HRB 9279

Bernhard Steppe GmbH Tief- und Kabelbau

Amtsgericht Augsburg · Bayern

aktuell 5 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Johann-Wisrich-Straße 53, 86450 Altenmünster

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Altenmünster
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
14.12.2009
Datenstand
2025-10-19
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Norbert Steppe

Offingen

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Zweigniederlassung

Bernhard Steppe GmbH Tief- und Kabelbau Zweigniederlassung Zeithain

Zeithain

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-21

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Veröffentlichungen

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Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

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Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand des Unternehmens ist es, als Betriebsgesellschaft Tief- und Kabelbauarbeiten sowie Nahtransporte durchzuführen

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

5
Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 8 IN 1271/09 · Bernhard Steppe GmbH Tief- und Kabelbau · Insolvenzgericht Augsburg
Insolvenzgericht
Augsburg
Aktenzeichen
8 IN 1271/09
Wirksam am
24.08.2026
Registerbezug
Augsburg, HRB 9279
8 IN 1271/09

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Bernhard Steppe GmbH Tief- und Kabelbau, Johann-Wisrich-Str. 53, 86450 Altenmünster, vertreten durch den Geschäftsführer Steppe Norbert
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRB 9279
- Schuldnerin -

Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung
a u f g e h o b e n .

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Augsburg
Am Alten Einlaß 1
86150 Augsburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 19.08.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 4 IN 1271/09 · Bernhard Steppe GmbH Tief- und Kabelbau · Insolvenzgericht Augsburg
Insolvenzgericht
Augsburg
Aktenzeichen
4 IN 1271/09
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Augsburg, HRB 9279

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 9279 Bernhard Steppe GmbH Tief- und Kabelbau, Altenmünster, Johann-Wisrich-Straße 53, 86450 Altenmünster.Über das Vermögen der Gesellschaft ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch…
Bernhard Steppe GmbH Tief- und Kabelbau, Altenmünster, Johann-Wisrich-Straße 53, 86450 Altenmünster.Über das Vermögen der Gesellschaft ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach §§ 32 HGB, 65 GmbHG.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 30 IN 1271/09 · Bernhard Steppe GmbH Tief- und Kabelbau · Insolvenzgericht Augsburg
Insolvenzgericht
Augsburg
Aktenzeichen
30 IN 1271/09
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Augsburg, HRB 9279

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 9279 Bernhard Steppe GmbH Tief- und Kabelbau, Altenmünster, Johann-Wisrich-Straße 53, 86450 Altenmünster.Ausgeschieden: Geschäftsführer: Steppe, Bernhard, Altenmünster, *XX.XX.XXXX.
Bernhard Steppe GmbH Tief- und Kabelbau, Altenmünster, Johann-Wisrich-Straße 53, 86450 Altenmünster.Ausgeschieden: Geschäftsführer: Steppe, Bernhard, Altenmünster, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.