HRB 742451
BFA Bau GmbH
aktuell 1 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Mannheim
Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Mannheim
- Datenstand
- 2024-12-24
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
CD
lokal vorhanden
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Abrufstand 2024-12-24 Chronologischen Auszug ansehen
VÖ
lokal vorhanden
Veröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum ZeitstrahlÖffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
HRB 742451 HRB 742451: BFA Bau GmbH, Mannheim, Carl-Reuter-Straße 1, 68305 Mannheim. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 31.08.2021. Geschäftsanschrift: Carl-Reuter-Straße 1, 68305 Mannheim.…
HRB 742451: BFA Bau GmbH, Mannheim, Carl-Reuter-Straße 1, 68305 Mannheim. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 31.08.2021. Geschäftsanschrift: Carl-Reuter-Straße 1, 68305 Mannheim. Gegenstand: das Erbringen von Baudienstleistungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Altin, Baris Fuat, Lambrecht, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Baris Fuat Altin, geb. 03.02.1998, Lambrecht, als Inhaber der Firma "Baris Fuat Altin e.K.", Mannheim (Amtsgericht Mannheim, HRA 710284) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 31.08.2021. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.