HRA 2788

Bernd Manthei Zerspanungstechnik und Formenbau GmbH & Co. KG

Amtsgericht Marburg · Hessen

aktuell 15 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Dautphetal

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Registerdaten

Sitz
Dautphetal
Datenstand
2024-12-22
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-12-22

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

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  1. Bernd Manthei Konstruktion und Zerspanungstechnik GmbH & Co. KG Dautphetal

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

15
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 22 IN 177/19 (28) · Bernd Manthei Zerspanungstechnik und Formenbau GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Marburg
Insolvenzgericht
Marburg
Aktenzeichen
22 IN 177/19 (28)
Wirksam am
04.10.2023
Registerbezug
Marburg, HRA 2788
22 IN 177/19 (28): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bernd Manthei Zerspanungstechnik und Formenbau GmbH & Co. KG, Industriestr. 9, 35232 Dautphetal (AG Marburg , HRA 2788), vertr. d.: 1. Bernd Manthei Verwaltungs GmbH, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Bernd Manthei, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 01.11.2023 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Marburg, 27.09.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 22 IN 177/19 (28) · Bernd Manthei Zerspanungstechnik und Formenbau GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Marburg
Insolvenzgericht
Marburg
Aktenzeichen
22 IN 177/19 (28)
Wirksam am
02.03.2022
Registerbezug
Marburg, HRA 2788
22 IN 177/19 (25): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bernd Manthei Zerspanungstechnik und Formenbau GmbH & Co. KG, Industriestr. 9, 35232 Dautphetal (AG Marburg, HRA 2788), vertr. d.: 1. Bernd Manthei Verwaltungs GmbH, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Bernd Manthei, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Das mündliche Verfahren wird für die Durchführung der besonderen Gläubigerversammlung angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).

Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf

Mittwoch, 23.03.2022, 09:00 Uhr, Saal 157, Amtsgerichtsgebäude, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg.

Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über

" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- den Abschluss eines Vergleichs mit dem ehemaligen Geschäftsführer der Insolvenzschuldnerin, dass gegen eine Zahlung von 5.000,00 EUR frei zur Masse alle gegenseitigen Ansprüche verglichen werden.

Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Marburg, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Marburg, 01.03.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 22 IN 177/19 (28) · Bernd Manthei Zerspanungstechnik und Formenbau GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Marburg
Insolvenzgericht
Marburg
Aktenzeichen
22 IN 177/19 (28)
Wirksam am
04.11.2021
Registerbezug
Marburg, HRA 2788
22 IN 177/19 (25): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bernd Manthei Zerspanungstechnik und Formenbau GmbH & Co. KG, Industriestr. 9, 35232 Dautphetal (AG Marburg , HRA 2788), vertr. d.: 1. Bernd Manthei Verwaltungs GmbH, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Bernd Manthei, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 08.12.2021 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Marburg, 03.11.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 22 IN 177/19 (28) · Bernd Manthei Zerspanungstechnik und Formenbau GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Marburg
Insolvenzgericht
Marburg
Aktenzeichen
22 IN 177/19 (28)
Wirksam am
05.10.2020
Registerbezug
Marburg, HRA 2788
Geschäfts-Nr. 22 IN 177/19 (25)

In dem Insolvenzverfahren Bernd Manthei Zerspanungstechnik und Formenbau GmbH &
Co. KG, Industriestr. 9, 35232 Dautphetal (AG Marburg , HRA 2788), vertr. d.:
1. Bernd Manthei Verwaltungs GmbH, (persönlich haftende Gesellschafterin),
vertr. d.: 1.1. Bernd Manthei, (Geschäftsführer), wird für die bis zum
01.10.2020 nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Abs. 1 S. 2 InsO
die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Anmeldeunterlagen sowie
evtl. Widersprüche sind auf der Geschäftstelle zur Einsicht der Beteiligten
niedergelegt. Widersprüche gegen die Forderungen müssen schriftlich bis
spätestens 12.11.2020 bei dem Gericht eingegangen sein. Soweit innerhalb der
Einwendungsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben
wird, gilt diese als festgestellt.

Amtsgericht Marburg/Lahn, 01.10.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 22 IN 177/19 (28) · Bernd Manthei Zerspanungstechnik und Formenbau GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Marburg
Insolvenzgericht
Marburg
Aktenzeichen
22 IN 177/19 (28)
Wirksam am
26.05.2020
Registerbezug
Marburg, HRA 2788
Geschäfts-Nr. 22 IN 177/19 (25)

In dem Insolvenzverfahren Bernd Manthei Zerspanungstechnik und Formenbau GmbH &
Co. KG, Industriestr. 9, 35232 Dautphetal (AG Marburg , HRA 2788), vertr. d.:
1. Bernd Manthei Verwaltungs GmbH, (persönlich haftende Gesellschafterin),
vertr. d.: 1.1. Bernd Manthei, (Geschäftsführer), wird für die bis zum
06.05.2020 angemeldeten, nicht nachrangigen Forderungen gemäß § 177 Abs. 1 S. 2
InsO die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Anmeldeunterlagen
sowie evtl. Widersprüche sind auf der Geschäftstelle zur Einsicht der
Beteiligten niedergelegt. Widersprüche gegen die Forderungen müssen schriftlich
bis spätestens 06.07.2020 bei dem Gericht eingegangen sein. Soweit innerhalb
der Einwendungsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch
erhoben wird, gilt diese als festgestellt.

Amtsgericht Marburg/Lahn, 25.05.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 22 IN 177/19 (28) · Bernd Manthei Zerspanungstechnik und Formenbau GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Marburg
Insolvenzgericht
Marburg
Aktenzeichen
22 IN 177/19 (28)
Wirksam am
27.03.2020
Registerbezug
Marburg, HRA 2788
22 IN 177/19 (25): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bernd
Manthei Zerspanungstechnik und Formenbau GmbH & Co. KG, Industriestr. 9, 35232
Dautphetal (AG Marburg , HRA 2788), vertr. d.: 1. Bernd Manthei Verwaltungs
GmbH, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Bernd Manthei,
(Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen
Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Boris A. Schmidt-Burbach festgesetzt
worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu
veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des
Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Marburg/Lahn eingesehen werden. Die
Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO

EUR um 40,00 % erhöht zuzüglich

EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR Auslagen zuzüglich

EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR Gesamtbetrag

Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der
Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 17.02.2020 beantragte der Insolvenzverwalter die
Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.

I.

Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von
496.363,10 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine
Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen
Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf
25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.

II.

1. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter war in würdigenden Gesamtschau des
Verfahrens ein Gesamtzuschlag von 40 % auf die Regelvergütung zu gewähren.

Der vorläufige Insolvenzverwalter hat das schuldnerische Unternehmen, welches
aus drei Betriebsteilen bestand und ca. 49 Arbeitnehmer beschäftigte, während
der Dauer des vorläufigen Insolvenzverfahrens vollumfänglich fortgeführt. Der
damit verbundene Mehraufwand des vorläufigen Insolvenzverwalters sowie aus die
im Rahmen des Insolvenzgeldvorfinanzierung über den Normalfall hinausgehende
Tätigkeit, rechtfertigen eine Erhöhung der Regelvergütung um 40 %. Der
Insolvenzverwalter hat in seinem Antrag den Mehraufwand nachvollziehbar und
begründet dargelegt.

2. Da die Betriebsfortführung zu einem Überschuss geführt hat, ist der
Zuschlag gemäß § 3 Abs. 1 lit. b) InsVV nur gerechtfertigt, sofern die Masse
nicht entsprechend größer geworden ist. Daher ist eine Vergleichsrechnung
vorzunehmen. Dazu ist der Wert, um den sich die Masse durch die
Zuschlagstätigkeit vergrößert hat, und die dadurch bedingte Zunahme der
Regelvergütung mit der Höhe der Vergütung zu vergleichen, die ohne die
Massemehrung über den dann zu gewährenden Zuschlag erreicht würde (vgl. BGH,
Beschluss vom 12.05.2011, Az.: IX ZB 143/08):

a) Der Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt insgesamt
201.783,49 EUR. Der angemessene Zuschlag für die Betriebsfortführung beträgt
30 %.

b) Die Regelvergütung (100 %) aus der Berechnungsgrundlage mit dem Überschuss
aus der Zuschlagstätigkeit beträgt EUR.

c) Die Regelvergütung ohne den Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt
EUR. Der Zuschlag führt zu einer Erhöhung um EUR auf insgesamt EUR.

d) Die Differenz zwischen beiden Summen beträgt EUR.

e) Da der vorläufige Insolvenzverwalter durch die Massemehrung bereits an
einer höheren Bruchteilsvergütung partizipiert, kommt als Zuschlag nur ein
Betrag in Höhe von EUR in Betracht, woraus sich eine Quote für die
Zuschlagstätigkeit von 21,15 % ergibt. Gerundet wurde hier ein Zuschlag von 20
% in die Vergütung eingerechnet.

III.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus
§ 7 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der
Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.

Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.

Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Marburg, Universitätsstraße
48, 35037 Marburg einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht
Marburg, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg einzulegen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Marburg/Lahn, 26.03.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 22 IN 177/19 (28) · Bernd Manthei Zerspanungstechnik und Formenbau GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Marburg
Insolvenzgericht
Marburg
Aktenzeichen
22 IN 177/19 (28)
Wirksam am
23.03.2020
Registerbezug
Marburg, HRA 2788
Geschäfts-Nr. 22 IN 177/19 (25)

In dem Insolvenzverfahren Bernd Manthei Zerspanungstechnik und Formenbau GmbH &
Co. KG, Industriestr. 9, 35232 Dautphetal (AG Marburg , HRA 2788), vertr. d.:
1. Bernd Manthei Verwaltungs GmbH, (persönlich haftende Gesellschafterin),
vertr. d.: 1.1. Bernd Manthei, (Geschäftsführer), wird die mit Beschluss vom
03.02.2020 getroffene Anordnung bezüglich der Durchführung des Prüfungstermins
im mündlichen Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 InsO abgeändert.
Für die Prüfung der angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen wird
das schriftliche Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 S. 2 InsO).

Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis
zum 06.05.2020 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden
Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum
Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur
Einsicht der Beteiligten aus.
Wird innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine angemeldete Forderung kein
Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.

Der Insolvenzverwalter wird gemäß § 8 Abs. 3 InsO mit der Durchführung der
Zustellung an die Gläubiger beauftragt.

Amtsgericht Marburg/Lahn, 20.03.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 22 IN 177/19 (28) · Bernd Manthei Zerspanungstechnik und Formenbau GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Marburg
Insolvenzgericht
Marburg
Aktenzeichen
22 IN 177/19 (28)
Wirksam am
03.03.2020
Registerbezug
Marburg, HRA 2788
22 IN 177/19 (25): Über das Vermögen der Bernd Manthei Zerspannungstechnik und
Formenbau GmbH & Co. KG, Industriestr. 9, 35232 Dautphetal (AG Marburg , HRA
2788), vertr. d.: 1. Bernd Manthei Verwaltungs GmbH, (persönlich haftende
Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Bernd Manthei, (Geschäftsführer), wird der
Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom 01. Februar 2020 wegen
eines offensichtlichen Schreibfehlers gemäß §§ 4 InsO, 319 ZPO von Amts wegen
dahingehend berichtigt, dass die Bezeichnung der Schuldnerin richtig lautet:

Bernd Manthei Zerspanungstechnik und Formenbau GmbH & Co. KG.

Amtsgericht Marburg/Lahn, 03.03.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 22 IN 177/19 (28) · Bernd Manthei Zerspanungstechnik und Formenbau GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Marburg
Insolvenzgericht
Marburg
Aktenzeichen
22 IN 177/19 (28)
Wirksam am
25.02.2020
Registerbezug
Marburg, HRA 2788
Az.: 22 IN 177/19 (25) In dem Insolvenzverfahren Bernd Manthei
Zerspannungstechnik und Formenbau GmbH & Co. KG, Industriestr. 9, 35232
Dautphetal (AG Marburg , HRA 2788), vertr. d.: 1. Bernd Manthei Verwaltungs
GmbH, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Bernd Manthei,
(Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass
die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden
sonstigen Masseverbindlichkeiten voraussichtlich nicht ausreichen wird.

Amtsgericht Marburg/Lahn, 25.02.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 22 IN 177/19 (28) · Bernd Manthei Zerspanungstechnik und Formenbau GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Marburg
Insolvenzgericht
Marburg
Aktenzeichen
22 IN 177/19 (28)
Wirksam am
03.02.2020
Registerbezug
Marburg, HRA 2788
22 IN 177/19 (25): Über das Vermögen der Bernd Manthei Zerspannungstechnik und
Formenbau GmbH & Co. KG, Industriestr. 9, 35232 Dautphetal (AG Marburg , HRA
2788), vertr. d.: 1. Bernd Manthei Verwaltungs GmbH, (persönlich haftende
Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Bernd Manthei, (Geschäftsführer), ist am
01.02.2020 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Boris A. Schmidt-Burbach, Im Amtmann
15, 35578 Wetzlar, Tel.: 06441/20431-0, Fax: 06441/20431-20.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 01.04.2020 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche
Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in
Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird,
die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte
Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder
verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht werden folgende Termine abgehalten:

1. am: Mittwoch, 04.03.2020, 09:30 Uhr, Saal 157, Amtsgerichtsgebäude,
Universitätsstraße 48, 35037 Marburg/Lahn eine Gläubigerversammlung zur
Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter (Berichtstermin);

der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne
Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,

2. am: Mittwoch, 06.05.2020, 10:00 Uhr, Saal 157, Amtsgerichtsgebäude,
Universitätsstraße 48, 35037 Marburg/Lahn eine Gläubigerversammlung
(Prüfungstermin), in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden.

Hinweise:

Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist.

Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:

Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.

Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Marburg,
Universitätsstraße 48, 35037 Marburg einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Marburg/Lahn, 03.02.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 22 IN 177/19 (28) · Bernd Manthei Zerspanungstechnik und Formenbau GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Marburg
Insolvenzgericht
Marburg
Aktenzeichen
22 IN 177/19 (28)
Wirksam am
30.01.2020
Registerbezug
Marburg, HRA 2788
22 IN 177/19 (25): In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Bernd
Manthei Zerspannungstechnik und Formenbau GmbH & Co. KG, Industriestr. 9, 35232
Dautphetal (AG Marburg , HRA 2788), vertr. d.: Bernd Manthei Verwaltungs GmbH
(persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: Bernd Manthei
(Geschäftsführer), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am
12.12.2019 um 12:00 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die
Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse
erteilt worden. Der Beschluss ist für die Beteiligten auf der Geschäftsstelle
des Amtsgerichts Marburg/Lahn einsehbar.

Amtsgericht Marburg/Lahn, 30.01.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 22 IN 177/19 (28) · Bernd Manthei Zerspanungstechnik und Formenbau GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Marburg
Insolvenzgericht
Marburg
Aktenzeichen
22 IN 177/19 (28)
Wirksam am
18.12.2019
Registerbezug
Marburg, HRA 2788
22 IN 177/19 (25): In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Bernd
Manthei Zerspannungstechnik und Formenbau GmbH & Co. KG, Industriestr. 9, 35232
Dautphetal (AG Marburg , HRA 2788), vertr. d.: 1. Bernd Manthei Verwaltungs
GmbH, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Bernd Manthei,
(Geschäftsführer), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am
12.12.2019 um 12:00 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die
Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse
erteilt worden. Gem. § 21 Abs. 1 Nr. 3 InsO werden Maßnahmen der
Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin untersagt bzw. eingestellt, soweit
nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Der Beschluss ist für die
Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Marburg/Lahn einsehbar.

Amtsgericht Marburg/Lahn, 17.12.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 22 IN 177/19 (28) · Bernd Manthei Zerspanungstechnik und Formenbau GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Marburg
Insolvenzgericht
Marburg
Aktenzeichen
22 IN 177/19 (28)
Wirksam am
17.12.2019
Registerbezug
Marburg, HRA 2788
22 IN 177/19 (25): In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Bernd
Manthei Zerspannungstechnik und Formenbau GmbH & Co. KG, Industriestr. 9, 35232
Dautphetal (AG Marburg , HRA 2788), vertr. d.: 1. Bernd Manthei Verwaltungs
GmbH, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Bernd Manthei,
(Geschäftsführer), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am
12.12.2019 um 12:00 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die
Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse
erteilt worden. Der Beschluss ist für die Beteiligten auf der Geschäftsstelle
des Amtsgerichts Marburg/Lahn einsehbar.

Amtsgericht Marburg/Lahn, 17.12.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 22 IN 177/19 (28) · Bernd Manthei Zerspanungstechnik und Formenbau GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Marburg
Insolvenzgericht
Marburg
Aktenzeichen
22 IN 177/19 (28)
Wirksam am
12.12.2019
Registerbezug
Marburg, HRA 2788
22 IN 177/19 (25): In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Bernd
Manthei Zerspannungstechnik und Formenbau GbmH & Co. KG, Industriestr. 9, 35232
Dautphetal (AG Marburg, HRA 2788), vertr. d.: Bernd Manthei Verwaltungs GmbH
(persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: Bernd Manthei
(Geschäftsführer), ist am 12.12.2019 um 12:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des
Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der
Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters
wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Boris A.
Schmidt-Burbach, Im Amtmann 15, 35578 Wetzlar, Tel.: 06441/20431-0, Fax: 06441/
20431-20 bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Marburg,
Universitätsstraße 48, 35037 Marburg einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Marburg/Lahn, 12.12.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 2788 Bernd Manthei Konstruktion und Zerspanungstechnik GmbH & Co. KG, Dautphetal, Industriestraße 9, 35232 Dautphetal. Firma geändert, nun: Neue Firma: Bernd Manthei Zerspanungstechnik und Formenbau GmbH & Co. KG.
Bernd Manthei Konstruktion und Zerspanungstechnik GmbH & Co. KG, Dautphetal, Industriestraße 9, 35232 Dautphetal. Firma geändert, nun: Neue Firma: Bernd Manthei Zerspanungstechnik und Formenbau GmbH & Co. KG.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.