HRB 66093

BERK Hochbau GmbH

Amtsgericht Köln · Nordrhein-Westfalen

aktuell 9 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Köln

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Registerdaten

Sitz
Köln
Datenstand
2024-03-03
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-03

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Parasina GmbH Köln

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

9
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 70a IN 89/24 · BERK Hochbau GmbH · Insolvenzgericht Köln
Insolvenzgericht
Köln
Aktenzeichen
70a IN 89/24
Wirksam am
07.10.2025
Registerbezug
Köln, HRB 66093
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 89/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 66093 eingetragenen BERK Hochbau GmbH, Hacketäuerstr. 36, 51063 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Sabi Syuleyman, Hacketäuerstr. 36, 51063 Köln und Herrn Cihan Kedik, Fuchskaule 42, 53773 Hennef

wird angeordnet:

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der
07.01.2026.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind ab dem
07.12.2025
zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1216 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70a IN 89/24
Amtsgericht Köln, 07.10.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 70a IN 89/24 · BERK Hochbau GmbH · Insolvenzgericht Köln
Insolvenzgericht
Köln
Aktenzeichen
70a IN 89/24
Wirksam am
18.02.2025
Registerbezug
Köln, HRB 66093
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 89/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 66093 eingetragenen BERK Hochbau GmbH, Hacketäuerstr. 36, 51063 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Sabi Syuleyman, Hacketäuerstr. 36, 51063 Köln und Herrn Cihan Kedik, Fuchskaule 42, 53773 Hennef

werden die Verfahren 70a IN 89/24 und 70a IN 142/24 unter Führung des erstgenannten miteinander verbunden, § 4 InsO, § 147 ZPO.

Die zum Verfahren 70a IN 89/24 getroffenen Anordnungen, insbesondere die Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 22.01.2025, erstrecken sich auch auf das Verfahren 70a IN 142/24.

Gründe:

Eine mit Eröffnung des Verfahrens 70a In 89/24 vorgesehene Verbindung ist versehentlich nicht erfolgt. Da beide Verfahren zeitgleich eröffnungsreif waren, kann die Verbindung ausnahmsweise noch nachträglich erfolgen.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind.

Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.

Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.

Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

Köln, 17.02.2025
Amtsgericht

Dr. Laroche
Richter am Amtsgericht
70a IN 89/24
Amtsgericht Köln, 18.02.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 70a IN 89/24 · BERK Hochbau GmbH · Insolvenzgericht Köln
Insolvenzgericht
Köln
Aktenzeichen
70a IN 89/24
Wirksam am
10.02.2025
Registerbezug
Köln, HRB 66093
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 89/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 66093 eingetragenen BERK Hochbau GmbH, Hacketäuerstr. 36, 51063 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Sabi Syuleyman, Hacketäuerstr. 36, 51063 Köln und Herrn Cihan Kedik, Fuchskaule 42, 53773 Hennef

Der Beschlussvom 22.01.2025 wird gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass es im Rubrum heißt: gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sabi Syuleyman

anstatt: die Geschäftsführer Herrn Sabi Syuleyman, Hacketäuerstr. 36, 51063 Köln und Herrn Cihan Kedik, Fuchskaule 42, 53773 Hennef.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.

Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.

Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Köln, 04.02.2025 Amtsgericht
Dr. Laroche Richter am Amtsgericht
70a IN 89/24
Amtsgericht Köln, 10.02.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 70a IN 89/24 · BERK Hochbau GmbH · Insolvenzgericht Köln
Insolvenzgericht
Köln
Aktenzeichen
70a IN 89/24
Wirksam am
28.01.2025
Registerbezug
Köln, HRB 66093
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 89/24

Eröffnungsbeschluss
(Hauptinsolvenzverfahren gemäß Artikel 3 Abs. 1 EuInsVO)

Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 66093 eingetragenen BERK Hochbau GmbH, Hacketäuerstr. 36, 51063 Köln, frühere Anschrift: Poll-Vingster-Str. 160, 51105 Köln,, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Sabi Syuleyman, Hacketäuerstr. 36, 51063 Köln und Herrn Cihan Kedik, Fuchskaule 42, 53773 Hennef

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 22.01.2025, um 13:43 Uhr das Insolvenzverfahren als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 25.03.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt

Rechtsanwalt Jens Olinger, Martinstraße 22-24, 50667 Köln, Telefon: 0221 925700 0, Fax: 0221 925700 50.

Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 21.03.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 176 InsO) entspricht, ist der

der 22.04.2025.

Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen

- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 31.03.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1216 niedergelegt.

Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung der Schuldnerin, aus einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat des Schuldners nach §§ 370, 373 oder 384 der Abgabenordnung, so hat die Schuldnerin im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob sie diesen Vortrag bestreitet.

Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu.
Unbeschadet der oben stehenden Regelung steht der Schuldnerin/dem Schuldner und jedem Gläubiger gegen die Entscheidung nach Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 die sofortige Beschwerde zu, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de

70a IN 89/24
Amtsgericht Köln, 22.01.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 66093 HRB 66093: BERK Hochbau GmbH, Köln, Poll-Vingster-Straße 160, 51105 Köln. Die Gesellschafterversammlung vom 19.06.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unterne…
HRB 66093: BERK Hochbau GmbH, Köln, Poll-Vingster-Straße 160, 51105 Köln. Die Gesellschafterversammlung vom 19.06.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. die Ausführung von Hochbauarbeiten sowie die Verwaltung von Vermögen, die Projektentwicklung, die Errichtung, der Verkauf sowie Vermietung und Verpachtung von Immobilien und die Beteiligten an anderen Unternehmen, die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen und für eigene und fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern und sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- und Nutzungsrechte, die wirtschaftliche Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung.
Veränderungen
HRB 66093 HRB 66093: BERK Hochbau GmbH, Köln, Kalk-Mülheimer Str. 93-95, 51103 Köln. Änderung zur Geschäftsanschrift: Poll-Vingster-Straße 160, 51105 Köln.
HRB 66093: BERK Hochbau GmbH, Köln, Kalk-Mülheimer Str. 93-95, 51103 Köln. Änderung zur Geschäftsanschrift: Poll-Vingster-Straße 160, 51105 Köln.
Veränderungen
HRB 66093 Parasina GmbH, Köln, Kalk-Mülheimer Str. 93-95, 51103 Köln. Die Gesellschafterversammlung vom 14.02.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. (1) und mit ihr die Änderung der Firma. sowie…
Parasina GmbH, Köln, Kalk-Mülheimer Str. 93-95, 51103 Köln. Die Gesellschafterversammlung vom 14.02.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. (1) und mit ihr die Änderung der Firma. sowie eine Änderung des Gegenstands des Unternehmens und entsprechend des Gesellschaftsvertrag in § 2 Abs. (1) beschlossen. Neue Firma: BERK Hochbau GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: die Veranstaltung und Vermarktung von Spielen, insbesondere Geschicklichkeitsspielen mit Gewinnmöglichkeiten im Internet, im Fernsehen, auf mobilen Endgeräten und/oder anderen Veranstaltungswegen sowie das Erbringen von damit zusammenhängenden Serviceleistungen, insbesondere Werbevermarktung, Verkauf von physischen und virtuellen Gütern und ähnlichen Maßnahmen, sowie die Ausführung von Hochbauarbeiten.
Veränderungen
HRB 66093 Parasina GmbH, Köln, Rösrather Str. 27, 51107 Köln.Änderung zur Geschäftsanschrift: Kalk-Mülheimer Str. 93-95, 51103 Köln. Nicht mehr Geschäftsführer: Talipler, Murat. Bestellt als Geschäftsführer: Görür, Es…
Parasina GmbH, Köln, Rösrather Str. 27, 51107 Köln.Änderung zur Geschäftsanschrift: Kalk-Mülheimer Str. 93-95, 51103 Köln. Nicht mehr Geschäftsführer: Talipler, Murat. Bestellt als Geschäftsführer: Görür, Esra, Köln, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Neueintragungen
HRB 66093 Parasina GmbH, Köln, Rösrather Str. 27, 51107 Köln.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.03.2009. Geschäftsanschrift: Rösrather Str. 27, 51107 Köln. Gegenstand: die Veranstaltung…
Parasina GmbH, Köln, Rösrather Str. 27, 51107 Köln.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.03.2009. Geschäftsanschrift: Rösrather Str. 27, 51107 Köln. Gegenstand: die Veranstaltung und Vermarktung von Spielen, insbesondere Geschicklichkeitsspielen mit Gewinnmöglichkeiten im Internet, im Fernsehen, auf mobilen Endgeräten und/oder anderen Veranstaltungswegen sowie das Erbringen von damit zusammenhängenden Serviceleistungen, insbesondere Werbevermarktung, Verkauf von physischen und virtuellen Gütern und ähnlichen Maßnahmen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Talipler, Murat, Köln, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.