VR 2949

Berufsbildungswerk der Versicherungswirtschaft (BWV) Südwest e.V.

Amtsgericht Stuttgart · Baden-Württemberg

aktuell 2 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Stuttgart

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Registerdaten

Sitz
Stuttgart
Datenstand
2024-12-15
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-15

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Institut für Berufsbildung der Versicherungswirtschaft (JBV) Stuttgart e.V. Stuttgart
  2. Institut für Berufsbildung der Versicherungwirtschaft (JBV) Stuttgart e.V. Stuttgart
  3. Berufsbildungswerk der Versicherungswirtschaft (BWV) Stuttgart e.V. Stuttgart
  4. Berufsbildungswerk der Versicherungswirtschaft Stuttgart-Neckar-Alb (BWV) e.V. Stuttgart
  5. BWV Württemberg e.V. Stuttgart

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

2
Veränderungen
VR 2949 VR 2949:BWV Württemberg e.V., Stuttgart (Gutenbergstr. 14 D, 70176 Stuttgart). Mit dem Verein (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 06.08.2014 und der Versammlungsbeschlüs…
VR 2949:BWV Württemberg e.V., Stuttgart (Gutenbergstr. 14 D, 70176 Stuttgart). Mit dem Verein (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 06.08.2014 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 17.09.2014 (übertragender Verein) und 16.10.2014 (übernehmender Verein) der Verein "Berufsbildungswerk der Versicherungswirtschaft (BWV) Rhein-Neckar/Pfalz", Mannheim (Amtsgericht Mannheim VR 963) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
VR 2949 Berufsbildungswerk der Versicherungswirtschaft Stuttgart-Neckar-Alb (BWV) e.V., Stuttgart (Gutenbergstr. 14 D, 70176 Stuttgart). Mit dem Verein (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsver…
Berufsbildungswerk der Versicherungswirtschaft Stuttgart-Neckar-Alb (BWV) e.V., Stuttgart (Gutenbergstr. 14 D, 70176 Stuttgart). Mit dem Verein (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 29.12.2011 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 10.02.2012 (übertragender Rechtsräger) und 14.02.2012 (übernehmender Rechtsträger) der Verein "Berufsbildungswerk der Versicherungswirtschaft (BWV) Ulm e.V.", Ulm (Amtsgericht Ulm VR 707) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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