HRB 207712

Berliner Alltagshelden UG (haftungsbeschränkt)

Amtsgericht Berlin (Charlottenburg) · Berlin

aktuell 13 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Grevesmühlener Straße 26, 13059 Berlin

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Berlin
Rechtsform
221110
Letzte Eintragung
03.12.2024
Datenstand
2025-06-10
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
086

Brigitte Lorenz

Berlin

mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-29

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-03-23 Chronologischen Auszug ansehen
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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

Abrufstand 2025-06-10 Registerinformationen ansehen

Gegenstand des Unternehmens

Erbringen von haushaltsnahen Dienstleistungen und ergänzenden Betreuungsleistungen nach Paragraphen 45 a und 45 b SGB XI, aber auch von haushaltsnahen Dienstleistungen für nicht pflegebedürftige Personen (Privatzahler) sowie der Pflegedienst und Wohngruppen für Senioren und Demenzkranke sowie Lieferservice für Essen (Essen auf Rädern).

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

13
Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 36b IN 150/22 · Berliner Alltagshelden UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36b IN 150/22
Wirksam am
26.05.2026
Registerbezug
Berlin, HRB 207712
36b IN 150/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Berliner Alltagshelden UG (haftungsbeschränkt), Grevesmühlener Straße 26, 13059 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Mathias Kirchner und Alexandra Westphal,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister -, Register-Nr.: HRB 207712 B
- Schuldnerin -

hat das Amtsgericht Charlottenburg am 22.05.2026 beschlossen:

1. Die Durchführung des Schlusstermins gemäß § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 InsO.

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 17.07.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gemäß § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 390.083,75 EURO zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 135.241,27 EURO gegenübersteht.
Hiervon sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 22.05.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 36b IN 150/22 · Berliner Alltagshelden UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36b IN 150/22
Wirksam am
26.05.2026
Registerbezug
Berlin, HRB 207712
36b IN 150/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Berliner Alltagshelden UG (haftungsbeschränkt), Grevesmühlener Straße 26, 13059 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Mathias Kirchner und Alexandra Westphal,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister -, Register-Nr.: HRB 207712 B
- Schuldnerin -

hat das Amtsgericht Charlottenburg am 22.05.2026 beschlossen:

Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 390.083,75 EURO steht ein Betrag von 135.241,27 EURO zur Verteilung abzüglich der Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren und der Vergütung sowie der Auslagen der Insolvenzverwalterin zur Verfügung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 22.05.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 36b IN 150/22 · Berliner Alltagshelden UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36b IN 150/22
Wirksam am
17.04.2026
Registerbezug
Berlin, HRB 207712
36b IN 150/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Berliner Alltagshelden UG (haftungsbeschränkt), Grevesmühlener Straße 26, 13059 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Mathias Kirchner und Alexandra Westphal,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister -, Register-Nr.: HRB 207712 B
- Schuldnerin -

hat das Amtsgericht Charlottenburg am 16.04.2026 beschlossen:

Die Regelvergütung gemäß § 11 InsVV in Verbindung mit § 2 InsVV und Auslagen gemäß § 11 InsVV in Verbindung mit § 8 InsVV der vorläufigen Insolvenzverwalterin wurden aufgrund eines der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von 89.968,02 EURO nebst Umsatzsteuer gemäß § 11 InsVV in Verbindung mit § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % festgesetzt. Der von der Insolvenzverwalterin geltend gemachte Zuschlag in Höhe von 22,5 % für den Mehraufwand durch die Betriebsfortführung wurde festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 16.04.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 36b IN 150/22 · Berliner Alltagshelden UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36b IN 150/22
Wirksam am
17.04.2026
Registerbezug
Berlin, HRB 207712
36b IN 150/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Berliner Alltagshelden UG (haftungsbeschränkt), Grevesmühlener Straße 26, 13059 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Mathias Kirchner und Alexandra Westphal,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister -, Register-Nr.: HRB 207712 B
- Schuldnerin -

hat das Amtsgericht Charlottenburg am 16.04.2026 beschlossen:

Die Regelvergütung gemäß § 2 InsVV und Auslagen gemäß § 8 InsVV zuzüglich der Kosten für die übertragenen Zustellungen ab der elften Zustellung der Insolvenzverwalterin wurden aufgrund eines der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von 181.430,62 EURO nebst Umsatzsteuer gemäß § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % festgesetzt. Die von der Insolvenzverwalterin geltend gemachten Zuschläge in Höhe insgesamt 87 % für den Mehraufwand durch die übertragene Sanierung (Verkauf des Geschäftsbetriebes der Schuldnerin im Ganzen im Rahmen eines Asset Deals), die Bearbeitung von Arbeitnehmerangelegenheiten einschließlich Kündigungsschutzklagen sowie die Abwehr von Rückforderungsansprüchen wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 16.04.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 36b IN 150/22 · Berliner Alltagshelden UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36b IN 150/22
Wirksam am
12.03.2026
Registerbezug
Berlin, HRB 207712
36b IN 150/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Berliner Alltagshelden UG (haftungsbeschränkt), Grevesmühlener Straße 26, 13059 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Mathias Kirchner und Alexandra Westphal,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister -, Register-Nr.: HRB 207712 B
- Schuldnerin -

Die Insolvenzverwalterin hat für die Durchführung der mit Beschluss vom 31.12.2021 angeordneten vorläufigen Insolvenzverwaltung ihren Antrag auf Festsetzung ihrer Regelvergütung gemäß §§ 2, 11 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV aufgrund eines der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von 89.968,02 EURO nebst Umsatzsteuer gemäß § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % eingereicht.

Im Rahmen des Antrages auf Festsetzung der Vergütung für die vorläufige Insolvenzverwaltung wurde ein Zuschlag in Höhe von 22,5 % für den Mehraufwand durch die Betriebsfortführung geltend gemacht.

Die Beteiligten haben im Rahmen des Ihnen zu gewährenden rechtlichen Gehörs die Möglichkeit, innerhalb eines Monats ab Wirksamwerden dieser öffentlichen Bekanntmachung, schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle Einwendungen vorzutragen.

Der Antrag der Verwalterin auf Festsetzung ihrer Vergütung für die Durchführung der vorläufigen Insolvenzverwaltung liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Ferner hat die Insolvenzverwalterin Schlussrechnung gelegt und ihren Antrag auf Festsetzung ihrer Regelvergütung gemäß § 2 InsVV sowie der Auslagenpauschale gemäß § 8 InsVV aufgrund eines der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von 181.430,62 EURO eingereicht. Im Rahmen des Antrages auf Festsetzung der Vergütung wurden Zuschläge in Höhe insgesamt 87 % für den Mehraufwand durch die übertragene Sanierung (Verkauf des Geschäftsbetriebes der Schuldnerin im Ganzen im Rahmen eines Asset Deals), die Bearbeitung von Arbeitnehmerangelegenheiten einschließlich Kündigungsschutzklagen sowie die Abwehr von Rückforderungsansprüchen geltend gemacht.

Die Beteiligten haben im Rahmen des Ihnen zu gewährenden rechtlichen Gehörs die Möglichkeit, innerhalb eines Monats ab Wirksamwerden dieser öffentlichen Bekanntmachung, schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle Einwendungen vorzutragen.

Der Antrag des Verwalters auf Festsetzung seiner Vergütung sowie seiner Auslagen liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 11.03.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 36b IN 150/22 · Berliner Alltagshelden UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36b IN 150/22
Wirksam am
11.02.2026
Registerbezug
Berlin, HRB 207712
36b IN 150/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Berliner Alltagshelden UG (haftungsbeschränkt), Grevesmühlener Straße 26, 13059 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Mathias Kirchner, Brigitte Lorenz und Alexandra Westphal,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister -, Register-Nr.: HRB 207712 B
- Schuldnerin -

hat das Amtsgericht Charlottenburg am 10.02.2026 beschlossen:

1. Die Prüfung der bis 10.02.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 37, 38, 39, 40, 41, 42, 43, 44 und 45 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 03.03.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 10.02.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 36b IN 150/22 · Berliner Alltagshelden UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36b IN 150/22
Wirksam am
11.02.2025
Registerbezug
Berlin, HRB 207712
36b IN 150/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Berliner Alltagshelden UG (haftungsbeschränkt), Grevesmühlener Straße 26, 13059 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Mathias Kirchner, Brigitte Lorenz und Alexandra Westphal,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister -, Register-Nr.: HRB 207712 B
- Schuldnerin -

Aufgrund des Antrages der Insolvenzverwalterin wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die
Zustimmung der Gläubigerversammlung, dass Ansprüche gegen die Geschäftsführer wegen etwaiger Zahlungen nach Insolvenzreife im Sinne des § 64 S. 1 GmbHG bzw. § 15b InsO nicht weiterverfolgt werden sollen

das schriftliche Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 24.02.2025 Einwendungen gegen den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gemäß § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
Der Antrag der Insolvenzverwalterin liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 10.02.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 36b IN 150/22 · Berliner Alltagshelden UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36b IN 150/22
Wirksam am
26.09.2022
Registerbezug
Berlin, HRB 207712
36b IN 150/22

Terminsbestimmung

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Berliner Alltagshelden UG (haftungsbeschränkt), Grevesmühlener Straße 26, 13059 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Mathias Kirchner, Brigitte Lorenz und Alexandra Westphal
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 207712
- Schuldnerin -

hat das Amtsgericht Charlottenburg am 26.09.2022 beschlossen:

Terminsbestimmung:

- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über

die Zustimmung zum Abschluss des Vergleichs mit der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zur Abgeltung sämtlicher Insolvenzansprüche und hiermit verbundener Kosten- und Zinsansprüche gegen sie durch Zahlung eines Betrages in Höhe von 2349,19 Euro
wird bestimmt auf

Mittwoch, 12.10.2022, 12:10 Uhr, Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg

Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 26.09.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 207712 B HRB 207712 B: Berliner Alltagshelden UG (haftungsbeschränkt), Berlin, Grevesmühlener Straße 26, 13059 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 6…
HRB 207712 B: Berliner Alltagshelden UG (haftungsbeschränkt), Berlin, Grevesmühlener Straße 26, 13059 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 36b IN 150/22 · Berliner Alltagshelden UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36b IN 150/22
Wirksam am
03.03.2022
Registerbezug
Berlin, HRB 207712
36b IN 150/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Berliner Alltagshelden UG (haftungsbeschränkt),
Grevesmühlener Straße 26, 13059 Berlin,
vertreten durch die Geschäftsführer Mathias Kirchner, Brigitte Lorenz und Alexandra Westphal,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 207712
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Haushaltsnahe Dienstleistungen und Pflegedienst

hat das Amtsgericht Charlottenburg am 01.03.2022 beschlossen:
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.03.2022 um 12.00 Uhr eröffnet.
2. Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt:
Rechtsanwältin Nina Tschirpke
Vopeliuspfad 2, 14169 Berlin
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 24.05.2022 bei der Insolvenzverwalterin schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung zur Zustimmung zur Veräußerung des Geschäftsbetriebes der Schuldnerin im Rahmen eines Asset Deals für einen Kaufpreis von 18.500 EUR zu den Bedingungen des aus der Akte einzusehenden Vertrages, über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Mittwoch, 13.04.2022, 12:00 Uhr,
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Mittwoch, 20.07.2022, 12:00 Uhr,
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind der Insolvenzverwalterin unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Die Insolvenzverwalterin wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
10. Die Verfahren 36b IN 150/22 und 36b IN 6572/21, 36b IN 7030/21 werden verbunden (§§ 4 InsO, 147 ZPO). Das Verfahren 36b IN 150/22 führt.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 08.01.2022 beim Insolvenzgericht Charlottenburg eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 02.03.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 207712 B HRB 207712 B: Berliner Alltagshelden UG (haftungsbeschränkt), Berlin, Grevesmühlener Straße 26, 13059 Berlin. Gegenstand: Erbringen von haushaltsnahen Dienstleistungen und ergänzenden Betreuungsleistungen na…
HRB 207712 B: Berliner Alltagshelden UG (haftungsbeschränkt), Berlin, Grevesmühlener Straße 26, 13059 Berlin. Gegenstand: Erbringen von haushaltsnahen Dienstleistungen und ergänzenden Betreuungsleistungen nach Paragraphen 45 a und 45 b SGB XI, aber auch von haushaltsnahen Dienstleistungen für nicht pflegebedürftige Personen (Privatzahler) sowie der Pflegedienst und Wohngruppen für Senioren und Demenzkranke sowie Lieferservice für Essen (Essen auf Rädern). Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 26.02.2021 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 2 (Gegenstand).
Veränderungen
HRB 207712 B HRB 207712 B: Berliner Alltagshelden UG (haftungsbeschränkt), Berlin, Grevesmühlener Straße 26, 13059 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Grevesmühlener Straße 26, 13059 Berlin
HRB 207712 B: Berliner Alltagshelden UG (haftungsbeschränkt), Berlin, Grevesmühlener Straße 26, 13059 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Grevesmühlener Straße 26, 13059 Berlin
Neueintragungen
HRB 207712 B HRB 207712 B: Berliner Alltagshelden UG (haftungsbeschränkt), Berlin, Am Gewerbepark 5, 12683 Berlin. Firma: Berliner Alltagshelden UG (haftungsbeschränkt); Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschr…
HRB 207712 B: Berliner Alltagshelden UG (haftungsbeschränkt), Berlin, Am Gewerbepark 5, 12683 Berlin. Firma: Berliner Alltagshelden UG (haftungsbeschränkt); Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Am Gewerbepark 5, 12683 Berlin; Gegenstand: Das Erbringen von haushaltsnahen Dienstleistungen und ergänzenden Betreuungsleistungen nach Paragraph 45 a SGB XI, aber auch von haushaltsnahen Dienstleistungen für nicht pflegebedürftige Personen (Privatzahler). Stamm- bzw. Grundkapital: 1.500,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1.
Kirchner, Mathias, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; Geschäftsführer: 2.
Lorenz, Brigitte, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; Geschäftsführer: 3.
Westphal, Alexandra, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 08.04.2019

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.