HRB 729745
Benu GmbH
aktuell 7 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Albert-Schweizer-Str. 26, 69190 WalldorfGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Walldorf
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 19.04.2018
- Datenstand
- 2025-10-05
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Ursula Gertrud Rosemarie Jentsch
Mannheim
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- CAROSTREAM GmbH Mannheim
Gegenstand des Unternehmens
Die Verwaltung eigenen Vermögens, die Erbringung von Verwaltungs- und Beratungsdienstleistungen und Coaching sowie alle in diesen Bereichen anfallenden Tätigkeiten.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 3 a IN 71/21 Grü · Benu GmbH · Insolvenzgericht Ludwigshafen am Rhein
- Insolvenzgericht
- Ludwigshafen am Rhein
- Aktenzeichen
- 3 a IN 71/21 Grü
- Wirksam am
- 09.04.2026
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 729745
vertreten durch:
Ursula Getrud Rosemarie Jentsch, als GFin der Benu GmbH, Frankenweg 22, 67246 Dirmstein, (Geschäftsführerin), , wird das Verfahren gem. § 207 InsO nach Anhörung der Gläubigerversammlung und der Massegläubiger mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt. Dieser Beschluss wird am dritten Tag nach seiner Veröffentlichung im Internet wirksam. Der komplette Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden
Amtsgericht Ludwigshafen/Rhein, 31.03.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Verteilungsverzeichnis 3 a IN 71/21 Grü · Benu GmbH · Insolvenzgericht Ludwigshafen am Rhein
- Insolvenzgericht
- Ludwigshafen am Rhein
- Aktenzeichen
- 3 a IN 71/21 Grü
- Wirksam am
- 17.02.2026
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 729745
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Benu GmbH, Albert-Schweitzer-Straße 26, 69190 Walldorf (AG Mannheim, HRB 729745),
vertreten durch:
Ursula Getrud Rosemarie Jentsch, als GFin der Benu GmbH, Frankenweg 22, 67246 Dirmstein, (Geschäftsführerin), soll mit Genehmigung des Insolvenzgerichts die Schlussverteilung vorgenommen werden. Die zur Verteilung kommende Masse beträgt 0,00 €; zu berücksichtigen sind Forderungen in Höhe von 10.583,56 €. Das Verteilungsverzeichnis ist zur Einsichtnahme auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Ludwigshafen am Rhein niedergelegt. Auf die Bestimmungen der
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 3 a IN 71/21 Grü · Benu GmbH · Insolvenzgericht Ludwigshafen am Rhein
- Insolvenzgericht
- Ludwigshafen am Rhein
- Aktenzeichen
- 3 a IN 71/21 Grü
- Wirksam am
- 03.04.2024
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 729745
02.04.2024
Amtsgericht
Ludwigshafen am Rhein
Insolvenzgericht
Beschluss
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Benu GmbH, Albert-Schweitzer-Straße 26, 69190 Walldorf (AG Mannheim, HRB 729745),
vertreten durch:
Ursula Getrud Rosemarie Jentsch, als GFin der Benu GmbH, Frankenweg 22, 67246 Dirmstein, (Geschäftsführerin),
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Thomas Rittmeister, M 1, 10, 68161 Mannheim,
wird zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen das schriftliche Verfahren gem. § 177 Abs. 1 S. 2 InsO angeordnet. Die Forderungen werden am 02.05.2024 unter Berücksichtigung der bis dahin bei Gericht eingegangenen Erklärungen geprüft.
Die Tabelle nebst Anmeldungen liegt ab dem 23.04.2024 bei der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Rechtspflegerin
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 3 a IN 71/21 Grü · Benu GmbH · Insolvenzgericht Ludwigshafen am Rhein
- Insolvenzgericht
- Ludwigshafen am Rhein
- Aktenzeichen
- 3 a IN 71/21 Grü
- Wirksam am
- 27.04.2022
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 729745
27.04.2022
Amtsgericht
Ludwigshafen am Rhein
Insolvenzgericht
Beschluss
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Benu GmbH, Albert-Schweitzer-Straße 26, 69190 Walldorf (AG Mannheim, HRB 729745),
vertreten durch:
Ursula Getrud Rosemarie Jentsch, als GFin der Benu GmbH, Frankenweg 22, 67246 Dirmstein, (Geschäftsführerin),
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Thomas Rittmeister, M 1, 10, 68161 Mannheim
wird zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen das schriftliche Verfahren gem. § 177 Abs. 1 S. 2 InsO angeordnet. Die Forderungen werden am 09.06.2022 unter Berücksichtigung der bis dahin bei Gericht eingegangenen Erklärungen geprüft.
Die Tabelle nebst Anmeldungen liegt ab dem 30.05.2022 bei der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Rechtspflegerin
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 3 a IN 71/21 Grü · Benu GmbH · Insolvenzgericht Ludwigshafen am Rhein
- Insolvenzgericht
- Ludwigshafen am Rhein
- Aktenzeichen
- 3 a IN 71/21 Grü
- Wirksam am
- 18.06.2021
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 729745
Aktenzeichen: 3 a IN 71/21 Grü
Durch Beschluss des Amtsgerichts - Insolvenzgerichts - Ludwigshafen am Rhein
wird zum 16.06.2021, 16:00 Uhr, das Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Schuldnerin Benu GmbH, Albert-Schweitzer-Straße 26, 69190 Walldorf (AG
Mannheim, HRB 729745),
vertreten durch:
Ursula Getrud Rosemarie Jentsch, als GFin der Benu GmbH, Frankenweg 22, 67246
Dirmstein, (Geschäftsführerin), wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung
eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt: Rechtsanwalt Thomas Rittmeister, M 1, 10,
68159 Mannheim
Gemäß § 80 InsO geht das Recht der Schuldnerin, das zur Insolvenzmasse
gehörende Vermögen zu verwalten und über es zu verfügen, auf den
Insolvenzverwalter über. Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat,
wird aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den
Insolvenzverwalter zu leisten.
Die Gläubiger der Schuldnerin werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter
unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen
oder Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das
Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des
Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese
Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus
entstandenen Schaden (§ 28 Abs. II InsO).
Dies ist ein Hauptinsolvenzverfahren gemäß Art. 3 Abs. 1 EuInsVO, Verordnung
Nr. 1346/200 des Rates der Europäischen Union vom 29.05.2000 über
Insolvenzverfahren (ABIEG L 160/1).
Gem. § 5 Abs. 2 InsO wird das schriftliche Verfahren durchgeführt. Die
Forderungen werden am 07.09.2021 geprüft. Anträge zur eventuellen Wahl Mittwoch
anderen Insolvenzverwalters sowie über die in den §§ 35 Abs. 2, 66, 68, 100,
149, 160, 162, 207 InsO bezeichneten Angelegenheiten und Widersprüche, mit
denen Forderungen bestritten werden, müssen schriftlich bis zu diesem Termin
bei Gericht eingegangen sind. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre
Forderungen bis spätestens 15.07.2021 bei dem Insolvenzverwalter in zweifacher
Ausfertigung anzumelden. Die angemeldeten Forderungen liegen ab dem 10.08.2021
und der Bericht des Insolvenzverwalters ab dem 3. Tag vor dem Termin auf der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Hinweise: Gläubiger, deren Forderung im Prüfungstermin festgestellt wird,
erhalten hierüber keine Benachrichtigung.
Im weiteren Verfahren erfolgen Bekanntmachungen nur noch unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de und können dort kostenfrei abgerufen werden (§
9 Abs. 3 InsO). Die in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem
Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens
sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des
Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die
Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. Für die
Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren einschließlich des
Beschlusses nach § 289 der Insolvenzordnung in alter Fassung für
Insolvenzanträge, die bis 31.6.2014 gestellt wurden, gilt das Vorstehende mit
der Maßgabe, dass die Frist mit Rechtskraft der Entscheidung über die
Restschuldbefreiung zu laufen beginnt. Für Insolvenzanträge, die ab dem
1.7.2014 gestellt wurden, ist § 287a der Insolvenzordnung neuer Fassung
anwendbar; hier gilt das Gleiche. Sonstige Veröffentlichungen nach der
Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung
gelöscht.
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160
InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht
beschlussfähig ist oder wenn bis zu einem schriftlichen Termin keine
Widersprüche erhoben werden. Des Weiteren wird auf die Erklärungspflicht zur
evtl. Selbständigkeit der Schuldnerin gem. § 35 InsO hingewiesen.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
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Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.