HRB 10642

Berg Juwel GmbH

Amtsgericht Siegen · Nordrhein-Westfalen

aktuell 12 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Kölner Straße 58, 57072 Siegen

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Siegen
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Kapital
97.000,00 EUR
Letzte Eintragung
15.01.2026
Datenstand
2026-05-07
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Liquidator(in)

Stefanie Michaela Berg

Wilnsdorf

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Die Gesellschaft wird durch den/die Liquidator/en vertreten.

Handelsregister

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Stand 2026-05-29

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
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Registerinformationen

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Gegenstand des Unternehmens

Die Herstellung, die Reparatur sowie Kauf und Verkauf von Schmuckstücken aller Art, insbesondere von Uhren, Schmuck, Gold sowie Modeschmuck und Trendartikel (Accessoires).

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

12
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 25 IN 162/19 · Berg Juwel GmbH · Insolvenzgericht Siegen
Insolvenzgericht
Siegen
Aktenzeichen
25 IN 162/19
Wirksam am
23.12.2025
Registerbezug
Siegen, HRB 10642
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 162/19

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Siegen unter HRB 10642 eingetragenen Berg Juwel GmbH, Kölner Str. 58, 57072 Siegen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Stefanie Michaela Berg,

wird nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingestellt (§ 211 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Siegen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de

25 IN 162/19
Amtsgericht Siegen, 22.12.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 25 IN 162/19 · Berg Juwel GmbH · Insolvenzgericht Siegen
Insolvenzgericht
Siegen
Aktenzeichen
25 IN 162/19
Wirksam am
23.01.2025
Registerbezug
Siegen, HRB 10642
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 162/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Siegen unter HRB 10642 eingetragenen Berg Juwel GmbH, Kölner Str. 58, 57072 Siegen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Stefanie Michaela Berg,

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Gregor Bräuer, Kaistraße 5, 40221 Düsseldorf

werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:

Endbetrag

Der Endbetrag kann der Insolvenzmasse entnommen werden.
Gründe:

Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 29.08.2019 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 25.11.2024 verwiesen.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Siegen statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Siegen eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Siegen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen, Zimmer Nr. 2135 eingesehen werden.

25 IN 162/19
Amtsgericht Siegen, 22.01.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Verteilungsverzeichnis 25 IN 162/19 · Berg Juwel GmbH · Insolvenzgericht Siegen
Insolvenzgericht
Siegen
Aktenzeichen
25 IN 162/19
Wirksam am
11.12.2024
Registerbezug
Siegen, HRB 10642
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 162/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Siegen unter HRB 10642 eingetragenen Berg Juwel GmbH, Kölner Str. 58, 57072 Siegen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Stefanie Michaela Berg,

hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.

Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 293.164,93 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 0,00 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen, Zimmer Nr. 2135 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

25 IN 162/19
Amtsgericht Siegen, 10.12.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 25 IN 162/19 · Berg Juwel GmbH · Insolvenzgericht Siegen
Insolvenzgericht
Siegen
Aktenzeichen
25 IN 162/19
Wirksam am
26.04.2024
Registerbezug
Siegen, HRB 10642
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 162/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Siegen unter HRB 10642 eingetragenen Berg Juwel GmbH, Kölner Str. 58, 57072 Siegen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Stefanie Michaela Berg,

werden die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Gregor Bräuer, Berliner Allee 44, 40212 Düsseldorf wie folgt festgesetzt:

Endbetrag

Der Endbetrag kann der verwalteten Masse entnommen werden.

Gründe:

Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 08.08.2019 bis zum 28.08.2019 ausgeübt. Er hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§§ 21, 63 InsO).

Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 20.03.2024 verwiesen.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Siegen statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Siegen eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Siegen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen, Zimmer Nr. 2135 eingesehen werden.

25 IN 162/19
Amtsgericht Siegen, 26.04.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 25 IN 162/19 · Berg Juwel GmbH · Insolvenzgericht Siegen
Insolvenzgericht
Siegen
Aktenzeichen
25 IN 162/19
Wirksam am
02.04.2024
Registerbezug
Siegen, HRB 10642
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 162/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Siegen unter HRB 10642 eingetragenen Berg Juwel GmbH, Kölner Str. 58, 57072 Siegen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Stefanie Michaela Berg,

wird zur Rechnungslegung der vorläufigen Insolvenzverwalterin

des vorläufigen Insolvenzverwalters eine Gläubigerversammlung einberufen.

Die Durchführung der Gläubigerversammlung wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
25.04.2024
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des vorläufigen Insolvenzverwalters
- zum Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters.
Die Schlussrechnung des vorläufigen Insolvenzverwalters liegt nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen, Zimmer Nr. 2135 aus.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Siegen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

25 IN 162/19
Amtsgericht Siegen, 28.03.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 25 IN 162/19 · Berg Juwel GmbH · Insolvenzgericht Siegen
Insolvenzgericht
Siegen
Aktenzeichen
25 IN 162/19
Wirksam am
31.05.2023
Registerbezug
Siegen, HRB 10642
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 162/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Siegen unter HRB 10642 eingetragenen Berg Juwel GmbH, Kölner Str. 58, 57072 Siegen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Stefanie Michaela Berg,

wird angeordnet:

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 20.06.2023. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen, Zimmer Nr. 2135 niedergelegt.

25 IN 162/19
Amtsgericht Siegen, 30.05.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 10642 HRB 10642: Berg Juwel GmbH, Siegen, Kölner Straße 58, 57072 Siegen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Siegen (25 IN 162/19) vom 29. August 2019 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren er…
HRB 10642: Berg Juwel GmbH, Siegen, Kölner Straße 58, 57072 Siegen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Siegen (25 IN 162/19) vom 29. August 2019 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Veränderungen
HRB 10642 HRB 10642: Berg Juwel GmbH, Siegen, Kölner Straße 58, 57072 Siegen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Siegen (25 IN 162/19) vom 08. August 2019 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich a…
HRB 10642: Berg Juwel GmbH, Siegen, Kölner Straße 58, 57072 Siegen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Siegen (25 IN 162/19) vom 08. August 2019 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Veränderungen
HRB 10642 HRB 10642: Berg Juwel GmbH, Siegen, Kölner Tor 10, 57072 Siegen. Änderung zur Geschäftsanschrift: Kölner Straße 58, 57072 Siegen.
HRB 10642: Berg Juwel GmbH, Siegen, Kölner Tor 10, 57072 Siegen. Änderung zur Geschäftsanschrift: Kölner Straße 58, 57072 Siegen.
Veränderungen
HRB 10642 HRB 10642: Berg Juwel GmbH, Siegen, Kölner Tor 10, 57072 Siegen. Die Gesellschafterversammlung vom 19. April 2016 hat die Erhöhung des Stammkapitals von 57.000,00 EUR um 40.000,00 EUR auf 97.000,00 EUR und d…
HRB 10642: Berg Juwel GmbH, Siegen, Kölner Tor 10, 57072 Siegen. Die Gesellschafterversammlung vom 19. April 2016 hat die Erhöhung des Stammkapitals von 57.000,00 EUR um 40.000,00 EUR auf 97.000,00 EUR und die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) beschlossen. 97.000,00 EUR.
Veränderungen
HRB 10642 HRB 10642: Berg Juwel GmbH, Siegen, Kölner Tor 10, 57072 Siegen. Die Gesellschafterversammlung vom 12. April 2016 hat die Erhöhung des Stammkapitals von 50.000,00 EUR um 7.000,00 EUR auf 57.000,00 EUR und di…
HRB 10642: Berg Juwel GmbH, Siegen, Kölner Tor 10, 57072 Siegen. Die Gesellschafterversammlung vom 12. April 2016 hat die Erhöhung des Stammkapitals von 50.000,00 EUR um 7.000,00 EUR auf 57.000,00 EUR und die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) beschlossen. 57.000,00 EUR.
Neueintragungen
HRB 10642 HRB 10642: Berg Juwel GmbH, Siegen, Kölner Tor 10, 57072 Siegen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16. März 2015. Geschäftsanschrift: Kölner Tor 10, 57072 Siegen. Gegenstand: Di…
HRB 10642: Berg Juwel GmbH, Siegen, Kölner Tor 10, 57072 Siegen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16. März 2015. Geschäftsanschrift: Kölner Tor 10, 57072 Siegen. Gegenstand: Die Herstellung, die Reparatur sowie Kauf und Verkauf von Schmuckstücken aller Art, insbesondere von Uhren, Schmuck, Gold sowie Modeschmuck und Trendartikel (Accessoires). Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Berg, Stefanie Michaela, Wilnsdorf, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.