HRB 52125
beniro Deutschland GmbH
aktuell 20 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Köln
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Registerdaten
- Sitz
- Köln
- Datenstand
- 2024-03-07
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
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- bellicon Deutschland GmbH Köln
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 70a IN 173/22 · beniro Deutschland GmbH · Insolvenzgericht Köln
- Insolvenzgericht
- Köln
- Aktenzeichen
- 70a IN 173/22
- Wirksam am
- 03.05.2023
- Registerbezug
- Köln, HRB 52125
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 52125 eingetragenen beniro Deutschland GmbH, Carlswerk, Gebäude 43 (Drahtlager), Schanzenstr. 6 - 20, 51063 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jean-Pierre Ulrich, Schanzenstr. 6 - 20, 51063 Köln
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Beiten Burkhardt Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Frankfurt am Main, Mainzer Landstraße 36, 60325 Frankfurt
werden die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin Mechthild Greve, Zollstockgürtel 63, 50969 Köln wie folgt festgesetzt:
Vergütung x€
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen x €
Zwischensumme x €
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von x € x €
Endbetrag x €
Der Endbetrag kann der verwalteten Masse entnommen werden.
Gründe:
Die vorläufige Insolvenzverwalterin hat ihr Amt vom 02.08.2022 bis zum 01.11.2022 ausgeübt. Sie hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für ihre Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§ 63 InsO).
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich ihre Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt.
Vermögensgegenstände, an denen bei Verfahrenseröffnung Aus- oder Absonderungsrechte bestehen, werden dem Vermögen hinzugerechnet, sofern sich die vorläufige Insolvenzverwalterin in erheblichem Umfang mit ihnen befasst. Sie bleiben unberücksichtigt, sofern die Schuldnerin, die Gegenstände lediglich auf Grund eines Besitzüberlassungsvertrages in Besitz hat. Die Vergütung beträgt in der Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters (§ 63 Abs. 3 InsO).Der Regelsatz soll mindestens 1.400,00 EUR betragen (§§ 10, 2 Abs. 2 InsVV; BGH, Beschl. v. 13.07.2006 - IX ZB 104/05).
Je nach Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit der vorläufigen Insolvenzverwalterin kann der Regelsatz überschritten oder ein geringerer Satz zugrunde gelegt werden (§§ 11, 10, 3 InsVV).
Das verwaltete Vermögen betrug 298.028,45 €. Die Staffelvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV beträgt demnach x €. Davon stehen der vorläufigen Insolvenzverwalterin als Regelvergütung 25 % in Höhe von x € zu. Die Regelmindestvergütung nach diesem Wert beträgt x €. Im Hinblick auf Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit der vorläufigen Insolvenzverwalterin im vorliegenden Verfahren ist die Festsetzung einer Erhöhung des Regelsatzes auf 75 % und damit auf den Betrag von x € gerechtfertigt.
Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 28.02.2023 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann die vorläufige Insolvenzverwalterin nach §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 350,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Köln statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1302 eingesehen werden.
70a IN 173/22
Amtsgericht Köln, 27.04.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 70a IN 173/22 · beniro Deutschland GmbH · Insolvenzgericht Köln
- Insolvenzgericht
- Köln
- Aktenzeichen
- 70a IN 173/22
- Wirksam am
- 14.11.2022
- Registerbezug
- Köln, HRB 52125
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 52125 eingetragenen beniro Deutschland GmbH, Carlswerk, Gebäude 43 (Drahtlager), Schanzenstr. 6 - 20, 51063 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jean-Pierre Ulrich, Schanzenstr. 6 - 20, 51063 Köln
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Beiten Burkhardt Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Frankfurt am Main, Mainzer Landstraße 36, 60325 Frankfurt
wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§§ 160, 161 InsO), hier:
Die Veräußerung der beiden Warenlager, Gegenstände der Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie das Know-how der Schuldnerin im Rahmen
einer übertragenden Sanierung unter Übernahme von ca. 2/3 der Belegschaft in zwei Kaufverträgen an die Mutter- und Schwestergesellschaft der Schuldnerin,
bestimmt auf
Mittwoch, 30.11.2022, 10:15 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, 2. Etage, Sitzungssaal 243.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70a IN 173/22
Amtsgericht Köln, 14.11.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 70a IN 173/22 · beniro Deutschland GmbH · Insolvenzgericht Köln
- Insolvenzgericht
- Köln
- Aktenzeichen
- 70a IN 173/22
- Wirksam am
- 08.11.2022
- Registerbezug
- Köln, HRB 52125
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 52125 eingetragenen beniro Deutschland GmbH, Carlswerk, Gebäude 43 (Drahtlager), Schanzenstr. 6 - 20, 51063 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jean-Pierre Ulrich, Schanzenstr. 6 - 20, 51063 Köln
Geschäftszweig: der Vertrieb und die Beratung im Bereich von Sport- und Therapiegeräten, Gesundheitsprodukten und weiteren Wirtschaftsgütern sowie die Produktion von Sport- und Therapiegeräten
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.11.2022, um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 01.08.2022 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Mechthild Greve, Zollstockgürtel 63, 50969 Köln, Telefon: 022134806702, Fax: 0221 34806704.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 19.12.2022 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 18.01.2023.
Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person der Insolvenzverwalterin,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 29.12.2022 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1302 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren einschließlich des Beschlusses nach § 289 InsO werden spätestens sechs Monate nach Rechtskraft der Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu.
Unbeschadet der oben stehenden Regelung steht der Schuldnerin/dem Schuldner und jedem Gläubiger gegen die Entscheidung nach Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 die sofortige Beschwerde zu, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung eines Rechtsmittels/Rechtsbehelfes ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich, die über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach erreichbar ist. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.nrw.de.
70a IN 173/22
Amtsgericht Köln, 01.11.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 70a IN 173/22 · beniro Deutschland GmbH · Insolvenzgericht Köln
- Insolvenzgericht
- Köln
- Aktenzeichen
- 70a IN 173/22
- Wirksam am
- 03.08.2022
- Registerbezug
- Köln, HRB 52125
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 52125 eingetragenen beniro Deutschland GmbH, Carlswerk, Gebäude 43 (Drahtlager), Schanzenstr. 6 - 20, 51063 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jean-Pierre Ulrich, Schanzenstr. 6 - 20, 51063 Köln
Geschäftszweig: der Vertrieb und die Beratung im Bereich von Sport- und Therapiegeräten, Gesundheitsprodukten und weiteren Wirtschaftsgütern sowie die Produktion von Sport- und Therapiegeräten
ist am 02.08.2022, um 13:08 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Mechtihild Greve, Zollstockgürtel 63, 50969 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
70a IN 173/22
Amtsgericht Köln, 02.08.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 52125 HRB 52125: bellicon Deutschland GmbH, Köln, Schanzenstraße 6 - 20, Carlswerk, Geb. 43 (Drahtlager), 51063 Köln. Die Gesellschafterversammlung vom 21.07.2022 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § …
HRB 52125 HRB 52125: bellicon Deutschland GmbH, Köln, Schanzenstraße 6 - 20, Carlswerk, Geb. 43 (Drahtlager), 51063 Köln. Nicht mehr Geschäftsführer: Pieper genannt Schmauck, Heinz Konrad, Köln, *XX.XX.XXXX. Einzelpro…
HRB 52125 HRB 52125: bellicon Deutschland GmbH, Köln, Schanzenstraße 6 - 20, Carlswerk, Geb. 43 (Drahtlager), 51063 Köln. Prokura erloschen: Reichel, Corinna, Eitorf, *XX.XX.XXXX.
HRB 52125 HRB 52125: bellicon Deutschland GmbH, Köln, Schanzenstraße 6 - 20, Carlswerk, Geb. 43 (Drahtlager), 51063 Köln. Nicht mehr Geschäftsführer: de Boer, Evert Gerardus, Hoogeveen/Niederlande, *XX.XX.XXXX. Bestel…
HRB 52125 HRB 52125: bellicon Deutschland GmbH, Köln, Schanzenstraße 6 - 20, Carlswerk, Geb. 43 (Drahtlager), 51063 Köln. Bestellt als Geschäftsführer: de Boer, Evert Gerardus, Hoogeveen/Niederlande, *XX.XX.XXXX, einz…
HRB 52125 HRB 52125: bellicon Deutschland GmbH, Köln, Schanzenstraße 6 - 20, Carlswerk, Geb. 43 (Drahtlager), 51063 Köln. Nach Berichtigung des Namens von Amts wegen: Geschäftsführer: Pieper genannt Schmauck, Heinz Ko…
HRB 52125 HRB 52125: bellicon Deutschland GmbH, Köln, Schanzenstraße 6 - 20, Carlswerk, Geb. 43 (Drahtlager), 51063 Köln. Nicht mehr Geschäftsführer: Echlin, Ian André, Luzern / Schweiz, *XX.XX.XXXX; Nick, Raphael, Su…
HRB 52125 HRB 52125: bellicon Deutschland GmbH, Köln, Schanzenstraße 6 - 20, Carlswerk, Geb. 43 (Drahtlager), 51063 Köln. Bestellt als Geschäftsführer: Echlin, Ian André, Luzern / Schweiz, *XX.XX.XXXX, einzelvertretun…
HRB 52125 HRB 52125: bellicon Deutschland GmbH, Köln, Schanzenstraße 6 - 20, Carlswerk, Geb. 43 (Drahtlager), 51063 Köln. Die Gesellschafterversammlung vom 01.02.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § …
HRB 52125 HRB 52125: bellicon Deutschland GmbH, Köln, Schanzenstraße 6 - 20, Carlswerk, Geb. 43 (Drahtlager), 51063 Köln. Nicht mehr Geschäftsführer: von Klocke, Ferdinand Alexander, Köln, *XX.XX.XXXX.
HRB 52125 HRB 52125: bellicon Deutschland GmbH, Köln, Schanzenstraße 6 - 20, Carlswerk, Geb. 43 (Drahtlager), 51063 Köln. Nach Berichtigung des Geburtsdatums von Amts wegen: Einzelprokura: Pieper genannt Schmauck, Hei…
HRB 52125 HRB 52125: bellicon Deutschland GmbH, Köln, Schanzenstraße 6 - 20, Carlswerk, Geb. 43 (Drahtlager), 51147 Köln. Berichtigung von Amts wegen zur Geschäftsanschrift: Schanzenstraße 6 - 20, Carlswerk, Geb. 43 (…
HRB 52125 HRB 52125: bellicon Deutschland GmbH, Köln, Wilhelm-Ruppert-Straße 38, Halle E3 (C52), 51147 Köln. Änderung zur Geschäftsanschrift: Schanzenstraße 6 - 20, Carlswerk, Geb. 43 (Drahtlager), 51147 Köln.
HRB 52125 bellicon Deutschland GmbH, Köln, Wilhelm-Ruppert-Straße 38, Halle E3 (C52), 51147 Köln. Nicht mehr Geschäftsführer: Pieper genannt Schmauck, Heinz Konrad, Köln, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Wos…
HRB 52125 bellicon Deutschland GmbH, Köln, Wilhelm-Ruppert-Straße 38, Halle E3 (C52), 51147 Köln.Nicht mehr Geschäftsführer: Kunhardt von Schmidt, Philipp Gert Rüdiger Werner Hugo Martin, Köln, *XX.XX.XXXX. Bestellt a…
HRB 52125 bellicon Deutschland GmbH, Köln, Wilhelm-Ruppert-Straße 38, Halle E3 (C52), 51147 Köln.Geschäftsanschrift: Wilhelm-Ruppert-Straße 38, Halle E3 (C52), 51147 Köln. Bestellt als Geschäftsführer: Kunhardt von Sc…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.