HRA 2338

Bernhard Laufenberg Kommanditgesellschaft

Amtsgericht Duisburg · Nordrhein-Westfalen

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Wildstr. 3-5, 47057 Duisburg

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Duisburg
Datenstand
2024-04-23
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2026-03-23

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2026-03-23 Chronologischen Auszug ansehen
DK lokal vorhanden

Dokumentenansicht

Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.

3 archivierte Dokumente Dokumente ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Berna rd Duisburg
  2. Bernh.ard Laufenberg Duisburg

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Veränderungen
HRA 2338 HRA 2338: Bernhard Laufenberg Kommanditgesellschaft, Duisburg, Wildstr. 3-5, 47057 Duisburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.07.2015 sowie …
HRA 2338: Bernhard Laufenberg Kommanditgesellschaft, Duisburg, Wildstr. 3-5, 47057 Duisburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.07.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 03.07.2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 03.07.2015 mit der Jürgen Laufenberg Handelsgesellschaft mbH mit Sitz in Duisburg (Amtsgericht Duisburg, HR B 4432) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.