HRB 26872

BFV Betonsanierung-Fassadeninstandsetzung-Verpressarbeiten GmbH

Amtsgericht Wiesbaden · Hessen

aktuell 6 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Heiligkreuzweg 112, 55130 Mainz

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Taunusstein
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
26.01.2024
Datenstand
2025-10-24
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren gemeinsam vertreten.

Handelsregister

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Stand 2025-10-30

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Registerinformationen

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. BFV Bautenschutz und Fahrzeugvermietungs GmbH Tanusstein
  2. BFV Bautenschutz und Fahrzeugvermietungs GmbH Taunusstein

Gegenstand des Unternehmens

die Betonsanierung, Fassadeninstandsetzung, Verpressarbeiten, Sandstrahltechnik, Kunststoffbeschichtung und Industrieanstriche

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

6
Veränderungen
HRB 26872 HRB 26872: BFV Betonsanierung-Fassadeninstandsetzung-Verpressarbeiten GmbH, Taunusstein, Heiligkreuzweg 112, 55130 Mainz. Durch Beschluss des Amtsgerichts Mainz (Az. 280 IN 59/22) vom 22.06.2022 ist über das…
HRB 26872: BFV Betonsanierung-Fassadeninstandsetzung-Verpressarbeiten GmbH, Taunusstein, Heiligkreuzweg 112, 55130 Mainz. Durch Beschluss des Amtsgerichts Mainz (Az. 280 IN 59/22) vom 22.06.2022 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 280 IN 59/22 · BFV Betonsanierung-Fassadeninstandsetzung-Verpressarbeiten GmbH · Insolvenzgericht Mainz
Insolvenzgericht
Mainz
Aktenzeichen
280 IN 59/22
Wirksam am
24.06.2022
Registerbezug
Wiesbaden, HRB 26872
280 IN 59/22: Über das Vermögen der BFV Betonsanierung-Fassadeninstandsetzung-Verpressarbeiten GmbH, Heiligkreuzweg 112, 55130 Mainz (AG Wiesbaden , HRB 26872), vertr. d.: Ralf Peter März, Hasenstr. 12, 65197 Wiesbaden, (Liquidator), ist am 22.06.2022 um 08:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Matthias Knaupe, Stadthausstraße 6, 55116 Mainz, Tel.: 06131/62738-0, Fax: 06131/6273820, E-Mail: kanzlei@knaupe-rechtsanwaelte.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 19.08.2022 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).

Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 19.09.2022.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,

" Anträge über:

- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (19.08.2022) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (19.09.2022), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweise:

- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Mainz, Diether-von-Isenburg-Straße, 55116 Mainz einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Mainz, 24.06.2022

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Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 26872 HRB 26872: BFV Betonsanierung-Fassadeninstandsetzung-Verpressarbeiten GmbH, Taunusstein, Weiherstrasse 15 A, 65232 Taunusstein. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Heiligkreuzweg 112, 55130 Mainz. Zweignieder…
HRB 26872: BFV Betonsanierung-Fassadeninstandsetzung-Verpressarbeiten GmbH, Taunusstein, Weiherstrasse 15 A, 65232 Taunusstein. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Heiligkreuzweg 112, 55130 Mainz. Zweigniederlassung aufgehoben: 55130 Mainz, Geschäftsanschrift: Heiligkreuzweg 112, 55130 Mainz. Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun: Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren gemeinsam vertreten. Geändert, nun: Liquidator: März, Ralf Peter, Wiesbaden, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Veränderungen
HRB 26872 HRB 26872: BFV Betonsanierung-Fassadeninstandsetzung-Verpressarbeiten GmbH, Taunusstein, Weiherstrasse 15 A, 65232 Taunusstein. Die Gesellschafterversammlung vom 10.04.2018 hat die Änderung des Gesellschafts…
HRB 26872: BFV Betonsanierung-Fassadeninstandsetzung-Verpressarbeiten GmbH, Taunusstein, Weiherstrasse 15 A, 65232 Taunusstein. Die Gesellschafterversammlung vom 10.04.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 5 (Geschäftsführung und Vertretung), 12 (Bekanntmachungen der Gesellschaft), 13 (Befreiung vom Wettbewerbsverbot, vormals Gründungskosten) und die Erweiterung der Satzung um § 14 (Schlussbestimmungen) beschlossen. Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Nicht mehr Geschäftsführer: Ledinic, Kemal, Nannhausen, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: März, Ralf Peter, Wiesbaden, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.
Veränderungen
HRB 26872 HRB 26872: BFV Bautenschutz und Fahrzeugvermietungs GmbH, Taunusstein, Weiherstrasse 15 A, 65232 Taunusstein. Die Gesellschafterversammlung vom 03.09.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in den …
HRB 26872: BFV Bautenschutz und Fahrzeugvermietungs GmbH, Taunusstein, Weiherstrasse 15 A, 65232 Taunusstein. Die Gesellschafterversammlung vom 03.09.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Name und Sitz) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Neue Firma: BFV Betonsanierung-Fassadeninstandsetzung-Verpressarbeiten GmbH. Zweigniederlassung unter Firma: BFV Betonsanierung-Fassadeninstandsetzung-Verpressarbeiten GmbH, Zweigniederlassung Mainz, 55130 Mainz, Geschäftsanschrift: Heiligkreuzweg 112, 55130 Mainz. Neuer Gegenstand: die Betonsanierung, Fassadeninstandsetzung, Verpressarbeiten, Sandstrahltechnik, Kunststoffbeschichtung und Industrieanstriche. Bestellt als Geschäftsführer: Ledinic, Kemal, Nannhausen, *XX.XX.XXXX. Nicht mehr Geschäftsführerin: Moller, Ingrid, Hünstetten, *XX.XX.XXXX.
Neueintragungen
HRB 26872 BFV Bautenschutz und Fahrzeugvermietungs GmbH, Taunusstein, Weiherstrasse 15 A, 65232 Taunusstein. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.06.1989, mehrfach geändert. Die Gesellsch…
BFV Bautenschutz und Fahrzeugvermietungs GmbH, Taunusstein, Weiherstrasse 15 A, 65232 Taunusstein. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.06.1989, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 07.01.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Name und Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Waldalgesheim-Genheim (bisher Amtsgericht Mainz HRB 22828) nach Taunusstein beschlossen. Geschäftsanschrift: Weiherstrasse 15 A, 65232 Taunusstein. Gegenstand: Betonsanierung und Kunststoffbeschichtung sowie die Vermietung von Baumaschinen, Baugeräten und Kraftfahrzeugen. Stammkapital: 25.564,59 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführerin: Moller, Ingrid, Hünstetten, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.