HRB 22405

Bertram Baugesellschaft mbH

Amtsgericht Hildesheim · Niedersachsen

aktuell 19 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Am Kienmoor 1, 31311 Uetze - Hänigsen

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Uetze-Hänigsen
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
05.10.2021
Datenstand
2025-10-22
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

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Veröffentlichungen

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Registerinformationen

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Gegenstand des Unternehmens

Planung und Durchführung von Bauvorhaben aller Art einschließlich Innenausbau, Statik, Baubetreuung und Bauleitung sowie Einbau und Verarbeitung von Bauelementen, Handel mit Bauelementen und Baustoffen, Gerüstbau und -verleih.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

19
Veränderungen
HRB 22405 HRB 22405: Bertram Baugesellschaft mbH, Uetze-Hänigsen, Am Kienmoor 1, 31311 Uetze - Hänigsen. Gemäß § 395 Abs. 1 FamFG von Amts wegen eingetragen, nicht mehr Geschäftsführer: Bertram, Walter, Uetze, *XX.XX.…
HRB 22405: Bertram Baugesellschaft mbH, Uetze-Hänigsen, Am Kienmoor 1, 31311 Uetze - Hänigsen. Gemäß § 395 Abs. 1 FamFG von Amts wegen eingetragen, nicht mehr Geschäftsführer: Bertram, Walter, Uetze, *XX.XX.XXXX.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 35 IN 34/20 · Bertram Baugesellschaft mbH vertr. d. d. GF Walter Bertram · Insolvenzgericht Gifhorn
Insolvenzgericht
Gifhorn
Aktenzeichen
35 IN 34/20
Wirksam am
01.10.2021
Registerbezug
Hildesheim, HRB 22405
35 IN 34/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bertram Baugesellschaft mbH vertr. d. d. GF Walter Bertram, Am Kienmoor 1, 31311 Uetze (AG Hildesheim, HRB 22405), wird für den Termin zur besonderen Gläubigerversammlung am 20.10.2021 zur Beschlussfassung der Gläubiger über besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar den Abschluss eines Vergleichs/Schiedsvertrages zur Beilegung/Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert das schriftliche Verfahren angeordnet.

Amtsgericht Gifhorn, 01.10.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 35 IN 34/20 · Bertram Baugesellschaft mbH vertr. d. d. GF Walter Bertram · Insolvenzgericht Gifhorn
Insolvenzgericht
Gifhorn
Aktenzeichen
35 IN 34/20
Wirksam am
29.09.2021
Registerbezug
Hildesheim, HRB 22405
35 IN 34/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bertram Baugesellschaft mbH vertr. d. d. GF Walter Bertram, Am Kienmoor 1, 31311 Uetze (AG Hildesheim, HRB 22405). Es ist Termin zur besonderen Gläubigerversammlung bestimmt auf

20.10.2021.

Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über

* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- den Abschluss eines Vergleichs/Schiedsvertrages zur Beilegung/Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichen Streitwert

Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Amtsgericht Gifhorn, 27.09.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 35 IN 34/20 · Bertram Baugesellschaft mbH vertr. d. d. GF Walter Bertram · Insolvenzgericht Gifhorn
Insolvenzgericht
Gifhorn
Aktenzeichen
35 IN 34/20
Wirksam am
13.07.2021
Registerbezug
Hildesheim, HRB 22405
35 IN 34/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bertram Baugesellschaft mbH vertr. d. d. GF Walter Bertram, Am Kienmoor 1, 31311 Uetze (AG Hildesheim, HRB 22405), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 25.08.2021 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Gifhorn, 12.07.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 35 IN 34/20 · Bertram Baugesellschaft mbH vertr. d. d. GF Walter Bertram · Insolvenzgericht Gifhorn
Insolvenzgericht
Gifhorn
Aktenzeichen
35 IN 34/20
Wirksam am
15.04.2021
Registerbezug
Hildesheim, HRB 22405
35 IN 34/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bertram
Baugesellschaft mbH vertr. d. d. GF Walter Bertram, Am Kienmoor 1, 31311 Uetze
(AG Hildesheim, HRB 22405), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen
Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Stefan Liese festgesetzt worden. Gemäß § 64
Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der
vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts -
Insolvenzgericht - Gifhorn eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt
bekannt gemacht:

EUR Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO

EUR um 24,80 % erhöht zuzüglich

EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR Auslagen zuzüglich

EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR Gesamtbetrag

Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der
Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 13.11.2020 beantragte der ehemalige vorläufige
Insolvenz-verwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.

Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von
78.485,02 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine
Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen
Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf
25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.

Unter Berücksichtigung von Art, Dauer und Umfang der Tätigkeiten des
vorläufigen Verwalters wurde ein Zuschlag auf die Regelvergütung in Höhe von 25
% beantragt.

Der Betrieb der Schuldnerin wurde fortgeführt, obwohl keinerlei Liquidität
vorhanden war. Die Fortführung erstreckte sich im Wesentlichen auf ein
laufendes Bauvorhaben in Celle.

Da die Betriebsfortführung zu einem Überschuss geführt hat, ist der Zuschlag
gemäß § 3 Abs. 1 lit. b) InsVV nur gerechtfertigt, sofern die Masse nicht
entsprechend größer geworden ist. Daher ist eine Vergleichsrechnung
vorzunehmen. Dazu ist der Wert, um den sich die Masse durch die
Zuschlagstätigkeit vergrößert hat, und die dadurch bedingte Zunahme der
Regelvergütung mit der Höhe der Vergütung zu vergleichen, die ohne die
Massemehrung über den dann zu gewährenden Zuschlag erreicht würde (vgl. BGH,
Beschluss vom 12.05.2011, Az.: IX ZB 143/08):

a) Der Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt insgesamt 1.003,55 EUR.
Der angemessene Zuschlag für die Betriebsfortführung beträgt 25 %.

b) Die Regelvergütung (100 %) aus der Berechnungsgrundlage mit dem Überschuss
aus der Zuschlagstätigkeit beträgt EUR.

c) Die Regelvergütung ohne den Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt
EUR. Der Zuschlag führt zu einer Erhöhung um EUR auf insgesamt EUR.

d) Die Differenz zwischen beiden Summen beträgt EUR.

e) Da der vorläufige Insolvenzverwalter durch die Massemehrung bereits an
einer höheren Bruchteilsvergütung partizipiert, kommt als Zuschlag nur ein
Betrag in Höhe von EUR in Betracht, woraus sich eine Quote für die
Zuschlagstätigkeit von 24,80 % ergibt.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus
§ 7 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der
Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.

Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.

Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Gifhorn, 38516 Gifhorn
einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Gifhorn, 38516
Gifhorn einzulegen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Gifhorn, 13.04.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 35 IN 34/20 · Bertram Baugesellschaft mbH vertr. d. d. GF Walter Bertram · Insolvenzgericht Gifhorn
Insolvenzgericht
Gifhorn
Aktenzeichen
35 IN 34/20
Wirksam am
08.04.2020
Registerbezug
Hildesheim, HRB 22405
35 IN 34/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bertram
Baugesellschaft mbH vertr. d. d. GF Walter Bertram, Am Kienmoor 1, 31311 Uetze
(AG Hildesheim, HRB 22405), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO
angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig
fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.

Amtsgericht Gifhorn, 07.04.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 22405 HRB 22405: Bertram Baugesellschaft mbH, Uetze-Hänigsen, Am Kienmoor 1, 31311 Uetze - Hänigsen. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
HRB 22405: Bertram Baugesellschaft mbH, Uetze-Hänigsen, Am Kienmoor 1, 31311 Uetze - Hänigsen. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 35 IN 34/20 · Bertram Baugesellschaft mbH vertr. d. d. GF Walter Bertram · Insolvenzgericht Gifhorn
Insolvenzgericht
Gifhorn
Aktenzeichen
35 IN 34/20
Wirksam am
31.03.2020
Registerbezug
Hildesheim, HRB 22405
35 IN 34/20: Über das Vermögen der Bertram Baugesellschaft mbH vertr. d. d. GF
Walter Bertram, Am Kienmoor 1, 31311 Uetze (AG Hildesheim, HRB 22405), ist am
31.03.2020 um 07:01 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Stefan Liese, c/o Schultze & Braun,
Thielenplatz 5, 30159 Hannover, Tel.: 0511/5547060, Fax: 0511/55470699.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 03.06.2020 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Mittwoch, 24.06.2020, 10:00 Uhr, Saal 118,
Amtsgericht Gifhorn, Am Schloßgarten 4, 38518 Gifhorn eine Gläubigerversammlung
zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der
angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Hinweise:

Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist.

Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:

Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.

Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Gifhorn,
38516 Gifhorn einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die
Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Gifhorn, 31.03.2020

Hinweise (Art. 13 und 14 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden
Sie in unserer Datenschutzerklärung unter:

http://www.amtsgericht-gifhorn.niedersachsen.de/wir_ueber_uns/
hinweise_zum_datenschutz/

Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 35 IN 34/20 · Bertram Baugesellschaft mbH vertr. d. d. GF Walter Bertram · Insolvenzgericht Gifhorn
Insolvenzgericht
Gifhorn
Aktenzeichen
35 IN 34/20
Wirksam am
14.02.2020
Registerbezug
Hildesheim, HRB 22405
35 IN 34/20: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Bertram
Baugesellschaft mbH vertr. d. d. GF Walter Bertram, Am Kienmoor 1, 31311 Uetze
(AG Hildesheim, HRB 22405), ist am 14.02.2020 um 11:25 Uhr die vorläufige
Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der
Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters
wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Stefan Liese, c/o
Schultze & Braun, Thielenplatz 5, 30159 Hannover, Tel.: 0511/5547060, Fax: 0511
/55470699 bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Gifhorn,
38516 Gifhorn einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Gifhorn, 14.02.2020

Hinweise (Art. 13 und 14 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden
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Veränderungen
HRB 22405 HRB 22405:Bertram Baugesellschaft mbH, Uetze-Hänigsen, Am Kienmoor 1, 31311 Uetze - Hänigsen.Die Gesellschafterversammlung vom 07.10.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Er…
HRB 22405:Bertram Baugesellschaft mbH, Uetze-Hänigsen, Am Kienmoor 1, 31311 Uetze - Hänigsen.Die Gesellschafterversammlung vom 07.10.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 20.000,00 EUR auf 235.000,00 EUR beschlossen.
Veränderungen
HRB 22405 HRB 22405:Bertram Baugesellschaft mbH, Uetze-Hänigsen, Am Kienmoor 1, 31311 Uetze - Hänigsen.Die Gesellschafterversammlung vom 14.08.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Er…
HRB 22405:Bertram Baugesellschaft mbH, Uetze-Hänigsen, Am Kienmoor 1, 31311 Uetze - Hänigsen.Die Gesellschafterversammlung vom 14.08.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 20.000,00 EUR auf 215.000,00 EUR beschlossen.
Veränderungen
HRB 22405 HRB 22405:Bertram Baugesellschaft mbH, Uetze-Hänigsen, Am Kienmoor 1, 31311 Uetze - Hänigsen.Die Gesellschafterversammlung vom 06.05.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Er…
HRB 22405:Bertram Baugesellschaft mbH, Uetze-Hänigsen, Am Kienmoor 1, 31311 Uetze - Hänigsen.Die Gesellschafterversammlung vom 06.05.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 20.000,00 auf 195.000,00 EUR beschlossen.
Veränderungen
HRB 22405 HRB 22405:Bertram Baugesellschaft mbH, Uetze-Hänigsen, Am Kienmoor 1, 31311 Uetze - Hänigsen.Die Gesellschafterversammlung vom 08.04.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Er…
HRB 22405:Bertram Baugesellschaft mbH, Uetze-Hänigsen, Am Kienmoor 1, 31311 Uetze - Hänigsen.Die Gesellschafterversammlung vom 08.04.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 20.000,00 EUR auf 175.000,00 EUR beschlossen.
Veränderungen
HRB 22405 Bertram Baugesellschaft mbH, Uetze-Hänigsen, Am Kienmoor 1, 31311 Uetze - Hänigsen. Die Gesellschafterversammlung vom 05.12.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung de…
Bertram Baugesellschaft mbH, Uetze-Hänigsen, Am Kienmoor 1, 31311 Uetze - Hänigsen. Die Gesellschafterversammlung vom 05.12.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 20.000,00 EUR auf 155.000,00 EUR beschlossen.
Veränderungen
HRB 22405 Bertram Baugesellschaft mbH, Uetze-Hänigsen, Am Kienmoor 1, 31311 Uetze - Hänigsen. Die Gesellschafterversammlung vom 14.11.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung de…
Bertram Baugesellschaft mbH, Uetze-Hänigsen, Am Kienmoor 1, 31311 Uetze - Hänigsen. Die Gesellschafterversammlung vom 14.11.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 20.000,00 EUR auf 135.000,00 EUR beschlossen. 135.000,00 EUR.
Veränderungen
HRB 22405 Bertram Baugesellschaft mbH, Uetze-Hänigsen, Am Kienmoor 1, 31311 Uetze - Hänigsen. Die Gesellschafterversammlung vom 29.10.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung de…
Bertram Baugesellschaft mbH, Uetze-Hänigsen, Am Kienmoor 1, 31311 Uetze - Hänigsen. Die Gesellschafterversammlung vom 29.10.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 20.000,00 EUR auf 115.000,00 EUR beschlossen. 115.000,00 EUR.
Veränderungen
HRB 22405 Bertram Baugesellschaft mbH, Uetze-Hänigsen, Am Kienmoor 1, 31311 Uetze - Hänigsen. Die Gesellschafterversammlung vom 27.09.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung de…
Bertram Baugesellschaft mbH, Uetze-Hänigsen, Am Kienmoor 1, 31311 Uetze - Hänigsen. Die Gesellschafterversammlung vom 27.09.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 20.000,00 EUR auf 95.000,00 EUR beschlossen. Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Am Kienmoor 1, 31311 Uetze - Hänigsen.
Veränderungen
HRB 22405 Bertram Baugesellschaft mbH, Uetze-Hänigsen (Am Kienmoor 1, 31311 Uetze - Hänigsen). Die Gesellschafterversammlung vom 23.04.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung d…
Bertram Baugesellschaft mbH, Uetze-Hänigsen (Am Kienmoor 1, 31311 Uetze - Hänigsen). Die Gesellschafterversammlung vom 23.04.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 30.000,00 EUR auf 75.000,00 EUR beschlossen.
Veränderungen
HRB 22405 Bertram Baugesellschaft mbH, Uetze-Hänigsen (Am Kienmoor 1, 31311 Uetze - Hänigsen). Die Gesellschafterversammlung hat am 09.07.2007 beschlossen, das Stammkapital um EUR 19.435,41 auf EUR 45.000 zu erhöhen u…
Bertram Baugesellschaft mbH, Uetze-Hänigsen (Am Kienmoor 1, 31311 Uetze - Hänigsen). Die Gesellschafterversammlung hat am 09.07.2007 beschlossen, das Stammkapital um EUR 19.435,41 auf EUR 45.000 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag entsprechend in § 3 zu ändern. Die Gesellschafterversammlung vom 09.07.2007 hat weiterhin die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 5 (Vertretung), 7 (Gesellschafterversammlung) und 14 (Schlussbestimmungen) beschlossen. 45.000,00 EUR.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.