HRB 186971

BF Abwicklungsgesellschaft mbH

Amtsgericht München · Bayern

aktuell 13 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Wallensteinstr. 5, 82538 Geretsried

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Wolfratshausen
Datenstand
2024-03-17
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2026-03-21

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. BF Engineering GmbH Geretsried

Gegenstand des Unternehmens

Entwicklung, Konstruktion, Herstellung und Vertrieb von Sonderanlagen im Bereich der Sonnensimulation und Lichttechnik.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

13
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 156/23 · BF Engineering GmbH · Insolvenzgericht Wolfratshausen
Insolvenzgericht
Wolfratshausen
Aktenzeichen
IN 156/23
Wirksam am
06.08.2026
Registerbezug
München, HRB 186971
IN 156/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

BF Engineering GmbH, Wallensteinstr. 5, 82538 Geretsried, vertreten durch den Geschäftsführer Wischnewsky Nico
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 186971
- Schuldnerin -

Terminsbestimmung:
Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zum gerichtlichen Vergleich vom 10.06.2026 über einen Darlehensrückzahlungsanspruch gegen den vormaligen Geschäftsführer gegen Zahlung i.H.v. 40.000,00 Euro
wird bestimmt auf
Montag, 24.08.2026, 09:00 Uhr
Sitzungssaal 3, Bahnhofstr. 18, 82515 Wolfratshausen

Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Die vollständigen Unterlagen können durch Beteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Wolfratshausen - Insolvenzgericht - 06.08.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 156/23 · BF Engineering GmbH · Insolvenzgericht Wolfratshausen
Insolvenzgericht
Wolfratshausen
Aktenzeichen
IN 156/23
Wirksam am
19.02.2024
Registerbezug
München, HRB 186971
IN 156/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

BF Engineering GmbH, Wallensteinstr. 5, 82538 Geretsried, vertreten durch den Geschäftsführer Wischnewsky Nico
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 186971
- Schuldnerin -

Beschluss: Die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Michael George, Hans-Urmiller-Ring 11, 82515 Wolfratshausen, wurden festgesetzt.
Hinweis: Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Festsetzung der Auslagen, einschließlich Versicherungssteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 12.02.2024.
Da die Verwaltung mit einem besonderen Haftungsrisiko verbunden war, waren die dem Insolvenzverwalter entstandenen Kosten für eine zusätzliche Haftpflichtversicherung in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Wolfratshausen
Bahnhofstr. 18
82515 Wolfratshausen

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Wolfratshausen
Bahnhofstr. 18
82515 Wolfratshausen

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Wolfratshausen - Insolvenzgericht - 19.02.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 156/23 · BF Engineering GmbH · Insolvenzgericht Wolfratshausen
Insolvenzgericht
Wolfratshausen
Aktenzeichen
IN 156/23
Wirksam am
07.02.2024
Registerbezug
München, HRB 186971
IN 156/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

BF Engineering GmbH, Wallensteinstr. 5, 82538 Geretsried, vertreten durch den Geschäftsführer Wischnewsky Nico
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 186971
- Schuldnerin -

Beschluss:

Der, auf

Montag, den 26.02.2024, 09:30 Uhr
Sitzungssaal 3, Bahnhofstr. 18, 82515 Wolfratshausen

bestimmte Berichtstermin wird um folgenden weiteren Tagesordnungspunkt erweitert:

Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zur Veräußerung des Unternehmens an die BF Maschinen GmbH, §§ 162 Abs. 1 Nr. 1, 138 Abs. 2 Nr. 1 InsO

Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt jeweils als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.

Der Antrag des Insolvenzverwalters kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Wolfratshausen - Insolvenzgericht - 07.02.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 156/23 · BF Engineering GmbH · Insolvenzgericht Wolfratshausen
Insolvenzgericht
Wolfratshausen
Aktenzeichen
IN 156/23
Wirksam am
29.01.2024
Registerbezug
München, HRB 186971
IN 156/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

BF Engineering GmbH, Wallensteinstr. 5, 82538 Geretsried, vertreten durch den Geschäftsführer Wischnewsky Nico
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 186971
- Schuldnerin -

hat der Insolvenzverwalter am 26.01.2024 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.

Amtsgericht Wolfratshausen - Insolvenzgericht - 29.01.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung IN 156/23 · BF Engineering GmbH · Insolvenzgericht Wolfratshausen
Insolvenzgericht
Wolfratshausen
Aktenzeichen
IN 156/23
Wirksam am
15.12.2023
Registerbezug
München, HRB 186971
IN 156/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

BF Engineering GmbH, Wallensteinstr. 5, 82538 Geretsried, vertreten durch den Geschäftsführer Wischnewsky Nico
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 186971
- Schuldnerin -

Beschluss:

1. Der, mit Beschluss vom 29.11.2023 unter Punkt 4. bestimmte Berichtstermin wird verlegt auf
Montag, den 26.02.2024, 09:30 Uhr
Sitzungssaal 3, Bahnhofstraße 18, 82515 Wolfratshausen.
Hinsichtlich der Tagesordnung verbleibt es bei den unter Punkt 4. des Beschlusses vom 29.11.2023 bekannt gemachten Tagesordnungspunkten.
2. Das, mit Beschluss vom 29.11.2023 unter Punkt 5. hinsichtlich der Prüfung angemeldeter Forderungen, angeordnete schriftliche Verfahren wird gem. § 5 Abs. 2 InsO aufgehoben.
3. Termin zur Prüfung angemeldeter Forderungen wird anberaumt auf
Montag, den 26.02.2024, 09:30 Uhr
Sitzungssaal 3, Bahnhofstraße 18, 82515 Wolfratshausen.

Gründe:

Mit Schreiben vom 15.12.2023 regte der Insolvenzverwalter sowohl die Terminsverlegung als auch die Verbindung des Berichts- mit dem Prüfungstermin an.
Auf Grund der verfahrensspezifischen Strukturen wird die Auffassung des Insolvenzverwalters geteilt. Der Berichtstermin war daher zu verlegen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann zu Punkt 2. in Verbindung mit 3. Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Wolfratshausen
Bahnhofstr. 18
82515 Wolfratshausen

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Wolfratshausen - Insolvenzgericht - 15.12.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung IN 156/23 · BF Engineering GmbH · Insolvenzgericht Wolfratshausen
Insolvenzgericht
Wolfratshausen
Aktenzeichen
IN 156/23
Wirksam am
29.11.2023
Registerbezug
München, HRB 186971
IN 156/23

In dem Verfahren über den Antrag

der BF Engineering GmbH, Wallensteinstr. 5, 82538 Geretsried, vertreten durch den Geschäftsführer Wischnewsky Nico
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Graf Detzer, Rechtsanwälte PartG mbB, Bahnhofstraße 28, 82515 Wolfratshausen, Gz.: 426/23
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
BF Engineering GmbH, Wallensteinstr. 5, 82538 Geretsried, vertreten durch den Geschäftsführer Wischnewsky Nico
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 186971
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Graf Detzer, Rechtsanwälte PartG mbB, Bahnhofstraße 28, 82515 Wolfratshausen, Gz.: 426/23
Geschäftszweig/Beschäftigung: Entwicklung, Konstruktion, Herstellung und Vertrieb von Sonderanlagen im Bereich der Sonnensimulation und Lichttechnik

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 29.11.2023 um 09.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Michael George
Hans-Urmiller-Ring 11, 82515 Wolfratshausen
Telefon: +49(89)2123140
Telefax: +49(89)21231430
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 19.01.2024 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Montag, 08.01.2024, 09:30 Uhr,
Sitzungssaal 3, Bahnhofstr. 18, 82515 Wolfratshausen

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
5. Die Prüfung der angemeldeten Forderungen erfolgt gem. § 5 Abs. 2 InsO im schriftlichen Verfahren.

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 19.03.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 19.09.2023 beim Insolvenzgericht Wolfratshausen eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Wolfratshausen
Bahnhofstr. 18
82515 Wolfratshausen

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Wolfratshausen - Insolvenzgericht - 29.11.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 156/23 · BF Engineering GmbH · Insolvenzgericht Wolfratshausen
Insolvenzgericht
Wolfratshausen
Aktenzeichen
IN 156/23
Wirksam am
25.09.2023
Registerbezug
München, HRB 186971
IN 156/23

In dem Verfahren über den Antrag d.

BF Engineering GmbH, Wallensteinstr. 5, 82538 Geretsried, vertreten durch den Geschäftsführer Wischnewsky Nico
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 186971
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Graf Detzer, Rechtsanwälte PartG mbB, Bahnhofstraße 28, 82515 Wolfratshausen, Gz.: 426/23
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 25.09.2023 um 11:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Michael George, Hans-Urmiller-Ring 11, 82515 Wolfratshausen, Telefon: +49(8171)38730100, Telefax: +49(8171)38730222.

wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Wolfratshausen
Bahnhofstr. 18
82515 Wolfratshausen

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Wolfratshausen - Insolvenzgericht - 25.09.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 186971 HRB 186971: BF Engineering GmbH, Geretsried, Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen, Wallensteinstr. 5, 82538 Geretsried. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Breuer, Thomas, Königsdorf, *XX.XX.XXXX. Personendaten geä…
HRB 186971: BF Engineering GmbH, Geretsried, Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen, Wallensteinstr. 5, 82538 Geretsried. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Breuer, Thomas, Königsdorf, *XX.XX.XXXX. Personendaten geändert, nun: Geschäftsführer: Riebl, Stefan, Brunnthal, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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HRB 186971 HRB 186971: BF Engineering GmbH, Geretsried, Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen, Wallensteinstr. 5, 82538 Geretsried. Einzelprokura: Heuberger, Peter-Jochen, München, *XX.XX.XXXX.
HRB 186971: BF Engineering GmbH, Geretsried, Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen, Wallensteinstr. 5, 82538 Geretsried. Einzelprokura: Heuberger, Peter-Jochen, München, *XX.XX.XXXX.
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HRB 186971 HRB 186971: BF Engineering GmbH, Geretsried, Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen, Wallensteinstr. 5, 82538 Geretsried. Die Gesellschafterversammlung vom 11.05.2016 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,…
HRB 186971: BF Engineering GmbH, Geretsried, Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen, Wallensteinstr. 5, 82538 Geretsried. Die Gesellschafterversammlung vom 11.05.2016 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR und die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde geändert: Stammkapital. Neues Stammkapital: 50.000,00 EUR.
Veränderungen
HRB 186971 BF Engineering GmbH, Geretsried, Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen, Wallensteinstr. 7, 82538 Geretsried. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Wallensteinstr. 5, 82538 Geretsried.
BF Engineering GmbH, Geretsried, Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen, Wallensteinstr. 7, 82538 Geretsried. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Wallensteinstr. 5, 82538 Geretsried.
Veränderungen
HRB 186971 BF Engineering GmbH, Geretsried, Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen, Wallensteinstr. 7, 82538 Geretsried.Bestellt: Geschäftsführer: Riebl, Stefan, München, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Be…
BF Engineering GmbH, Geretsried, Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen, Wallensteinstr. 7, 82538 Geretsried.Bestellt: Geschäftsführer: Riebl, Stefan, München, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Neueintragungen
HRB 186971 BF Engineering GmbH, Geretsried, Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen, Wallensteinstr. 7, 82538 Geretsried.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.07.2010. Geschäftsanschrift: Wallens…
BF Engineering GmbH, Geretsried, Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen, Wallensteinstr. 7, 82538 Geretsried.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.07.2010. Geschäftsanschrift: Wallensteinstr. 7, 82538 Geretsried. Gegenstand des Unternehmens: Entwicklung, Konstruktion, Herstellung und Vertrieb von Sonderanlagen im Bereich der Sonnensimulation und Lichttechnik. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Breuer, Thomas, Königsdorf, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.