HRA 11441

Bernhard Breitenbach e.K.

Amtsgericht Fürth · Bayern

aktuell 6 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Veitsbronn

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Registerdaten

Sitz
Veitsbronn
Datenstand
2025-10-22
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-22

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Bernhard Breitenbach e.K. Cadolzburg

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

6
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 115/24 · Bernhard Breitenbach e. K. · Insolvenzgericht Fürth
Insolvenzgericht
Fürth
Aktenzeichen
IN 115/24
Wirksam am
22.10.2026
Registerbezug
Fürth, HRA 11441
IN 115/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Bernhard Breitenbach e. K., Hausener Weg 15-17, 90587 Veitsbronn,
vertreten durch den Inhaber Breitenbach Bernhard
Registergericht Fürth HRA 11441
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Engelmann, Eismann, Ast, Archivstraße 3, 90408 Nürnberg,
Gz.: 24/018659 / A/TB

Terminsbestimmung:
Der Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zu dem Vergleich, den der Insolvenzverwalter mit Maren Oppel und der BB Service GmbH über eine Zahlung von 250.000 EUR an die Insolvenzmasse geschlossen hat und den das Landgericht Nürnberg-Fürth mit Beschluss vom 20.10.2026, Az.: 10 O 4979/26, festgestellt hat.
wird bestimmt auf

Montag, 09.11.2026, 09:00 Uhr
Sitzungssaal 216, 2. OG, Bäumenstr. 28, 90762 Fürth

Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.

Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 22.10.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 115/24 · Bernhard Breitenbach e. K. · Insolvenzgericht Fürth
Insolvenzgericht
Fürth
Aktenzeichen
IN 115/24
Wirksam am
03.12.2025
Registerbezug
Fürth, HRA 11441
IN 115/24

In Sachen
Bernhard Breitenbach
wg. Unternehmensinsolvenz

Beschluss

1. Die Anordnung der Eigenverwaltung wird auf Antrag des Schuldners aufgehoben.

2. Der bisherige Sachwalter wird zum Insolvenzverwalter bestellt.

Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Patrick Meyerle
PLUTA Niederlassung Nürnberg
Ostendstr. 100, 90482 Nürnberg.

3. Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, zur Verwaltung der Masse Sonderkonten bei inländischen Kreditinstituten einzurichten.

Gründe:

Mit Beschluss vom 20.06.2024 wurde die Eigenverwaltung in dem Insolvenzverfahren angeordnet. Mit Schreiben vom 17.11.2025 beantragte der Schuldner die Aufhebung der Eigenverwaltung.
Der bisherige Sachwalter wurde zu dem Antrag gehört. Er hat sich zur Übernahme des Amts des Insolvenzverwalters bereit erklärt.
Daher war entsprechend § 272 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 3 InsO Beschluss zu fassen.

Amtsgericht Fürth am 03.12.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung IN 115/24 · Bernhard Breitenbach e. K. · Insolvenzgericht Fürth
Insolvenzgericht
Fürth
Aktenzeichen
IN 115/24
Wirksam am
21.01.2025
Registerbezug
Fürth, HRA 11441
Hinweis:
Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

IN 115/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Bernhard Breitenbach e. K., Hausener Weg 15-17, 90587 Veitsbronn, vertreten durch den Inhaber Breitenbach Bernhard
Registergericht: Amtsgericht Fürth Registergericht Register-Nr.: HRA 11441
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Engelmann, Eismann, Ast, Archivstraße 3, 90408 Nürnberg, Gz.: 24/018659 / A/TB

Die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Fürth
Hallstraße 1
90762 Fürth

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 20.01.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Restschuldbefreiung IN 115/24 · Bernhard Breitenbach e. K. · Insolvenzgericht Fürth
Insolvenzgericht
Fürth
Aktenzeichen
IN 115/24
Wirksam am
21.06.2024
Registerbezug
Fürth, HRA 11441
IN 115/24

In dem Verfahren über den Antrag d.

Bernhard Breitenbach e. K., Hausener Weg 15-17, 90587 Veitsbronn, vertreten durch den Inhaber Breitenbach Bernhard
Registergericht: Amtsgericht Fürth Registergericht Register-Nr.: HRA 11441
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Engelmann, Eismann, Ast, Archivstraße 3, 90408 Nürnberg, Gz.: 24/018659 / A/TB
Geschäftszweig/Beschäftigung: Abbrucharbeiten, Garten- und Landschaftsbau, Erd- und Pflasterarbeiten u. a.
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Es wird festgestellt, dass die Schuldnerin Restschuldbefreiung erlangt, wenn sie den Obliegenheiten der §§ 295, 295 a InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 InsO nicht vorliegen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Fürth
Hallstraße 1
90762 Fürth

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 20.06.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 11441 HRA 11441: Bernhard Breitenbach e.K., Cadolzburg, Schloßweg 9, 90556 Cadolzburg. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Brandstätterstraße 40, 90556 Cadolzburg.
HRA 11441: Bernhard Breitenbach e.K., Cadolzburg, Schloßweg 9, 90556 Cadolzburg. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Brandstätterstraße 40, 90556 Cadolzburg.
Neueintragungen
HRA 11441 HRA 11441: Bernhard Breitenbach e.K., Cadolzburg, Schloßweg 9, 90556 Cadolzburg. (Die Verwaltung von Immobilien- und Anlagevermögen.). Einzelkaufmann / Einzelkauffrau. Geschäftsanschrift: Schloßweg 9, 90556 …
HRA 11441: Bernhard Breitenbach e.K., Cadolzburg, Schloßweg 9, 90556 Cadolzburg. (Die Verwaltung von Immobilien- und Anlagevermögen.). Einzelkaufmann / Einzelkauffrau. Geschäftsanschrift: Schloßweg 9, 90556 Cadolzburg. Inhaber: Breitenbach, Bernhard, Cadolzburg, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.