HRB 14362
Berkner Verwaltungsgesellschaft mbH
aktuell 4 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Rüdersdorf bei Berlin
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Registerdaten
- Sitz
- Rüdersdorf bei Berlin
- Datenstand
- 2025-01-02
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Bekanntmachungen und Ereignisse
HRB 14362 FF HRB 14362 FF: Berkner Verwaltungsgesellschaft mbH, Rüdersdorf bei Berlin, Hans-Schröer-Straße 125, 15562 Rüdersdorf bei Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzve…
HRB 14362 FF: Berkner Verwaltungsgesellschaft mbH, Rüdersdorf bei Berlin, Hans-Schröer-Straße 125, 15562 Rüdersdorf bei Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG aufgelöst.
Forderungsprüfung 3 IN 231/20 · Berkner Verwaltungsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Frankfurt (Oder)
- Insolvenzgericht
- Frankfurt (Oder)
- Aktenzeichen
- 3 IN 231/20
- Wirksam am
- 19.01.2021
- Registerbezug
- Frankfurt (Oder), HRB 14362
Amtsgericht Frankfurt (Oder)
Insolvenzabteilung
3 IN 231/20
BESCHLUSS
Über das Vermögen der
Berkner Verwaltungsgesellschaft mbH, Hans-Schröer-Straße 125, 15562 Rüdersdorf
bei Berlin, vertreten durch die Geschäftsführerin (Registergericht: Amtsgericht
Frankfurt (Oder), HRB 14362 FF)
wird auf den am 15.10.2020 bei Gericht eingegangenen Antrag wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 18.01.2021 um 12:00 Uhr das
Insolvenzverfahren eröffnet.
Rechtsanwalt Thomas Wulsten
Rudolf-Breitscheid-Straße 33
14482 Potsdam
wird zum Insolvenzverwalter bestellt.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr Vermögen, das ihr zur Zeit der
Eröffnung zusteht und das während des Verfahrens erlangt wird, verboten. Das
Verwaltungs- und Verfügungsrecht geht auf den Insolvenzverwalter über.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 04.03.2021 unter Beachtung des
§ 174 InsO bei dem Insolvenzverwalter in 2facher Ausfertigung anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich
mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten
der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht
beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie
die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft
unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28
Absatz 2 InsO).Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin zu leisten, sondern nur noch an den
Insolvenzverwalter.
Die Forderungsanmeldungen liegen ab 18.03.2021 in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichtes zur Einsicht der Beteiligten aus.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO)
entspricht, ist der 15.04.2021. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger
bei Gericht Widersprüche gegen die angemeldeten Forderungen und schriftliche
Stellungnahmen einreichen zur Person des Insolvenzverwalters, zur Einsetzung
und Besetzung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie zur
Hinterlegungsstelle und den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld,
Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO).
Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das
Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Absatz 3 Satz 3 InsO).
Auf eingereichten Titeln werden Vermerke über die Feststellung nur auf Antrag
angebracht.
Der Insolvenzverwalter wird gemäß § 8 Absatz 3 InsO beauftragt, die Zustellung
des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 Absatz 2 InsO durchzuführen. Ausgenommen
hiervon ist die Zustellung an die Schuldnerin, welche durch das
Insolvenzgericht erfolgt.
Bekanntmachungen des Insolvenzgerichts erfolgen ausschließlich unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de. Die Veröffentlichung der Daten aus dem
Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens
sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des
Insolvenzverfahrens gelöscht.
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben.
Die sofortige Beschwerde ist innerhalb einer Frist von zwei Wochen beim
Amtsgericht Frankfurt (Oder), Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder)
einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung des Beschlusses. Für den Fall
der öffentlichen Bekanntmachung des Beschlusses beginnt die Frist sobald nach
dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Die Beschwerde
wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder durch Erklärung zu
Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes Frankfurt (Oder) eingelegt. Die
schriftliche Form wird auch durch Einreichung einer Beschwerdeschrift per
Telefax oder als elektronisches Dokument mit einer qualifizierten Signatur nach
dem Signaturgesetz gewahrt. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der
angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass gegen die
Entscheidung Beschwerde eingelegt werde. Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Gerichtssprache ist deutsch.
Frankfurt (Oder), 18. Januar 2021
Insolvenzabteilung
3 IN 231/20
BESCHLUSS
Über das Vermögen der
Berkner Verwaltungsgesellschaft mbH, Hans-Schröer-Straße 125, 15562 Rüdersdorf
bei Berlin, vertreten durch die Geschäftsführerin (Registergericht: Amtsgericht
Frankfurt (Oder), HRB 14362 FF)
wird auf den am 15.10.2020 bei Gericht eingegangenen Antrag wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 18.01.2021 um 12:00 Uhr das
Insolvenzverfahren eröffnet.
Rechtsanwalt Thomas Wulsten
Rudolf-Breitscheid-Straße 33
14482 Potsdam
wird zum Insolvenzverwalter bestellt.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr Vermögen, das ihr zur Zeit der
Eröffnung zusteht und das während des Verfahrens erlangt wird, verboten. Das
Verwaltungs- und Verfügungsrecht geht auf den Insolvenzverwalter über.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 04.03.2021 unter Beachtung des
§ 174 InsO bei dem Insolvenzverwalter in 2facher Ausfertigung anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich
mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten
der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht
beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie
die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft
unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28
Absatz 2 InsO).Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin zu leisten, sondern nur noch an den
Insolvenzverwalter.
Die Forderungsanmeldungen liegen ab 18.03.2021 in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichtes zur Einsicht der Beteiligten aus.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO)
entspricht, ist der 15.04.2021. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger
bei Gericht Widersprüche gegen die angemeldeten Forderungen und schriftliche
Stellungnahmen einreichen zur Person des Insolvenzverwalters, zur Einsetzung
und Besetzung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie zur
Hinterlegungsstelle und den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld,
Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO).
Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das
Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Absatz 3 Satz 3 InsO).
Auf eingereichten Titeln werden Vermerke über die Feststellung nur auf Antrag
angebracht.
Der Insolvenzverwalter wird gemäß § 8 Absatz 3 InsO beauftragt, die Zustellung
des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 Absatz 2 InsO durchzuführen. Ausgenommen
hiervon ist die Zustellung an die Schuldnerin, welche durch das
Insolvenzgericht erfolgt.
Bekanntmachungen des Insolvenzgerichts erfolgen ausschließlich unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de. Die Veröffentlichung der Daten aus dem
Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens
sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des
Insolvenzverfahrens gelöscht.
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben.
Die sofortige Beschwerde ist innerhalb einer Frist von zwei Wochen beim
Amtsgericht Frankfurt (Oder), Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder)
einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung des Beschlusses. Für den Fall
der öffentlichen Bekanntmachung des Beschlusses beginnt die Frist sobald nach
dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Die Beschwerde
wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder durch Erklärung zu
Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes Frankfurt (Oder) eingelegt. Die
schriftliche Form wird auch durch Einreichung einer Beschwerdeschrift per
Telefax oder als elektronisches Dokument mit einer qualifizierten Signatur nach
dem Signaturgesetz gewahrt. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der
angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass gegen die
Entscheidung Beschwerde eingelegt werde. Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Gerichtssprache ist deutsch.
Frankfurt (Oder), 18. Januar 2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 14362 FF HRB 14362 FF: Berkner Verwaltungsgesellschaft mbH, Rüdersdorf bei Berlin, Hans-Schröer-Straße 125, 15562 Rüdersdorf bei Berlin. Geschäftsanschrift: Hans-Schröer-Straße 125, 15562 Rüdersdorf bei Berlin
HRB 14362 FF: Berkner Verwaltungsgesellschaft mbH, Rüdersdorf bei Berlin, Hans-Schröer-Straße 125, 15562 Rüdersdorf bei Berlin. Geschäftsanschrift: Hans-Schröer-Straße 125, 15562 Rüdersdorf bei Berlin
HRB 14362 FF HRB 14362 FF: Berkner Verwaltungsgesellschaft mbH, Rüdersdorf bei Berlin, Hans-Schröer-Straße 124, 15562 Rüdersdorf bei Berlin. Name der Firma: Berkner Verwaltungsgesellschaft mbH. Sitz der Firma: Rüdersdorf…
HRB 14362 FF: Berkner Verwaltungsgesellschaft mbH, Rüdersdorf bei Berlin, Hans-Schröer-Straße 124, 15562 Rüdersdorf bei Berlin. Name der Firma: Berkner Verwaltungsgesellschaft mbH. Sitz der Firma: Rüdersdorf bei Berlin. Geschäftsanschrift: Hans-Schröer-Straße 124, 15562 Rüdersdorf bei Berlin. Gegenstand: Die Durchführung von Tischlerarbeiten jeglicher Art sowie die Übernahme der Geschäftsführung als persönlich haftender Gesellschafter von Kommanditgesellschaften, insbesondere an der noch zu gründenden Tischlerei Berkner GmbH & Co. KG. Kapital: 25.000,00 EUR. Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: Berkner, Kerstin, geb. Pethke, *XX.XX.XXXX, Rüdersdorf bei Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 03.12.2012
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: Berkner, Kerstin, geb. Pethke, *XX.XX.XXXX, Rüdersdorf bei Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 03.12.2012
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.