HRB 33342
Berlin-Immo-Invest GmbH
aktuell 5 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Am Rosenhag 8, 09114 ChemnitzGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Chemnitz
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 17.03.2021
- Datenstand
- 2025-10-20
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Bernd Gansmüller
Chemnnitz
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließeneinzelvertretungsberechtigt;Allgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Handelsregister
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Ankauf, Verkauf und Verwertung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten in Berlin und anderen Orten im eigenen Namen und auf eigene Rechnung; Vorbereitung und/oder Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 419 IN 85/21 · Berlin-Immo-Invest GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
- Insolvenzgericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 419 IN 85/21
- Wirksam am
- 18.12.2024
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 33342
Aktenzeichen: 419 IN 85/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Berlin-Immo-Invest GmbH, vertr.d.d. GF Bernd Gansmüller Am Rosenhang 8, 09114 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 33342
vertreten durch den Geschäftsführer Bernd Gansmüller
ergeht am 17.12.2024 nachfolgende Entscheidung:
1. Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Dienstag, 07.01.2025
Die Anhörung erfolgt im schriftlichen Verfahren.
Die Beteiligten haben die Möglichkeit bis zum 07.01.2025 schriftlich beim Insolvenzgericht Chemnitz Erklärungen bzw. Einwände einzureichen.
Auf der Tagesordnung steht:
Dem Insolvenzverwalter wird die Zustimmung erteilt, einen Vergleich über folgende geltend gemachten Anfechtungsansprüche zu schließen.
Bernd Gansmüller gegen Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 2.000,00 €,
Heike Gansmüller gegen Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 6.000,00 €.
Der Vergleich liegt zur Einsichtnahme der Beteiligten in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Chemnitz aus.
2. Gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung der Gläubigerversammlung als erteilt, wenn diese beschlussunfähig ist. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, dass die Zustimmung auch dann als erteilt gilt, wenn keine Erklärungen/Einwände innerhalb der o.g. Frist durch einen Gläubiger abgegeben werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Statthafter Rechtsbehelf: Sofortige Beschwerde / Erinnerung.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 33342 HRB 33342: Berlin-Immo-Invest GmbH, Chemnitz, Am Rosenhag 8, 09114 Chemnitz. Durch Beschluss des Amtsgerichts Chemnitz vom 11.03.2021, AZ: 419 IN 85/21, ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesel…
Eröffnung des Verfahrens 419 IN 85/21 · Berlin-Immo-Invest GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
- Insolvenzgericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 419 IN 85/21
- Wirksam am
- 15.03.2021
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 33342
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Berlin-Immo-Invest GmbH,
vertr.d.d. GF Bernd Gansmüller Am Rosenhang 8, 09114 Chemnitz, Amtsgericht
Chemnitz , HRB 33342
vertreten durch den Geschäftsführer Bernd Gansmüller
ergeht am 11.03.2021 nachfolgende Entscheidung:
1. Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszweig: An- Verkauf und
Verwertung von Grundstücken, Generalübernehmerin) wird am 11.03.2021 um
12:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt
Rüdiger Bauch
Promenadenstraße 3
09111 Chemnitz
Telefon geschäftlich: 0371 382370
Telefax: 0371 3823710
Email geschäftlich: RBauch@schubra.de
bestellt.
3. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des
§ 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die
Schuldnerin.
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen
(§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 30.04.2021
anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich
mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten
der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das
Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des
Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese
Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert,
haftet für den daraus entstandenen Schaden.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht
mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.
5. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die
Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft, Forderungen,
gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
6. Auf den Berichtstermin wird verzichtet. Widersprüche gegen die
Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter,
die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 11.06.2021 beim Amtsgericht Chemnitz,
Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz schriftlich einzureichen.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem
(www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von
personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der
Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung
gelöscht.
419 IN 85/21 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 15.03.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 33342 HRB 33342: Berlin-Immo-Invest GmbH, Chemnitz, Am Rosenhag 8, 09114 Chemnitz. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Finter, Daniel, Chemnitz, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Gansmüller, Bernd, Chemnnitz, *X…
HRB 33342 HRB 33342: Berlin-Immo-Invest GmbH, Chemnitz, Am Rosenhag 8, 09114 Chemnitz. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.03.2012. Die Gesellschafterversammlung vom 25.06.2020 hat die Ä…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.