HRB 19968

Bestmessebau GmbH

Amtsgericht Neuss · Nordrhein-Westfalen

aktuell 10 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Moselstraße 18, 41464 Neuss

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Neuss
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
07.01.2026
Datenstand
2026-03-24
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Guimin Liao

Guilin Stadt, Provinz Guangxi

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.

Handelsregister

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Stand 2026-04-06

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Registerinformationen

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Gegenstand des Unternehmens

Handel mit Waren aller Art, insbesondere mit Messerveranstaltungs-Requisiten zur Gestaltung von Messeständen, abgesehen von genehmigungspflichtigen, gefährlichen oder verbotenen Gegenständen. Herstellung von Materialien für Messestandgestaltung, Verleih von Messestand-Requisiten, die Erbringung von Beratungsdienstleistungen im Bereich der Messeplanung, des Logodesigns, Design von Messeveranstaltungen und kulturell-künstlerischen Austauschveranstaltungen, zudem Installation und Dekoration der Messestände und der Messeveranstaltungsorte, sowie Übersetzungsdienstleistungen und Druckservices, mit Ausnahme von genehmigungspflichtigen Tätigkeiten im Bereich der Rechts- und Steuerberatung

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

10
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 502 IN 30/21 · Bestmessebau GmbH · Insolvenzgericht Düsseldorf
Insolvenzgericht
Düsseldorf
Aktenzeichen
502 IN 30/21
Wirksam am
23.12.2025
Registerbezug
Neuss, HRB 19968
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 30/21

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 19968 eingetragenen Bestmessebau GmbH, Moselstr. 18, 41464 Neuss, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Guimin Liao,

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Alexander Eckhardt, Krefelder Straße 68, 41460 Neuss

wird heute, am 22.12.2025, um 9:44 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

502 IN 30/21
Amtsgericht Düsseldorf, 22.12.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 502 IN 30/21 · Bestmessebau GmbH · Insolvenzgericht Düsseldorf
Insolvenzgericht
Düsseldorf
Aktenzeichen
502 IN 30/21
Wirksam am
11.12.2025
Registerbezug
Neuss, HRB 19968
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 30/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 19968 eingetragenen Bestmessebau GmbH, Moselstr. 18, 41464 Neuss, gesetzlich vertreten durch Herrn Guimin Liao,

werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt ergänzend neu festgesetzt:
Vergütung XXX
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen XXX
Zwischensumme XXX
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von XXX
Endbetrag XXX
Auf die Vergütung sind bereits festgesetzte Beträge als Vorschüsse anzurechnen: .
Der Endbetrag in Höhe von XXX kann der Insolvenzmasse entnommen werden.

Gründe:
Der Insolvenzverwalter hat Anspruch auf Vergütung für die Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§ 63 InsO), auch wenn der Massezufluss erst nach der Schlussrechnungslegung, jedoch noch vor Aufhebung des Verfahrens erfolgt (s.a. BGH, IX ZB 75/16).
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den ergänzenden Vergütungsantrag verwiesen.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Düsseldorf statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts unter den Voraussetzungen des § 130a ZPO möglich. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.329 eingesehen werden.

502 IN 30/21
Amtsgericht Düsseldorf, 10.12.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 502 IN 30/21 · Bestmessebau GmbH · Insolvenzgericht Düsseldorf
Insolvenzgericht
Düsseldorf
Aktenzeichen
502 IN 30/21
Wirksam am
04.04.2025
Registerbezug
Neuss, HRB 19968
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 30/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 19968 eingetragenen Bestmessebau GmbH, Moselstr. 18, 41464 Neuss, gesetzlich vertreten durch Herrn Guimin Liao,

werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt ergänzend neu festgesetzt:
Vergütung XXX
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen XXX
Zwischensumme XXX
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von XXX
Endbetrag XXX
Auf die Vergütung sind bereits festgesetzte Beträge als Vorschüsse anzurechnen: .
Der Endbetrag in Höhe von XXX kann der Insolvenzmasse entnommen werden.

Gründe:
Der Insolvenzverwalter hat Anspruch auf Vergütung für die Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§ 63 InsO), auch wenn der Massezufluss erst nach der Schlussrechnungslegung, jedoch noch vor Aufhebung des Verfahrens erfolgt (s.a. BGH, IX ZB 75/16).
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den ergänzenden Vergütungsantrag verwiesen.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Düsseldorf statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts unter den Voraussetzungen des § 130a ZPO möglich. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.329 eingesehen werden.

502 IN 30/21
Amtsgericht Düsseldorf, 02.04.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 502 IN 30/21 · Bestmessebau GmbH · Insolvenzgericht Düsseldorf
Insolvenzgericht
Düsseldorf
Aktenzeichen
502 IN 30/21
Wirksam am
18.02.2025
Registerbezug
Neuss, HRB 19968
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 30/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 19968 eingetragenen Bestmessebau GmbH, Moselstr. 18, 41464 Neuss, gesetzlich vertreten durch Herrn Guimin Liao,

werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:

Endbetrag

Gründe:

Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 13.05.2022 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 14.11.2024 verwiesen.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Düsseldorf statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.329 eingesehen werden.

502 IN 30/21
Amtsgericht Düsseldorf, 17.02.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 502 IN 30/21 · Bestmessebau GmbH · Insolvenzgericht Düsseldorf
Insolvenzgericht
Düsseldorf
Aktenzeichen
502 IN 30/21
Wirksam am
27.12.2024
Registerbezug
Neuss, HRB 19968
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 30/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 19968 eingetragenen Bestmessebau GmbH, Moselstr. 18, 41464 Neuss, gesetzlich vertreten durch Herrn Guimin Liao, Königstraße 23, 41460 Neuss

wird der Schlussverteilung zugestimmt.

Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
06.02.2025
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Vergütungsantrag des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse;
Die Massearmut wurde beseitigt.

Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung und der Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.329 aus.
Dort sind auch die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Der oben genannte Stichtag entspricht dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO). Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei dem Insolvenzgericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

502 IN 30/21
Amtsgericht Düsseldorf, 19.12.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 502 IN 30/21 · Bestmessebau GmbH · Insolvenzgericht Düsseldorf
Insolvenzgericht
Düsseldorf
Aktenzeichen
502 IN 30/21
Wirksam am
06.02.2024
Registerbezug
Neuss, HRB 19968
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 30/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 19968 eingetragenen Bestmessebau GmbH, Moselstr. 18, 41464 Neuss, gesetzlich vertreten durch Herrn Guimin Liao, Königstraße 23, 41460 Neuss

reicht nach Mitteilung des Insolvenzverwalters die Insolvenzmasse nicht aus, um die Kosten des Verfahrens zu decken (§§ 207, 54 InsO). Falls nicht durch die Beteiligten bis zum 25.03.2024 ein entsprechender Kostenvorschuss einzahlt, wird das Verfahren mangels Masse eingestellt.
Die Schlussrechnung mit dem Vergütungsantrag des Verwalters sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.329 niedergelegt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum genannten Datum schriftlich Stellung zu nehmen (§ 207 Abs. 2 InsO).

502 IN 30/21
Amtsgericht Düsseldorf, 05.02.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 502 IN 30/21 · Bestmessebau GmbH · Insolvenzgericht Düsseldorf
Insolvenzgericht
Düsseldorf
Aktenzeichen
502 IN 30/21
Wirksam am
09.02.2023
Registerbezug
Neuss, HRB 19968
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 30/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 19968 eingetragenen Bestmessebau GmbH, Moselstr. 18, 41464 Neuss, gesetzlich vertreten durch Herrn Guimin Liao,

wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 08.03.2023. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.329 niedergelegt.

502 IN 30/21
Amtsgericht Düsseldorf, 08.02.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 19968 HRB 19968: Bestmessebau GmbH, Neuss, Moselstraße 18, 41464 Neuss. Durch Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf (502 IN 30/21) vom 13. Mai 2022 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren erö…
HRB 19968: Bestmessebau GmbH, Neuss, Moselstraße 18, 41464 Neuss. Durch Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf (502 IN 30/21) vom 13. Mai 2022 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 502 IN 30/21 · Bestmessebau GmbH · Insolvenzgericht Düsseldorf
Insolvenzgericht
Düsseldorf
Aktenzeichen
502 IN 30/21
Wirksam am
18.05.2022
Registerbezug
Neuss, HRB 19968
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 30/21

Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 19968 eingetragenen Bestmessebau GmbH, Moselstr. 18, 41464 Neuss, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herr Guimin Liao,

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 13.05.2022, um 17:20 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Zugleich werden die Verfahren 502 IN 30/21 und 502 IN 89/21 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).

Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Alexander Eckhardt, Krefelder Straße 68, 41460 Neuss.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 24.06.2022 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.

Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).

Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist

der 22.07.2022.

Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen zur Person des Insolvenzverwalters.

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 04.07.2022 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.329 niedergelegt.

Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).

Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
502 IN 30/21
Düsseldorf, 13.05.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRB 19968 HRB 19968: Bestmessebau GmbH, Neuss, Moselstraße 18, 41464 Neuss. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12. Oktober 2017. Die Gesellschafterversammlung vom 4. Juli 2018 hat eine Änd…
HRB 19968: Bestmessebau GmbH, Neuss, Moselstraße 18, 41464 Neuss. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12. Oktober 2017. Die Gesellschafterversammlung vom 4. Juli 2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 1 (Firma, Sitz und Geschäftsjahr) Abs. 1 und 2, 4 (Sammkapital) und mit ihr die Firmenänderung, die Stammkapitalerhöhung von 25.000,00 EUR um 75.000,00 EUR auf 100.000,00 EUR und die Sitzverlegung von Frankfurt am Main (bisher Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 110080, vormals Bestmessebau International Exhibition Contractors GmbH) nach Neuss beschlossen. Geschäftsanschrift: Moselstraße 18, 41464 Neuss. Gegenstand: Handel mit Waren aller Art, insbesondere mit Messerveranstaltungs-Requisiten zur Gestaltung von Messeständen, abgesehen von genehmigungspflichtigen, gefährlichen oder verbotenen Gegenständen. Herstellung von Materialien für Messestandgestaltung, Verleih von Messestand-Requisiten, die Erbringung von Beratungsdienstleistungen im Bereich der Messeplanung, des Logodesigns, Design von Messeveranstaltungen und kulturell-künstlerischen Austauschveranstaltungen, zudem Installation und Dekoration der Messestände und der Messeveranstaltungsorte, sowie Übersetzungsdienstleistungen und Druckservices, mit Ausnahme von genehmigungspflichtigen Tätigkeiten im Bereich der Rechts- und Steuerberatung. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Liao, Guimin, Guilin Stadt, Provinz Guangxi / China, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.