HRB 98503

BEVO DE Alpha 3e GmbH

Amtsgericht Düsseldorf · Nordrhein-Westfalen

aktuell 4 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Düsseldorf

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Registerdaten

Sitz
Düsseldorf
Datenstand
2024-03-07
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-03-07

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

4
Insolvenzbekanntmachung
Eröffnung des Verfahrens 36 IN 42/25 -4 · BEVO DE Alpha 3e GmbH · Insolvenzgericht Hameln
Insolvenzgericht
Hameln
Aktenzeichen
36 IN 42/25 -4
Wirksam am
22.10.2026
Registerbezug
Düsseldorf, HRB 98503
36 IN 42/25 -4: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BEVO DE Alpha 3e GmbH, Angermunder Straße 126, 40489 Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 98503), vertr. d.: 1. Bernd Klein, Schillerstraße 6, 31785 Hameln, (Geschäftsführer), wird Dr. Eckert vom Amt des vorläufigen Insolvenzverwalters entbunden. Die Bestellung als vorläufiger Insolvenzverwalter ist gegenstandslos geworden, nachdem das Amtsgericht Dortmund am 12.10.2026 über das Vermögen der Schuldnerin das Insolvenzverfahren eröffnet hat.

Amtsgericht Hameln, 22.10.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 260 IN 40/25 · BEVO DE Alpha 3e GmbH · Insolvenzgericht Dortmund
Insolvenzgericht
Dortmund
Aktenzeichen
260 IN 40/25
Wirksam am
15.10.2026
Registerbezug
Düsseldorf, HRB 98503
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 260 IN 40/25

Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 98503 eingetragenen
BEVO DE Alpha 3e GmbH, Angermunder Straße 126, 40489 Düsseldorf,
gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Bernd Klein

Geschäftszweig:
Der Erwerb und der Verkauf sowie die Vermietung und Verwaltung von Immobilien aller Art, insbesondere des Wohnparks Fredenbaum in Dortmund, sowie die Übernahme von Hausverwaltungen sowie die Betreuung und die Projektentwicklung im Zusammenhang mit Immobilien, insbesondere dem vorbezeichneten Wohnpark.

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 12.10.2026, um 11:42 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 11.04.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Wolfgang Piroth, Lissaboner Allee 1, 44269 Dortmund, Telefon: 0231/54110, Fax: 02315411266.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 18.12.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.

Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am

Dienstag, 12.01.2027, 10:45 Uhr,

im Gebäude des Amtsgerichts Dortmund, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, 2. Etage, Sitzungssaal 3.201.

Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über

- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Ermächtigung, die massebefangenen Immobilien(-einheiten) -insbesondere den Grundbesitz eingetragen beim Amtsgericht Dortmund Grundbuch von Dortmund Blatt 14019- einer freihändigen Verwertung zuzuführen.
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).

Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 28.12.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.133 niedergelegt.

Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsstraße 22, 44135 Dortmund schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
260 IN 40/25
Dortmund, 12.10.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 36 IN 42/25 -4 · BEVO DE Alpha 3e GmbH · Insolvenzgericht Hameln
Insolvenzgericht
Hameln
Aktenzeichen
36 IN 42/25 -4
Wirksam am
06.10.2025
Registerbezug
Düsseldorf, HRB 98503
36 IN 42/25 -4: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der BEVO DE Alpha 3e GmbH, Angermunder Straße 126, 40489 Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 98503), vertr. d.: 1. Bernd Klein, Schillerstraße 6, 31785 Hameln, (Geschäftsführer), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 11.04.2025 um 08:52 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Hameln, 01.10.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 36 IN 42/25 -4 · BEVO DE Alpha 3e GmbH · Insolvenzgericht Hameln
Insolvenzgericht
Hameln
Aktenzeichen
36 IN 42/25 -4
Wirksam am
11.04.2025
Registerbezug
Düsseldorf, HRB 98503
36 IN 42/25 -4: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der BEVO DE Alpha 3e GmbH, Angermunder Straße 126, 40489 Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 98503), vertr. d.: 1. Bernd Klein, Schillerstraße 6, 31785 Hameln, (Geschäftsführer), ist am 11.04.2025 um 08:52 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Rainer Eckert, Robert-Enke-Straße 1, 30169 Hannover, Tel.: 0511/6262870, Fax: 0511/62628710, E-Mail: hannover@eckert.law, Internet: www.eckert.law bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Hameln, 11.04.2025

Datenschutzhinweis:
Informationen über Ihre Rechte nach der Datenschutz-Grundverordnung sowie über Ihre Ansprechpartner in Datenschutzfragen entnehmen Sie bitte entweder der Homepage des Amtsgerichts Hameln unter www.amtsgericht-hameln.niedersachsen.de oder Sie wenden sich direkt an das Amtsgericht Hameln - Der Direktor -.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

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