HRB 186010

betterEco GmbH

Amtsgericht Berlin (Charlottenburg) · Berlin

aktuell 14 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Berlin

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Registerdaten

Sitz
Berlin
Datenstand
2024-03-17
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-17

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

14
Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 36b IN 62/23 · betterEco GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36b IN 62/23
Wirksam am
15.04.2026
Registerbezug
Berlin, HRB 186010
36b IN 62/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

betterEco GmbH, c/o Food Tech Campus, Birkenstraße 22, 10559 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Simone Andrae und Stephan Andrae,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister -, Register-Nr.: HRB 186010 B
- Schuldnerin -

hat das Amtsgericht Charlottenburg am 14.04.2026 beschlossen:

Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung gemäß § 200 Abs. 1 InsO
a u f g e h o b e n .

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 14.04.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 36b IN 62/23 · betterEco GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36b IN 62/23
Wirksam am
16.01.2026
Registerbezug
Berlin, HRB 186010
36b IN 62/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

betterEco GmbH, c/o Food Tech Campus, Birkenstraße 22, 10559 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Simone Andrae und Stephan Andrae,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister -, Register-Nr.: HRB 186010 B
- Schuldnerin -

hat das Amtsgericht Charlottenburg am 15.01.2026 beschlossen:

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Martini, Kantstraße 164, 10623 Berlin, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 04.09.2025.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von BETRAG EUR auszugehen.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gemäß § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gemäß § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gemäß § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gemäß § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen tatsächlichen Zustellungskosten waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gemäß § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 15.01.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 36b IN 62/23 · betterEco GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36b IN 62/23
Wirksam am
22.09.2025
Registerbezug
Berlin, HRB 186010
36b IN 62/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

betterEco GmbH, c/o Food Tech Campus, Birkenstraße 22, 10559 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Simone Andrae und Stephan Andrae
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 186010
- Schuldnerin -

hat das Amtsgericht Charlottenburg am 19.09.2025 beschlossen:

Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 145.114,49 EUR steht ein Betrag von 14.308,95 EUR zur Verteilung abzüglich der Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren und der Vergütung sowie der Auslagen des Insolvenzverwalters zur Verfügung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 19.09.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 36b IN 62/23 · betterEco GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36b IN 62/23
Wirksam am
23.06.2025
Registerbezug
Berlin, HRB 186010
36b IN 62/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

betterEco GmbH, c/o Food Tech Campus, Birkenstraße 22, 10559 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Simone Andrae und Stephan Andrae
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 186010
- Schuldnerin -

hat das Amtsgericht Charlottenburg am 20.06.2025 beschlossen:
1. Die Prüfung der bis 20.06.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 16-17 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 18.07.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 20.06.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 36b IN 62/23 · betterEco GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36b IN 62/23
Wirksam am
02.10.2023
Registerbezug
Berlin, HRB 186010
36b IN 62/23

Terminsbestimmung

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

betterEco GmbH, c/o Food Tech Campus, Birkenstraße 22, 10559 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Simone Andrae und Stephan Andrae
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 186010
- Schuldnerin -

hat das Amtsgericht Charlottenburg am 29.09.2023 beschlossen:

Terminsbestimmung:

Der Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung der Gläubigerversammlung zum Kaufvertrag über Software, Marken und Betriebs- und Geschäftsausstattung vom 22.09.2023 zu einem Kaufpreis von 10.000,00 EUR wird bestimmt auf

Mittwoch, 01.11.2023, 12:00 Uhr
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg

Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 29.09.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzplan 36b IN 62/23 · betterEco GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36b IN 62/23
Wirksam am
14.04.2023
Registerbezug
Berlin, HRB 186010
36b IN 62/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

betterEco GmbH, c/o Food Tech Campus, Birkenstraße 22, 10559 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Simone Andrae und Stephan Andrae
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 186010
- Schuldnerin -
- Geschäftszweig: nationale und internationale Umstellungsberatung in dem Bereich Landwirtschaft -

hat das Amtsgericht Charlottenburg am 11.04.2023 beschlossen:
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 11.04.2023 um 09.45 Uhr als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Martini
Kantstraße 164, 10623 Berlin
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 23.05.2023 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 04.07.2023 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 23.05.2023, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ferner wird ihm die gem. Art. 54 EuInsVO erforderliche Unterrichtung aller bekannten ausländischen Gläubiger übertragen.

Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
8. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 05.01.2023 beim Insolvenzgericht Charlottenburg eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 11.04.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 186010 B HRB 186010 B: betterEco GmbH, Berlin, c/o Food Tech Campus, Birkenstraße 22, 10559 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: c/o Food Tech Campus, Birkenstraße 22, 10559 Berlin
HRB 186010 B: betterEco GmbH, Berlin, c/o Food Tech Campus, Birkenstraße 22, 10559 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: c/o Food Tech Campus, Birkenstraße 22, 10559 Berlin
Veränderungen
HRB 186010 B HRB 186010 B: betterEco GmbH, Berlin, c/o Entrepreneurs Forum Berlin Siemensstadt, Gebäude A 32, Rohrdamm 88, 13629 Berlin. Gegenstand: Der Handel und das Tätigwerden als Kommissionsagent und Vermittler (Age…
HRB 186010 B: betterEco GmbH, Berlin, c/o Entrepreneurs Forum Berlin Siemensstadt, Gebäude A 32, Rohrdamm 88, 13629 Berlin. Gegenstand: Der Handel und das Tätigwerden als Kommissionsagent und Vermittler (Agenturgeschäft) von Naturprodukten (Roh-, Halbwaren und Fertigwaren) sowie die Entwicklung und Aufbau einer digitalen und interaktiv steuerbaren Handelsplattform (im In- und Ausland) mit Managementsystemen zur nachhaltigen Qualitätssicherung de betreuten Warenströme, die Leistung von Aufbauhilfen in unterschiedlichen Formen, u.a. von tätiger Unterstützung der Urproduzenten durch qualifiziertes Personal sowie sämtliche damit zusammenhängende Dienst- und Beratungsleistungen. Stamm- bzw. Grundkapital: 81.633,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 08.10.2020 ist das Stammkapital um 1.633,00 EUR auf 81.633,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in §§ 2 (Unternehmensgegenstand) und 3 (Stammkapital).
Veränderungen
HRB 186010 B HRB 186010 B: betterEco GmbH, Berlin, c/o Entrepreneurs Forum Berlin Siemensstadt, Gebäude A 32, Rohrdamm 88, 13629 Berlin. Die Eintragung zu Nr. 2 ist von Amts wegen wie folgt berichtigt: hinsichtlich des G…
HRB 186010 B: betterEco GmbH, Berlin, c/o Entrepreneurs Forum Berlin Siemensstadt, Gebäude A 32, Rohrdamm 88, 13629 Berlin. Die Eintragung zu Nr. 2 ist von Amts wegen wie folgt berichtigt: hinsichtlich des Geburtsnamens; Geschäftsführer: Andrae, Simone, geb. Schwarzer, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Veränderungen
HRB 186010 B HRB 186010 B: betterEco GmbH, Berlin, c/o Entrepreneurs Forum Berlin Siemensstadt, Gebäude A 32, Rohrdamm 88, 13629 Berlin. Gegenstand: Die Eintragung betreffend den Gegenstand ist von Amts wegen berichtigt …
HRB 186010 B: betterEco GmbH, Berlin, c/o Entrepreneurs Forum Berlin Siemensstadt, Gebäude A 32, Rohrdamm 88, 13629 Berlin. Gegenstand: Die Eintragung betreffend den Gegenstand ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen: Die nationale und internationale Umstellungsberatung in den Bereichen Landwirtschaft (Pflanzenproduktion, Tierhaltung, Aquakultur, Bienenhaltung, Textilrohstoffe), Lebensmittel- Textil- und Kosmetikverarbeitung, Lebensmittelherstellung und -verarbeitung, Export und Hilfe beim Marktzugang, der nationale und internationale Umwelt- und Ressourcenschutz: Konzept, Planung und Beratung in den Bereichen Rekultivierung und Renaturierung, Trinkwasserschutz, nachhaltige Bewässerungssysteme, Wasser- und Abwasseraufbereitung, Vermittlung zu Firmen, z.B. Projektpartnern aus verschiedenen Branchen, die Organisation der Energieversorgung von Dörfer/Gemeinden und Städten in Entwicklungs- und Schwellenländern: Entwicklung, Planung, Konzeption und Verkauf von Solar-, Wind- und BioGas und Biomasse-Lösungen, die Planung, Konzeptionierung, Umsetzung, Management von Teil- und Gesamtkonzepten zur Armutsflüchtlingsreduktion und Wohlstandsentwicklung für Dörfer/Gemeinden und Städte, Marktrecherche, Zusammenarbeit und Kontaktvermittlung zu Energie- und Wasserversorgungsfirmen, sowie Umwelt- und Naturschutz- und Hilfsorganisationen aller Art, national und international. Eingehen von Beteiligungen jeglicher Art, insbesondere zu den Aufgabenfeldern der Firma sowie Kauf- und Verkauf von Beteiligungen, Firmenanteile auf eigenen Namen und eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte.
Veränderungen
HRB 186010 B HRB 186010 B: betterEco GmbH, Berlin, c/o Entrepreneurs Forum Berlin Siemensstadt, Gebäude A 32, Rohrdamm 88, 13629 Berlin. Gegenstand: Die nationale und internationale Umstellungsberatung in den Bereichen L…
HRB 186010 B: betterEco GmbH, Berlin, c/o Entrepreneurs Forum Berlin Siemensstadt, Gebäude A 32, Rohrdamm 88, 13629 Berlin. Gegenstand: Die nationale und internationale Umstellungsberatung in den Bereichen Landwirtschaft (Pflanzenproduktion, Tierhaltung, Aquakultur, Bienenhaltung, Textilrohstoffe), Lebensmittel- Textil- und Kosmetikverarbeitung, Lebensmittelherstellung und -verarbeitung, Export und Hilfe beim Marktzugang, der nationale und internationale Umwelt- und Ressourcenschutz: Konzept, Planung und Beratung in den Bereichen Rekultivierung und Renaturierung, Trinkwasserschutz, nachhaltige Bewässerungssysteme, Wasser- und Abwasseraufbereitung, Vermittlung zu Firmen, z.B. Projektpartnern aus verschiedenen Branchen, die Organisation der Energieversorgung von Dörfer/Gemeinden und Städten in Entwicklungs- und Schwellenländern: Entwicklung, Planung, Konzeption und Verkauf von Solar-, Wind- und BioGas und Biomasse-Lösungen, die Planung, Konzeptionierung, Umsetzung, Management von Teil- und Gesamtkonzepten zur Armutsflüchtlingsreduktion und Wohlstandsentwicklung für Dörfer/Gemeinden und Städte, Marktrecherche, Zusammenarbeit und Kontaktvermittlung zu Energie- und Wasserversorgungsfirmen, sowie Umwelt- und Naturschutz- und Hilfsorganisationen aller Art, national und international. Eingehen von Beteiligungen jeglicher Art, insbesondere zu den Aufgabenfeldern der Firma sowie Kauf- und Verkauf von Beteiligungen, Firmenanteile auf eigenen Namen und eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte. Geschäfte, die der Erlaubnis nach dem KWG bedürfen, gehören nicht zum Gegenstand des Unternehmens. Die Gesellschaft betreibt keine Anlageberatung und ist nicht in der Rechts- oder Steuerberatung tätig. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 09.05.2019 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 2 (Gegenstand).
Veränderungen
HRB 186010 B HRB 186010 B: betterEco GmbH, Berlin, c/o Entrepreneurs Forum Berlin Siemensstadt, Gebäude A 32, Rohrdamm 88, 13629 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 80.000,00 EUR; Die Eintragung zu Nr. 2 ist von Amts wegen…
HRB 186010 B: betterEco GmbH, Berlin, c/o Entrepreneurs Forum Berlin Siemensstadt, Gebäude A 32, Rohrdamm 88, 13629 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 80.000,00 EUR; Die Eintragung zu Nr. 2 ist von Amts wegen wie folgt berichtigt: Name geändert; Geschäftsführer: Andrae, Simone, geb. Kirbach, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 15.04.2019 ist das Stammkapital durch eine vereinfachte Kapitalherabsetzung auf 2 EUR herabgesetzt und zugleich sodann durch Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen um 79.998 EUR auf 80.000 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag abgeändert in § 3 (Stammkapital und Stammeinlagen).
Veränderungen
HRB 186010 B HRB 186010 B: betterEco GmbH, Berlin, c/o Entrepreneurs Forum Berlin Siemensstadt, Gebäude A 32, Rohrdamm 88, 13629 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: c/o Entrepreneurs Forum Berlin Sieme…
HRB 186010 B: betterEco GmbH, Berlin, c/o Entrepreneurs Forum Berlin Siemensstadt, Gebäude A 32, Rohrdamm 88, 13629 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: c/o Entrepreneurs Forum Berlin Siemensstadt, Gebäude A 32, Rohrdamm 88, 13629 Berlin
Neueintragungen
HRB 186010 B HRB 186010 B: betterEco GmbH, Berlin, Attendorner Weg 28 A, 13507 Berlin. Firma: betterEco GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Attendorner Weg 28 A, 13507 Berlin; Gegenstand: Die nat…
HRB 186010 B: betterEco GmbH, Berlin, Attendorner Weg 28 A, 13507 Berlin. Firma: betterEco GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Attendorner Weg 28 A, 13507 Berlin; Gegenstand: Die nationale und internationale Umstellungsberatung in den Bereichen Landwirtschaft (Pflanzenproduktion, Tierhaltung, Aquakultur, Bienenhaltung, Textilrohstoffe), Lebensmittel-, Textil- und Kosmetikverarbeitung, Export und Hilfe beim Marktzugang, der nationale und internationale Umwelt- und Ressourcenschutz: Konzept, Planung und Beratung in den Bereichen Rekultivierung und Renaturierung, Trinkwasserschutz, nachhaltige Bewässerungssysteme, Wasser- und Abwasseraufbereitung, Vermittlung zu Firmen, z. B. Projektpartnern aus verschiedenen Branchen, die Organisation der Energieversorgung von Dörfern/Gemeinden und Städten in Entwicklungs- und Schwellenländern: Entwicklung, Planung, Konzeption und Verkauf von Solar-, Wind- und Bio-Gas- und Biomasse-Lösungen, die Planung, Konzeptionierung, Umsetzung, Management von Teil- und Gesamtkonzepten zur Armutsflüchtlingsreduktion und Wohlstandsentwicklung für Dörfer/Gemeinden und Städte, Marktrecherche, Zusammenarbeit und Kontaktvermittlung zu Energie- und Wasserversorgungsfirmen sowie Umwelt- und Naturschutz- und Hilfsorganisationen aller Art, national und international, die allgemeine und strategische Unternehmensberatung (strategic Management) generell und auch in Bezug auf die vorgenannten Vorhaben und Tätigkeiten, nationale und internationale Finanzierungsberatung, -strukturierung und -organisation mit und ohne Einbindung von Fördermitteln und Hilfsorganisationen und Stiftungen (Equity & Debt Advisory), Projekt- und Exportfinanzierungsberatung, -strukturierung und -organisation, Investitionsschutz, Entwicklung, Beratung zu Projektentwicklungen, Neugründungen.
Eingehen von Beteiligungen jeglicher Art, insbesondere zu den Aufgabenfeldern der Firma sowie Kauf- und Verkauf von Beteiligungen, Firmenanteile auf eigenen Namen und eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1.
Andrae, Stephan, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 2.
Kirbach, Simone, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 21.03.2017

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.