HRB 25766

BGI-Bau GmbH

Amtsgericht Montabaur · Rheinland-Pfalz

aktuell 7 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Frankfurter Str. 50, 53572 Unkel

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Unkel
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
22.09.2021
Datenstand
2025-10-27
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

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Stand 2025-10-27

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Veröffentlichungen

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Registerinformationen

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Gegenstand des Unternehmens

Die Übernahme und Vermittlung von Bau- und Baudienstleistungen, Garten- und Landschaftsbau, Einbau von genormten Baufertigteilen, die Vermietung von beweglichen Gegenständen, der Handel mit Waren aller Art, insbesondere mit Einrichtungsgegenständen, sowie gestalterische Planung von Bauobjekten aller Art.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

7
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 21 IN 32/18 · BGI-Bau GmbH · Insolvenzgericht Neuwied
Insolvenzgericht
Neuwied
Aktenzeichen
21 IN 32/18
Wirksam am
17.03.2026
Registerbezug
Montabaur, HRB 25766
21 IN 32/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BGI-Bau GmbH, Frankfurter Straße 50, 53572 Unkel (AG Montabaur, HRB 25766), vertr. d.: Maria-Elisabeth Hahn, Emil-Nolde-Straße 7, 53113 Bonn, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 11.05.2026 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Neuwied, 16.03.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 21 IN 32/18 · BGI-Bau GmbH · Insolvenzgericht Neuwied
Insolvenzgericht
Neuwied
Aktenzeichen
21 IN 32/18
Wirksam am
03.04.2025
Registerbezug
Montabaur, HRB 25766
21 IN 32/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BGI-Bau GmbH, Frankfurter Straße 50, 53572 Unkel (AG Montabaur, HRB 25766), vertr. d.: Maria-Elisabeth Hahn, Emil-Nolde-Straße 7, 53113 Bonn, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 25.06.2025 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Neuwied, 02.04.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 25766 HRB 25766: BGI-Bau GmbH, Unkel, Frankfurter Str. 50, 53572 Unkel. Nicht mehr Geschäftsführer: Hahn, Maria-Elisabeth, Königswinter, *XX.XX.XXXX.
HRB 25766: BGI-Bau GmbH, Unkel, Frankfurter Str. 50, 53572 Unkel. Nicht mehr Geschäftsführer: Hahn, Maria-Elisabeth, Königswinter, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 25766 HRB 25766: BGI-Bau GmbH, Unkel, Frankfurter Str. 50, 53572 Unkel. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
HRB 25766: BGI-Bau GmbH, Unkel, Frankfurter Str. 50, 53572 Unkel. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 21 IN 32/18 · BGI-Bau GmbH · Insolvenzgericht Neuwied
Insolvenzgericht
Neuwied
Aktenzeichen
21 IN 32/18
Wirksam am
23.01.2019
Registerbezug
Montabaur, HRB 25766
21 IN 32/18: Über das Vermögen der BGI-Bau GmbH, Frankfurter Straße 50, 53572
Unkel (AG Montabaur, HRB 25766), vertr. d.: Bashkim Gashi, Frankfurter Straße
50, 53572 Unkel, (Geschäftsführer), ist am 22.01.2019 um 09:10 Uhr das
Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Steuerberater Thomas Steger, Kölnstraße 135, 53757
Sankt Augustin, Tel.: 02241/90600, Fax: 02241/906090, E-Mail: steger@k-f.eu.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 18.03.2019 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Mittwoch, 17.04.2019, 10:00 Uhr, Saal 101, 1.
Stock, Amtsgericht Neuwied, Hermannstr. 39, 56564 Neuwied eine
Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur
Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Hinweise:

Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist.

Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:

Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.

Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Neuwied,
Hermannstraße 39, 56564 Neuwied einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Neuwied, 22.01.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 25766 HRB 25766: BGI-Bau GmbH, Unkel, Frankfurter Str. 50, 53572 Unkel. Nicht mehr Geschäftsführer: Gashi, Bashkim, Königswinter, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Hahn, Maria-Elisabeth, Königswinter, *XX…
HRB 25766: BGI-Bau GmbH, Unkel, Frankfurter Str. 50, 53572 Unkel. Nicht mehr Geschäftsführer: Gashi, Bashkim, Königswinter, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Hahn, Maria-Elisabeth, Königswinter, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Neueintragungen
HRB 25766 HRB 25766: BGI-Bau GmbH, Unkel, Frankfurter Str. 50, 53572 Unkel. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.06.2015 mit Änderung vom 18.11.2015. Die Gesellschafterversammlung vom 13.…
HRB 25766: BGI-Bau GmbH, Unkel, Frankfurter Str. 50, 53572 Unkel. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.06.2015 mit Änderung vom 18.11.2015. Die Gesellschafterversammlung vom 13.10.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Düsseldorf (bisher Amtsgericht Düsseldorf HRB 75278) nach Unkel beschlossen. Geschäftsanschrift: Frankfurter Str. 50, 53572 Unkel. Gegenstand: Die Übernahme und Vermittlung von Bau- und Baudienstleistungen, Garten- und Landschaftsbau, Einbau von genormten Baufertigteilen, die Vermietung von beweglichen Gegenständen, der Handel mit Waren aller Art, insbesondere mit Einrichtungsgegenständen, sowie gestalterische Planung von Bauobjekten aller Art. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Gashi, Bashkim, Königswinter, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.