HRB 200749

Benlex Motorrad GmbH

Amtsgericht Braunschweig · Niedersachsen

aktuell 5 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Braunschweig

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Registerdaten

Sitz
Braunschweig
Datenstand
2024-04-08
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-08

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. KaPee Fahrzeugvertriebsgesellschaft mbH Braunschweig

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

5
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 273 IN 85/25 a · BenLex Motorrad GmbH · Insolvenzgericht Braunschweig
Insolvenzgericht
Braunschweig
Aktenzeichen
273 IN 85/25 a
Wirksam am
16.09.2026
Registerbezug
Braunschweig, HRB 200749
273 IN 85/25 a: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BenLex Motorrad GmbH, Christian-Pommer-Str. 21, 38112 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 200749), vertr. d.: Benjamin Künnecke, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Franc Zimmermann festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Braunschweig eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO

EUR
um 90 % erhöht zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 15.05.2026 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.

I.

Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 1.341.859,28 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.

II.

1. Ein Zuschlag in Höhe von 90 % war antragsgemäß festzusetzen. Der Zuschlag resultiert im Wesentlichen aus der Betriebsfortführung und den Sanierungsbemühungen des vorläufigen Insolvenzverwalters und wurde im Vergütungsantrag plausibel dargelegt. Auf den Antrag wird insofern verwiesen.

2. Da die Betriebsfortführung zu einem Überschuss geführt hat, ist der Zuschlag gemäß § 3 Abs. 1 lit. b) InsVV nur gerechtfertigt, sofern die Masse nicht entsprechend größer geworden ist. Daher ist eine Vergleichsrechnung vorzunehmen. Dazu ist der Wert, um den sich die Masse durch die Zuschlagstätigkeit vergrößert hat, und die dadurch bedingte Zunahme der Regelvergütung mit der Höhe der Vergütung zu vergleichen, die ohne die Massemehrung über den dann zu gewährenden Zuschlag erreicht würde (vgl. BGH, Beschluss vom 12.05.2011, Az.: IX ZB 143/08):

a) Der Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt insgesamt 108.123,35 EUR. Der angemessene Zuschlag für die Betriebsfortführung beträgt 24 %.

b) Die Regelvergütung (100 %) aus der Berechnungsgrundlage mit dem Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt EUR.

c) Die Regelvergütung ohne den Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt EUR. Der Zuschlag führt zu einer Erhöhung um EUR auf insgesamt EUR.

d) Die Differenz zwischen beiden Summen beträgt EUR.

e) Da der vorläufige Insolvenzverwalter durch die Massemehrung bereits an einer höheren Bruchteilsvergütung partizipiert, kommt als Zuschlag nur ein Betrag in Höhe von EUR in Betracht, woraus sich eine Quote für die Zuschlagstätigkeit von 24 % ergibt.

III.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Braunschweig, 07.09.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 273 IN 85/25 a · BenLex Motorrad GmbH · Insolvenzgericht Braunschweig
Insolvenzgericht
Braunschweig
Aktenzeichen
273 IN 85/25 a
Wirksam am
11.06.2026
Registerbezug
Braunschweig, HRB 200749
273 IN 85/25 a: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BenLex Motorrad GmbH, Christian-Pommer-Str. 21, 38112 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 200749), vertr. d.: Benjamin Künnecke, (Geschäftsführer), soll im schriftlichen Verfahren die Anhörung der Beteiligten zum Vergütungsantrag
des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen.
Der Vergütungsantrag beinhaltet Zuschläge.
Einwendungen zum Vergütungsantrag können binnen zwei Wochen erhoben werden.
Der Vergütungsantrag kann von den Beteiligten von der Geschäftstelle angefordertwerden.
Amtsgericht Braunschweig, 04.06.2026
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Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 200749 HRB 200749:KaPee Fahrzeugvertriebsgesellschaft mbH, Braunschweig, Bültenweg 41, 38106 Braunschweig.Die Gesellschafterversammlung vom 19.03.2014 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr…
HRB 200749:KaPee Fahrzeugvertriebsgesellschaft mbH, Braunschweig, Bültenweg 41, 38106 Braunschweig.Die Gesellschafterversammlung vom 19.03.2014 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Weiter wurde der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3 (Stammkapital und Stammeinlagen). Neue Firma: Benlex Motorrad GmbH. Neue Geschäftsanschrift: Christian-Pommer-Str. 21, 38112 Braunschweig.
Veränderungen
HRB 200749 KaPee Fahrzeugvertriebsgesellschaft mbH, Braunschweig, Bültenweg 41, 38106 Braunschweig. Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Bültenweg 41, 38106 Braunschweig. Nicht mehr Geschäft…
KaPee Fahrzeugvertriebsgesellschaft mbH, Braunschweig, Bültenweg 41, 38106 Braunschweig. Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Bültenweg 41, 38106 Braunschweig. Nicht mehr Geschäftsführer: Pramme, Klaus, Wendeburg, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Kreibke, Alexander, Wolfsburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt als Geschäftsführer: Künnecke, Benjamin, Braunschweig, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.
Neueintragungen
HRB 200749 KaPee Fahrzeugvertriebsgesellschaft mbH, Braunschweig (Bültenweg 41, 38106 Braunschweig). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.12.2006. Gegenstand: Reparatur sowie Verkauf und H…
KaPee Fahrzeugvertriebsgesellschaft mbH, Braunschweig (Bültenweg 41, 38106 Braunschweig). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.12.2006. Gegenstand: Reparatur sowie Verkauf und Handel mit Neu- und Gebrauchtfahrzeugen aller Art sowie der Verkauf und der Handel mit Fahrzeug-Ersatzteilen aller Art. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Pramme, Klaus, Wendeburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.