VR 20851

Berufsverband Agrar, Ernährung, Umwelt Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. Absolventenverband FH Bingen/Bad Kreuznach

Amtsgericht Mainz · Rheinland-Pfalz

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Mainz

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Registerdaten

Sitz
Mainz
Datenstand
2024-12-25
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-25

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Veröffentlichungen

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Ingenieure Bad Kreuznach- Bingen e.V. Verband der Absolventen der Fachhochschule Rheinland-Pfalz - Fachbereich Landbau und deren Vorgängerschulen Bingen
  2. Ingenieure Bad Kreuznach - Bingen e.V. Verband der Absolventen der Fachhochschule Rheinland-Pfalz - Fachbereich Landbau und deren Vorgängerschulen Bingen

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Veränderungen
VR 20851 Ingenieure Bad Kreuznach - Bingen e.V. Verband der Absolventen der Fachhochschule Rheinland-Pfalz - Fachbereich Landbau und deren Vorgängerschulen, Bingen, (Grüner Ring 19, 67593 Westhofen).Der Verein ist al…
Ingenieure Bad Kreuznach - Bingen e.V. Verband der Absolventen der Fachhochschule Rheinland-Pfalz - Fachbereich Landbau und deren Vorgängerschulen, Bingen, (Grüner Ring 19, 67593 Westhofen).Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.06.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 22.04.2008 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.06.2008 mit dem VDL-Landesverband RHEINLAND-PFALZ Berufsverband Argrar, Ernährung, Umwelt e.V. mit Sitz in Mainz (Amtsgericht Mainz VR 1162) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Vereine ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.