HRB 11933

Bernhard Retzer Verwaltungsgesellschaft mbH

Amtsgericht Landshut · Bayern

aktuell 2 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Landshut

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Registerdaten

Sitz
Landshut
Datenstand
2025-01-04
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-01-04

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

2
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung IN 240/24 · Bernhard Retzer Verwaltungsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Landshut
Insolvenzgericht
Landshut
Aktenzeichen
IN 240/24
Wirksam am
05.09.2024
Registerbezug
Landshut, HRB 11933
IN 240/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Bernhard Retzer Verwaltungsgesellschaft mbH, Benzstraße 14, 84030 Landshut, vertreten durch den Geschäftsführer Retzer Max
Registergericht: Amtsgericht Landshut Registergericht Register-Nr.: HRB 11933
- Schuldnerin -

1. Zum Sonderinsolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Matthias Riemer
Bayerwaldstraße 57, 84030 Landshut
Telefon: 0871/4307593
Telefax: 0871/4307595

2. Sein Aufgabengebiet umfasst
die abschließende Prüfung der von Rechtsanwalt Matthias Dieckmann als Insolvenzverwalter im Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Retzer Bernhard GmbH & Co. KG Holzverarbeitung angemeldeten Forderung.
In diesem Bereich hat allein er die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Landshut
Maximilianstr. 22
84028 Landshut

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 30.08.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRB 11933 HRB 11933: Bernhard Retzer Verwaltungsgesellschaft mbH, Landshut, Benzstraße 14, 84030 Landshut. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.12.2019. Geschäftsanschrift: Benzstraße 14,…
HRB 11933: Bernhard Retzer Verwaltungsgesellschaft mbH, Landshut, Benzstraße 14, 84030 Landshut. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.12.2019. Geschäftsanschrift: Benzstraße 14, 84030 Landshut. Gegenstand des Unternehmens: Verwaltung von Beteiligungen sowie Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei der Bernhard Retzer GmbH & Co. KG Holzverarbeitung mit dem Sitz in Landshut. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Retzer, Bernhard, Landshut, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

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