VR 721334

Beratungsdienst Gartenbau e.V.

Amtsgericht Ulm · Baden-Württemberg

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Göppingen

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Registerdaten

Sitz
Göppingen
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Letzte Eintragung
02.01.2025
Datenstand
2025-09-20
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Vorstand

Christine Manz

Wutöschingen

Vorstand

Walther Struve

Künzelsau

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Vertretungsberechtigt sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende. Sie vertreten jeweils einzeln.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-09-20

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-12-21 Chronologischen Auszug ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Neueintragungen
VR 721334 VR 721334: Beratungsdienst Gartenbau e.V., Göppingen ( Göppingen). Der Verein (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Verschmelzung des Vereins "Beratungsdienst Baumschulen Württemberg e.V.", Göp…
VR 721334: Beratungsdienst Gartenbau e.V., Göppingen ( Göppingen). Der Verein (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Verschmelzung des Vereins "Beratungsdienst Baumschulen Württemberg e.V.", Göppingen (Amtsgericht Ulm VR 530815) und des Vereins "Beratungsdienst Badische Baumschule e.V.", Bruchsal (Amtsgericht Mannheim VR 231197) aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 20.02.2018 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 20.02.2018 (Verschmelzung zur Neugründung). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.