HRB 40547
Bernais Automation GmbH
aktuell 10 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Lindenweg 36, 55299 NackenheimGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Nackenheim
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 13.10.2023
- Datenstand
- 2025-10-01
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Gerd Bellin
Trebur
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenMartin Lemm
Nackenheim
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenOliver Sieben
Bechtoldsheim
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
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Abrufstand 2025-10-01 Registerinformationen ansehenRegistertreffer
Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- BLS Industrieservice GmbH Nackenheim
Gegenstand des Unternehmens
Die Planung und Konstruktion von Industrie- und Produktionsanlagen, Ausführung von Industriemontagen, Durchführung von Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an Industrie- und Produktionsanlagen, Betriebsführung und Organisationsmanagement für andere Unternehmen, Beratung und Vorbereitung zur Zertifizierung gemäß ISO 9001.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzplan 9 IN 673/25 · Bernais Automation GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
- Insolvenzgericht
- Darmstadt
- Aktenzeichen
- 9 IN 673/25
- Wirksam am
- 17.06.2026
- Registerbezug
- Mainz, HRB 40547
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 15.06.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 9 IN 673/25 · Bernais Automation GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
- Insolvenzgericht
- Darmstadt
- Aktenzeichen
- 9 IN 673/25
- Wirksam am
- 21.05.2026
- Registerbezug
- Mainz, HRB 40547
X
EUR Nettovergütung nach § 12 InsVV
zuzüglich Zuschlag in Höhe von
37,5 %
X
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
X
EUR Auslagen zuzüglich
X
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
X
EUR Gesamtbetrag
G r ü n d e:
Mit Schriftsatz vom 13.05.2026 beantragte der Sachwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen für die Tätigkeit als Sachwalter.
Ausgehend von einer Berechnungsmasse in Höhe von 510.651,62 EUR ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung des Insolvenzverwalters in Höhe von X EUR.
Der Sachwalter erhält gemäß § 12 Abs. 1 InsVV in der Regel 60 % der für den Insolvenzverwalter bestimmten (Regel-)Vergütung.
Aufgrund der Betriebsfortführung, der Sanierungsbemühungen nebst dem Arbeitsplatzerhalt, der Bearbeitung von Aus- und Absonderungsrechten, der Mitwirkung bei der Erstellung eines Insolvenzplans und dem Auslandsbezug war ein Zuschlag von 37,5 % auf den Regelbruchteil angemessen und gerechtfertigt.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 12 Abs. 3 i.V.m. § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 20.05.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 9 IN 673/25 · Bernais Automation GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
- Insolvenzgericht
- Darmstadt
- Aktenzeichen
- 9 IN 673/25
- Wirksam am
- 18.05.2026
- Registerbezug
- Mainz, HRB 40547
Amtsgericht Darmstadt, 15.05.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzplan 9 IN 673/25 · Bernais Automation GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
- Insolvenzgericht
- Darmstadt
- Aktenzeichen
- 9 IN 673/25
- Wirksam am
- 27.03.2026
- Registerbezug
- Mainz, HRB 40547
a) Erörterung eines von der Schuldnerin vorgelegten Insolvenzplans
b) Abstimmung über diesen Plan
anberaumt auf:
Dienstag, 28.04.2026, 10:00 Uhr, Saal 14, Gebäude D, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt.
Der Insolvenzplan und die hierzu eingegangenen Stellungnahmen sind zur Einsichtnahme durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Hinweis gem. § 240 InsO: Es wird darauf hingewiesen, dass einzelne Regelungen des Insolvenzplans auf Grund der Erörterung im Termin inhaltlich geändert werden können.
Hinweis gem. § 253 Abs. 3 InsO: Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss, durch den der Insolvenzplan bestätigt wird, ist nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen und gegen den Plan gestimmt hat.
Amtsgericht Darmstadt, 26.03.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 9 IN 673/25 · Bernais Automation GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
- Insolvenzgericht
- Darmstadt
- Aktenzeichen
- 9 IN 673/25
- Wirksam am
- 11.02.2026
- Registerbezug
- Mainz, HRB 40547
Amtsgericht Darmstadt, 11.02.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 9 IN 673/25 · Bernais Automation GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
- Insolvenzgericht
- Darmstadt
- Aktenzeichen
- 9 IN 673/25
- Wirksam am
- 12.01.2026
- Registerbezug
- Mainz, HRB 40547
X
EUR Nettovergütung nach § 12a InsVV
(inklusive 42 % Zuschlag)
X
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
X
EUR Auslagen zuzüglich
X
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
X
EUR Gesamtbetrag
G r ü n d e:
Mit Schriftsatz vom 11.12.2025 beantragte der vorläufige Sachwalter und jetzige laufende Sachwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen für die Tätigkeit als vorläufiger Sachwalter.
Ausgehend von einer Berechnungsmasse in Höhe von 353.842,25 EUR ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung des Insolvenzverwalters in Höhe von X EUR.
Der Sachwalter erhält gemäß § 12 Abs. 1 InsVV in der Regel 60 % der für den Insolvenzverwalter bestimmten (Regel-)Vergütung (hier daher: X EUR).
Der vorläufige Sachwalter erhält gemäß § 12a InsVV im Normalfall 25 % der Vergütung des Sachwalters bezogen auf das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahrens erstreckt (Vergütung hier: X EUR).
Hinzukommen die beantragten Zuschläge.
Im vorliegenden Fall sind aufgrund der Betriebsfortführung, der Sanierungsbemühungen und der Bearbeitung von Aus- und Absonderungsrechten Erhöhungskriterien gegeben (Zuschlagsfaktor 42 %), welche in der Gesamtbetrachtung angemessen und gerechtfertigt sind. Es wird diesbezüglich auf den Vergütungsantrag vom 11.12.2025 (BdA 323 - 331) verwiesen.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 12a Abs. 5 InsVV und § 12 Absatz 3 i.V.m. § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 09.01.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 9 IN 673/25 · Bernais Automation GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
- Insolvenzgericht
- Darmstadt
- Aktenzeichen
- 9 IN 673/25
- Wirksam am
- 15.12.2025
- Registerbezug
- Mainz, HRB 40547
Amtsgericht Darmstadt, 12.12.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 9 IN 673/25 · Bernais Automation GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
- Insolvenzgericht
- Darmstadt
- Aktenzeichen
- 9 IN 673/25
- Wirksam am
- 01.10.2025
- Registerbezug
- Mainz, HRB 40547
G r ü n d e :
Die Schuldnerin befindet sich im vorläufigen Insolvenzverfahren bei einem laufenden Betrieb. Es ist beabsichtigt, den Betrieb im Wege der Übertragung zu sanieren. Um die Fortführungsmöglichkeit nicht zu verschlechtern, ist es erforderlich, dass schon vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens Verbindlichkeiten begründet werden können. Welche das sind, ergibt sich aus der dem Antrag der Schuldnerin überreichten Anlage. Der vorläufige Sachwalter wurde angehört und bestätigte, dass die Verbindlichkeiten einzugehen waren, um den Betrieb fortzuführen. Da die Gläubiger ohne den Status eines Massegläubigers die Verträge nicht weiter geführt hätten, war die Anordnung der Einzelermächtigung erforderlich.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt oder bei Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, auch bei dem Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt, einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de
erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt oder bei Insolvenz-verfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, auch bei dem Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt, eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen den Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Darmstadt, 30.09.2025.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 40547 BLS Industrieservice GmbH, Nackenheim (Lindenweg 36, 55299 Nackenheim). Bestellt als Geschäftsführer: Bellin, Gerd, Trebur, *XX.XX.XXXX; Sieben, Oliver, Bechtoldsheim, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsb…
HRB 40547 BLS Industrieservice GmbH, Nackenheim (Lindenweg 36, 55299 Nackenheim). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 01.09.2006. Gegenstand: Die Planung und Konstruktion von Industrie- und…
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