HRB 115971
BHK Services GmbH
aktuell 10 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Frankfurt am Main
Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Frankfurt am Main
- Datenstand
- 2024-04-08
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Abrufstand 2024-03-14 Chronologischen Auszug ansehenDokumentenansicht
Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.
3 archivierte Dokumente Dokumente ansehenVeröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum ZeitstrahlRegistertreffer
Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- Platin 1796. GmbH Frankfurt am Main
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung 810 IN 747/24 B-16-9 · BHK Services GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 747/24 B-16-9
- Wirksam am
- 15.07.2025
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 115971
vertreten durch:
Holger Bützler, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 14.07.2025.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzplan 810 IN 747/24 B-16-9 · BHK Services GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 747/24 B-16-9
- Wirksam am
- 30.06.2025
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 115971
vertreten durch:
Holger Bützler, Kleebergstraße 7, 60322 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wird das Verfahren nach Rechtskraft der Bestätigung des Insolvenzplans gem. § 258 Abs. 1 InsO aufgehoben.
Frankfurt am Main , den 30.06.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzplan 810 IN 747/24 B-16-9 · BHK Services GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 747/24 B-16-9
- Wirksam am
- 02.06.2025
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 115971
vertreten durch:
Holger Bützler, Kleebergstraße 7, 60322 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), ist Termin zur Erörterung und Abstimmung über den vorgelegten Insolvenzplan bestimmt auf Freitag, 13.06.2025, 12:00 Uhr, Saal 1, Gebäude F, Klingerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main
Der Insolvenzplan und die hierzu eingegangenen Stellungnahmen sind zur Einsichtnahme durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Der Termin dient gleichzeitig für den Fall der Annahme des Insolvenzplans der Erörterung und Abnahme der Schlussrechnung.
Amtsgericht Frankfurt am Main, den 22.05.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 810 IN 747/24 B-16-9 · BHK Services GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 747/24 B-16-9
- Wirksam am
- 26.05.2025
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 115971
vertreten durch:
Holger Bützler, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wird das mit Beschluss vom 10.05.2025 angeordnete schriftliche Verfahren aufgehoben und Termin zur Prüfung der nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen bestimmt auf Freitag, 13.06.2025, 11:50 Uhr, Saal 1, Gebäude F, Klingerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main .
AG Frankfurt am Main, 23.05.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 810 IN 747/24 B-16-9 · BHK Services GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 747/24 B-16-9
- Wirksam am
- 23.03.2025
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 115971
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
BHK Services GmbH, Guiollettstraße 19, 60325 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 115971),
vertreten durch:
Holger Bützler, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer),
werden für den vorläufigen Insolvenzverwalter festgesetzt:
Vergütung: EUR xxx
Auslagenpauschale: EUR xxx
Umsatzsteuer: EUR xxx
Summe: EUR xxx
Der über die erfolgte Festsetzung hinausgehende Antrag wird als unbegründet zurückgewiesen.
Gründe:
Aus der zugrunde zu legenden Bemessungsgrundlage von EUR 554.624,10 errechnet sich unter Anwendung der maßgeblichen Regelsätze zunächst die Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters in Höhe von EUR xxx. Aus diesem Betrag steht dem vorläufigen Insolvenzverwalter allerdings nur ein Bruchteil (Prozentsatz) zu, der regelmäßig 1/4 (25%) beträgt. Mit diesem Bruchteil ist die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters in einem durchschnittlichen Verfahren abgegolten. Zuschläge können demnach nur für eine Tätigkeit zugestanden werden, die über das gewöhnliche Maß hinaus den vorläufigen Insolvenzverwalter in Anspruch genommen haben. Das vorliegende Verfahren rechtfertigt aufgrund dem mit der Fortführung des Betriebs und der Organisation der Insolvenzgeldvorfinanzierung, die Erhöhung des Bruchteils (Prozentsatzes) um 32 % auf insgesamt 57 %.
Die sich ergebende Vergütung in Höhe von EUR xxx ist dem Verfahren sowohl angemessen als auch ausreichend, ein Überschreiten des gewährten Zuschlags weder von der Sache her gerechtfertigt noch entspräche dies dem tatsächlichen Aufwand. Der Antrag war daher insoweit zurückzuweisen.
Antragsgemäß erhält der vorläufige Insolvenzverwalter die Auslagenpauschale und die auf Vergütung und Pauschale entfallende Umsatzsteuer festgesetzt; § 63 Abs. 3 InsO, §§ 10, 11, 2, 7 und 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem bei dem o. g. Gericht einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 20.03.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 810 IN 747/24 B-16-9 · BHK Services GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 747/24 B-16-9
- Wirksam am
- 16.02.2025
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 115971
vertreten durch:
Holger Bützler, Kleebergstraße 7, 60322 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 05.05.2025 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 19.05.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 10.02.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Sicherungsmaßnahme 810 IN 747/24 B-16-9 · BHK Services GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 747/24 B-16-9
- Wirksam am
- 02.09.2024
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 115971
vertreten durch:
Holger Bützler, (Geschäftsführer), wurde am 29.08.2024 um 15:30 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt:
StB/WP Thomas Illy, PKF Fasselt Partnerschaft mbH, Bockenheimer Landstraße 51-53, 60325 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 93 49 01 41 0, Fax: 069/ 93 49 01 44 0, E-Mail: thomas.illy@pkf-fasselt.de, Internet: www.pkf-fasselt.de.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 29.08.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 747/24 B-16-9 · BHK Services GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 747/24 B-16-9
- Wirksam am
- 17.06.2024
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 115971
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 14.06.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 115971 HRB 115971: Platin 1796. GmbH, Frankfurt am Main, c/o VRB Vorratsgesellschaften GmbH, Friedrichstraße 133, 10117 Berlin. Die Gesellschafterversammlung vom 21.08.2019 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertr…
HRB 115971 HRB 115971: Platin 1796. GmbH, Frankfurt am Main, c/o VRB Vorratsgesellschaften GmbH, Friedrichstraße 133, 10117 Berlin. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.05.2019. Geschäftsa…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.