HRB 66645

BFI Beratungsgesellschaft für Informationstechnologie mbH

Amtsgericht Hamburg · Hamburg

aktuell 6 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Hamburg

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Registerdaten

Sitz
Hamburg
Datenstand
2024-03-07
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-07

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

6
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 67a IN 467/25 · BFI Beratungsgesellschaft für Informationstechnologie mbH · Insolvenzgericht Hamburg
Insolvenzgericht
Hamburg
Aktenzeichen
67a IN 467/25
Wirksam am
02.02.2026
Registerbezug
Hamburg, HRB 66645
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 467/25

Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 66645 eingetragenen BFI Beratungsgesellschaft für Informationstechnologie mbH, Hugh-Greene-Weg 2, 22529 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Andreas Gomolluch und Lennart Pratje

Geschäftszweig: Beratung auf dem Gebiet der elektronischen Informationstechnologie

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.02.2026, um 12:10 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 24.11.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.

Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Arno Doebert, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg.

Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 06.03.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.

Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am

Dienstag, 07.04.2026, 09:15 Uhr,

im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.

Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über

- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- gegebenenfalls die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 16.03.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg (4. Stock im Anbau) niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).

Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

67a IN 467/25
Amtsgericht Hamburg, 01.02.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 67a IN 467/25 · BFI Beratungsgesellschaft für Informationstechnologie mbH · Insolvenzgericht Hamburg
Insolvenzgericht
Hamburg
Aktenzeichen
67a IN 467/25
Wirksam am
25.11.2025
Registerbezug
Hamburg, HRB 66645
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 467/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 66645 eingetragenen BFI Beratungsgesellschaft für Informationstechnologie mbH, Hugh-Greene-Weg 2, 22529 Hamburg, führungslos

Antragstellender Gesellschafter: Herr Lennart Pratje,

Geschäftszweig: Beratung auf dem Gebiet der elektronischen Informationstechnologie

ist am 24.11.2025, um 14:25 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Arno Doebert, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

67a IN 467/25
Amtsgericht Hamburg, 24.11.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 66645 HRB 66645: BFI Beratungsgesellschaft für Informationstechnologie mbH, Hamburg, Hugh-Greene-Weg 2, 22529 Hamburg. Ausgeschieden Geschäftsführer: Pratje, Lennart, Hamburg, *XX.XX.XXXX.
HRB 66645: BFI Beratungsgesellschaft für Informationstechnologie mbH, Hamburg, Hugh-Greene-Weg 2, 22529 Hamburg. Ausgeschieden Geschäftsführer: Pratje, Lennart, Hamburg, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 66645 HRB 66645:BFI Beratungsgesellschaft für Informationstechnologie mbH, Hamburg, Mühlendamm 66a, 22087 Hamburg.Änderung zur Geschäftsanschrift: Hugh-Greene-Weg 2, 22529 Hamburg.
HRB 66645:BFI Beratungsgesellschaft für Informationstechnologie mbH, Hamburg, Mühlendamm 66a, 22087 Hamburg.Änderung zur Geschäftsanschrift: Hugh-Greene-Weg 2, 22529 Hamburg.
Veränderungen
HRB 66645 BFI Beratungsgesellschaft für Informationstechnologie mbH, Hamburg, Mühlendamm 66a, 22087 Hamburg.Die Gesellschafterversammlung vom 31.07.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 3 (Stammka…
BFI Beratungsgesellschaft für Informationstechnologie mbH, Hamburg, Mühlendamm 66a, 22087 Hamburg.Die Gesellschafterversammlung vom 31.07.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 3 (Stammkapital) und 16 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 100.000,00 EUR auf nunmehr 200.000,00 EUR beschlossen. Geschäftsanschrift: Mühlendamm 66a, 22087 Hamburg. 200.000,00 EUR.
Veränderungen
HRB 66645 BFI Beratungsgesellschaft für Informationstechnologie mbH, Hamburg (Mühlendamm 66 - 66a, 22087 Hamburg). Ausgeschieden Geschäftsführer: Schad, Christian, Hamburg, *XX.XX.XXXX.
BFI Beratungsgesellschaft für Informationstechnologie mbH, Hamburg (Mühlendamm 66 - 66a, 22087 Hamburg). Ausgeschieden Geschäftsführer: Schad, Christian, Hamburg, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.