VR 37401

Betreuungsverein Halberstadt e.V.

Amtsgericht Stendal · Sachsen-Anhalt

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Halberstadt

Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Halberstadt
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Letzte Eintragung
09.03.2023
Datenstand
2025-09-21
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Vorstand

Petra Kappe

Halberstadt

Vorstand

Roswita Wagner

Halberstadt

Vorstand

Uta Ilona Schmidt

Halberstadt

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Der 1. Vorsitzende vertritt den Verein allein. Der 2. Vorsitzende und der Beisitzer vertreten gemeinsam.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-09-21

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-12-17 Chronologischen Auszug ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

Abrufstand 2025-09-21 Registerinformationen ansehen

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Veränderungen
VR 37401 Betreuungsverein Halberstadt e.V., Halberstadt, (Kämmekenstr. 11, 38820 Halberstadt).Der Betreungsverein Wernigerode e.V. mit dem Sitz in Wernigerode (Amtsgericht Stendal VR 42345) ist auf Grund des Verschme…
Betreuungsverein Halberstadt e.V., Halberstadt, (Kämmekenstr. 11, 38820 Halberstadt).Der Betreungsverein Wernigerode e.V. mit dem Sitz in Wernigerode (Amtsgericht Stendal VR 42345) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.11.2008 sowie des Beschlusses der Mitgliederversammmlung vom 25.09.2008 und des Beschlusses der Mitgliederversammlung des übertragenden Vereins vom 25.09.2008 mit dem Verein verschmolzen.Nicht eingetragen:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.