es wird für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen die Anordnung des mündlichen Verfahrens aufgehoben und das weitere Verfahren schriftlich durchgeführt (§§ 177 Absatz 2, 5 Abs. 2 InsO).
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können bis zum Ablauf des Prüfungsstichtages, dem 08. Januar 2026 bei dem Insolvenzgericht schriftlichen Widerspruch gegen den Grund, den Betrag und/ oder Rang einer angemeldeten Forderung erheben. Im Widerspruch ist der Name des Gläubigers, dessen Forderung bestritten wird, anzugeben.
Die Insolvenztabelle der zu prüfenden Forderungen mit den Forderungsanmeldungen sowie eventuell eingehende Widersprüche sind bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Karl-Marx-Str. 18a, 16816 Neuruppin zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten niedergelegt. Wird innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt. Die Gläubiger, deren Forderung festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Neuruppin, den 4. Dezember 2025
15 IN 90/21

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 15 IN 90/21 · Big - Automobile GmbH · Insolvenzgericht Neuruppin
Insolvenzgericht
Neuruppin
Aktenzeichen
15 IN 90/21
Wirksam am
08.01.2024
Registerbezug
Neuruppin, HRB 10602
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Big - Automobile GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 10602), Geschäftszweig: Handel mit Neu- und Gebrauchtfahrzeugen, mit Ersatzteilen und KFZ-Zubehör u.a. , Ehm-Welk-Straße 83, 16303 Schwedt/Oder, vertreten durch den Geschäftsführer - Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Andreas Wähnert, Friedrichstraße 204, 10117 Berlin
wird am 5. Januar 2024, der bisherige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Friedrich Seggebruch, Damaschkestraße 21, 10711 Berlin aus dem Amt entlassen. Rechtsanwältin Anne Kopp,Alt Nowawes 67, 14482 Potsdam wird zum neuen Insolvenzverwalter bestellt (§ 27 InsO).Das Recht der Schuldnerin, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu verwalten und über es zu verfügen, einschließlich der Verfügung über die vom bisherigen Verwalter angelegten Insolvenzsonderkontos, geht auf den neu ernannten Insolvenzverwalter über. Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin zu leisten, sondern nur noch an den neu ernannten Insolvenzverwalter.
Neuruppin, den 5. Januar 2024
15 IN 90/21

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 10602 NP HRB 10602 NP: Big - Automobile GmbH, Schwedt/Oder, Ehm-Welk-Straße 83, 16303 Schwedt/Oder. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist infolge der Eröffnung des Insolvenzverfahrens (AZ: 15 IN 90/21, Amtsgericht …
HRB 10602 NP: Big - Automobile GmbH, Schwedt/Oder, Ehm-Welk-Straße 83, 16303 Schwedt/Oder. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist infolge der Eröffnung des Insolvenzverfahrens (AZ: 15 IN 90/21, Amtsgericht Neuruppin) aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 15 IN 90/21 · Big - Automobile GmbH · Insolvenzgericht Neuruppin
Insolvenzgericht
Neuruppin
Aktenzeichen
15 IN 90/21
Wirksam am
10.06.2021
Registerbezug
Neuruppin, HRB 10602
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der
Big - Automobile GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 10602),
Geschäftszweig: Handel mit Neu- und Gebrauchtfahrzeugen, mit Ersatzteilen und
KFZ-Zubehör u.a., Ehm-Welk-Straße 83, 16303 Schwedt/Oder, vertreten durch den
Geschäftsführer, - Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Andreas Wähnert,
Friedrichstraße 204, 10117 Berlin -
wird am 08.06.2021, um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Friedrich Seggebruch, Damaschkestraße 21,
10711 Berlin. Es wird für das Hauptverfahren das mündliche Verfahren
angeordnet. Der Schuldnerin wird die Verfügung über Gegenstände, die zur
Insolvenzmasse gehören, verboten. Das Recht der Schuldnerin, das zur
Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu verwalten und über es zu verfügen, geht
auf den ernannten Insolvenzverwalter über. Die Gläubiger werden aufgefordert,
ihre Forderungen schriftlich bis zum 14.07.2021 bei dem Insolvenzverwalter
unter Beifügung der die Forderungen belegenden Urkunden in Abdruck anzumelden.
Alle Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich
mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten
der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht
beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie
die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft
unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28
Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin zu leisten, sondern nur noch an den
Insolvenzverwalter. Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage
eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens
beschlossen wird
und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen
ist am Freitag, 13. August 2021, 09:00 Uhr, Karl-Marx-Straße 18a, 16816
Neuruppin, Saal 325 (Gläubigerversammlung und Prüftermin). Der Termin dient
zugleich zur möglichen Beschlussfassung der Gläubiger über:
- Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57)
- Bestimmungen zur Zwischenrechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO)
- Einsetzung und Besetzung oder Beibehaltung eines Gläubigerausschusses (§ 68
InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- Beauftragung des Insolvenzverwalters zur Ausarbeitung eines Insolvenzplans (§
157 InsO)
- besondere Regelungen hinsichtlich der Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159
InsO)
- abweichende Regelungen hinsichtlich der Hinterlegungsstelle sowie der
Behandlung von Wertgegenständen (§ 149 InsO)
Ferner ist in dem Termin über folgende besonders bedeutsame Rechtshandlungen
des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO) zu beschließen:
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs des Schuldners, des
Warenlagers im Ganzen
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil
(Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 S. 3 InsO).
Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das
Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Absatz 3 Satz 3 InsO). Vertreter von
Gläubigern haben ihre Vollmachten einzureichen oder spätestens im Termin
vorzulegen.
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten
Veröffentlichungen von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das
Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der
veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Für die Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren einschließlich des
Beschlusses nach § 289 der Insolvenzordnung beginnt die Löschungsfrist mit
Rechtskraft der Entscheidung über die Restschuldbefreiung.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben.
Die sofortige Beschwerde ist durch Einreichung einer in deutscher Sprache
verfassten Beschwerdeschrift beim Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Str. 18a,
16816 Neuruppin binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung der
Entscheidung einzulegen. Die Zustellung kann - mit einheitlicher Wirkung gegen
alle Beteiligten - durch die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 3 InsO
(www.insolvenzbekanntmachungen.de) ersetzt werden. Sie gilt dann als bewirkt,
sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind (§
9 Abs. 1 Satz 3 InsO). Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der
Zustellung, ist für den Beginn der Beschwerdefrist das frühere Ereignis
maßgebend. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen
Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese
Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann entweder durch
Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle, in schriftlicher Form, auch per
Telefax, oder in elektronischer Form eingelegt werden. Das elektronische
Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der
verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person
signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Wegen der
sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a der Zivilprozessordnung verwiesen.
Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit
den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen
des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische
Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der
jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseiten www.justiz.de und
www.erv.brandenburg.de verwiesen.
Hinweise bei einer Terminsteilnahme
Beteiligte führen bitte einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis
(Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines
EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass,
elektronischer Aufenthaltstitel, Auskunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich.
Gegebenenfalls kann sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen
Gerichtstagen verweigert werden.
Am Eingang des Gerichts finden regelmäßig Eingangskontrollen statt. Dies kann
bei einem hohen Besucheraufkommen zu nicht vermeidbaren Wartezeiten führen.
Richten Sie sich bitte darauf ein, damit Sie pünktlich im Gerichtssaal
erscheinen.
Als Behördenvertreter, Betreuer, Polizeibeamter, Rechtsanwalt/Notar halten Sie
bitte ihren Dienstausweis bereit.
Führen Sie bitte keine gefährlichen Gegenstände (z.B. Messer, Pfefferspray oder
sonstige Stich- und Schlagwaffen) mit. Lassen Sie möglichst alle metallischen
Gegenstände zu Hause oder deponieren Sie diese im Auto.

Es ist Teil unserer Aufgaben, die massiven Anstrengungen auf allen Ebenen des
Öffentlichen Gesundheitsdienstes zur Verzögerung der weiteren Ausbreitung des
Corona-Virus zu unterstützen.
Zum Schutz Ihrer Gesundheit und der Gesundheit unserer Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter werden Sie aufgrund der aktuellen Entwicklung um Folgendes gebeten:

Nach Maßgabe der im Land Brandenburg geltenden Eindämmungsverordnung kann
Besucherinnen und Besuchern des Amtsgerichts ab dem vollendeten sechsten
Lebensjahr der Zutritt und der Aufenthalt im Gerichtsgebäude nur bei Verwendung
einer medizinischen Maske (OP-Maske, FFP2-Maske oder vergleichbare Masken)
gestattet werden. In den Verhandlungssälen gelten die Anordnungen der die
Verhandlung leitenden Richterinnen und Richter, Rechtspflegerinnen und
Rechtspfleger. Sie werden deshalb gebeten, eine medizinische Maske
mitzubringen.

Von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen Bedeckung sind
1. Gehörlose und schwerhörige Menschen, ihre Begleitperson und im Bedarfsfall
Personen, die mit diesen kommunizieren,
2. Personen, denen die Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung wegen einer
Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar
ist,
ausgenommen. Sollten Sie zu diesem Personenkreis gehören, teilen Sie dies bitte
beim Betreten des Gebäudes den am Einlass tätigen Beschäftigten mit. Im Falle
der vorstehenden Ziffer 2) ist ein ärztliches Attest im Original mit dem
Inhalt, der durch die im Land Brandenburg geltende Eindämmungsverordnung
festgelegt wird, vorzulegen.

In den Verhandlungssälen gelten die Anordnungen der die Verhandlung leitenden
Richterinnen und Richter und Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger. Im Übrigen
finden im Gebäude des Amtsgerichts die allgemeinen Hygieneregeln Anwendung,
insbesondere auch das Gebot zur Einhaltung des Mindestabstands. Machen Sie beim
Betreten des Gebäudes bitte auch von der Möglichkeit der Handdesinfektion an
den im Eingangsbereich und vor den Verhandlungssälen eingerichteten
Desinfektionsstationen Gebrauch.

Ihnen kann kein Zugang gewährt werden, wenn Sie
- an Covid-19 erkrankt sind oder
- Erkältungssymptome (z. B. Husten, Fieber oder Atemnot) haben oder
- Kontakt zu einer nachweislich mit dem Coronavirus infizierten Person hatten
und dieser Kontakt nicht mehr als 14 Tage zurückliegt oder
- der 14tägigen Quarantäneverpflichtung nach einer Einreise aus dem Ausland
unterfallen.
Besucherinnen und Besucher haben auf Aufforderung schriftlich zu versichern,
dass bei ihnen kein Grund vorliegt, der sie im Sinne der vorstehenden
Aufzählung vom Zugang zum Amtsgericht Neuruppin ausschließt.

Wer als Verfahrensbeteiligte*r, Zeug*in oder anderer Beteiligte*r eine
gerichtliche Ladung erhalten hat, ist zum Erscheinen verpflichtet. Für Parteien
in zivilrechtlichen Verfahren gilt dies jedenfalls dann, wenn ihr persönliches
Erscheinen angeordnet worden ist. Sollte in Ihrem Fall ein Verhinderungsgrund
im Sinne der obigen Aufzählung vorliegen, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt zum
Amtsgericht Neuruppin auf, um die weitere Verfahrensweise zu klären. Sie werden
vorsorglich darauf hingewiesen, dass jeder Verhinderungsgrund auf Aufforderung
glaubhaft zu machen ist.
Neuruppin, den 08.06.2021
15 IN 90/21

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRB 10602 NP HRB 10602 NP: Big - Automobile GmbH, Schwedt/Oder, Ehm-Welk-Straße 83, 16303 Schwedt/Oder. Geschäftsanschrift: Ehm-Welk-Straße 83, 16303 Schwedt/Oder. Gegenstand: Der Handel mit Neu- und Gebrauchtfahrzeugen,…
HRB 10602 NP: Big - Automobile GmbH, Schwedt/Oder, Ehm-Welk-Straße 83, 16303 Schwedt/Oder. Geschäftsanschrift: Ehm-Welk-Straße 83, 16303 Schwedt/Oder. Gegenstand: Der Handel mit Neu- und Gebrauchtfahrzeugen, mit Ersatzteilen und KFZ-Zubehör und alle Gewerke der KFZ-Instandhaltung und Instandsetzung, das Betreiben eines Abschleppdienstes, sowie alle Leistungen die dem genannten Geschäftsbereich mittelbar oder unmittelbar dienen und ergänzen. Kapital: 25.000,00 EUR. Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden. Geschäftsführer: Bigelmann, Tibor, *XX.XX.XXXX, Schöneberg OT Felchow, mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom: 10.10.2013

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