HRB 44785

Bera Studios GmbH

Amtsgericht Bielefeld · Nordrhein-Westfalen

aktuell 4 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Schloß Holte-Stukenbrock

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Registerdaten

Sitz
Schloß Holte-Stukenbrock
Datenstand
2025-01-01
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2025-01-01

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. SALOB Projektgesellschaft GmbH Schloß Holte-Stukenbrock

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

4
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 43 IN 343/25 · Bera Studios GmbH · Insolvenzgericht Bielefeld
Insolvenzgericht
Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 343/25
Wirksam am
12.02.2026
Registerbezug
Bielefeld, HRB 44785
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 343/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren

AOK Rheinland/Hamburg, Kasernenstr. 61, 40213 Düsseldorf

- Gläubigerin -

gegen

die im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 44785 eingetragene Bera Studios GmbH, Görlitzer Straße 18, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Julia Saldeev,

- Schuldnerin -

II.
werden die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Thomas Henz, Rietberger Str. 26, 33378 Rheda-Wiedenbrück wie folgt festgesetzt:

Vergütung ... €
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen ... €
Zwischensumme ... €
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von ... € ... €
Endbetrag ... €

Gründe:

Zu Ziffer II.
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 30.07.2025 bis zum 31.12.2025 ausgeübt. Er hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§§ 21, 26a, 63 InsO).
Der Regelsatz soll mindestens 1.400,00 EUR betragen (§§ 10, 2 Abs. 2 InsVV; BGH, Beschl. v. 13.07.2006 - IX ZB 104/05). Dieser wird vorliegend beantragt.

Maßgebend für die Festsetzung ist die Regelmindestvergütung.
Neben der Vergütung sind nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.

Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der vorläufige Insolvenzverwalter nach §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 350,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.

Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Bielefeld statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.110 eingesehen werden.

43 IN 343/25
Amtsgericht Bielefeld, 10.02.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Sicherungsmaßnahme 43 IN 343/25 · Bera Studios GmbH · Insolvenzgericht Bielefeld
Insolvenzgericht
Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 343/25
Wirksam am
02.01.2026
Registerbezug
Bielefeld, HRB 44785
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 343/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 44785 eingetragenen Bera Studios GmbH, Görlitzer Straße 18, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock, früherer Name: Betrieb eines Musik-, Buch- und Medienverlages, einer oder mehrerer Tonträgerlabel, Künstlermanagement, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen und Konzerten., gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Julia Saldeev,

sind die am 30.07.2025 angeordneten Sicherungsmaßnahmen durch Beschluss vom 31.12.2025 aufgehoben worden.

43 IN 343/25
Amtsgericht Bielefeld, 31.12.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 43 IN 343/25 · Bera Studios GmbH · Insolvenzgericht Bielefeld
Insolvenzgericht
Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 343/25
Wirksam am
31.07.2025
Registerbezug
Bielefeld, HRB 44785
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 343/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 44785 eingetragenen Bera Studios GmbH, Görlitzer Straße 18, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock, früherer Name: Betrieb eines Musik-, Buch- und Medienverlages, einer oder mehrerer Tonträgerlabel, Künstlermanagement, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen und Konzerten., gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Julia Saldeev,

ist am 30.07.2025, um 16:48 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Thomas Henz, Rietberger Str. 26, 33378 Rheda-Wiedenbrück bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

43 IN 343/25
Amtsgericht Bielefeld, 30.07.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRB 44785 HRB 44785: SALOB Projektgesellschaft GmbH, Schloß Holte-Stukenbrock, Am Furlbach 59, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.01.2022. Geschäftsansch…
HRB 44785: SALOB Projektgesellschaft GmbH, Schloß Holte-Stukenbrock, Am Furlbach 59, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.01.2022. Geschäftsanschrift: Am Furlbach 59, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock. Gegenstand: die Projektentwicklung sowie der Handel mit Immobilien. Die Gesellschaft kann alle damit zusammenhängenden Geschäfte tätigen sowie andere Unternehmen gleicher oder verwandter Art gründen, erwerben oder sich an ihnen beteiligen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Obermeier, Friedrich-Wilhelm Christoph, Kilchberg / Schweiz, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.