HRB 100539
Beneke Seniorenpension & Pflegeheim GmbH
aktuell 7 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Päpser Heide 2, 27254 SiedenburgGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Sulingen
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 10.07.2018
- Datenstand
- 2025-10-09
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Jörn Beneke
Sulingen
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Handelsregister
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1. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb und die Verwaltung von Pflege- und Seniorenheimen und Beteiligung an atypisch stiller Gesellschaft. 2. Die Gesellschaft kann im übrigen alle Geschäfte betreiben, die geeignet sind, dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen. 3. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen, gleich welcher Rechtsform, beteiligen, derartige Unternehmen erwerben, pachten und mieten. Sie darf ferner Zweigniederlassungen unterhalten.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 15 IN 74/18 · Beneke Seniorenpension & Pflegeheim GmbH · Insolvenzgericht Syke
- Insolvenzgericht
- Syke
- Aktenzeichen
- 15 IN 74/18
- Wirksam am
- 27.02.2020
- Registerbezug
- Walsrode, HRB 100539
Seniorenpension & Pflegeheim GmbH, Lange Str. 79, 27232 Sulingen (AG Walsrode,
HRB 100539), vertr. d.: Jörn Beneke, Päpser Heide 2, 27254 Siedenburg,
(Geschäftsführer), wird Termin zur besonderen Gläubigerversammlung bestimmt
auf Donnerstag, 05.03.2020, 09:30 Uhr, Saal 16, Hauptgebäude, Amtshof 2, 28857
Syke. Tagesordnung: Beschlussfassung der Gläubigerversammlung gemäß § 160 InsO
über die von dem Insolvenzverwalter beantragte Zustimmung zu dem durch den
Insolvenzverwalter vor dem Landgericht Verden geschlossenen Vergleich vom
07.02.2020, betreffend die Ansprüche der Insolvenzschuldnerin gegen Herrn Jörn
Beneke und gegen die Seniorenpflege Beneke GmbH (vormals Seniorenpension &
Pflegeheim Martfeld GmbH).
Der Antrag und der Vergleich liegen zur Einsicht durch die Beteiligten auf der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung als erteilt gilt, wenn die
einberufene Gläubigerversammlung mangels anwesender Gläubiger beschlussunfähig
ist (§ 160 I InsO).
Amtsgericht Syke, 27.02.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 15 IN 74/18 · Beneke Seniorenpension & Pflegeheim GmbH · Insolvenzgericht Syke
- Insolvenzgericht
- Syke
- Aktenzeichen
- 15 IN 74/18
- Wirksam am
- 19.08.2019
- Registerbezug
- Walsrode, HRB 100539
Lange Str. 79, 27232 Sulingen (AG Walsrode, HRB 100539), vertr. d.: Jörn
Beneke, Päpser Heide 2, 27254 Siedenburg, (Geschäftsführer),. Die Prüfung der
nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Forderungen erfolgt im
schriftlichen Verfahren. Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die
Schuldnerin können bis zum 23.09.2019 gegen die Höhe, den Forderungsgrund oder
den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht schriftlich
Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum
Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur
Einsicht der Beteiligten aus. Wird innerhalb der Frist gegen eine angemeldete
Forderung kein Widerspruch erhoben, so gilt diese als festgestellt. Gläubiger,
deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das
Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Syke, 19.08.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 15 IN 74/18 · Beneke Seniorenpension & Pflegeheim GmbH · Insolvenzgericht Syke
- Insolvenzgericht
- Syke
- Aktenzeichen
- 15 IN 74/18
- Wirksam am
- 14.12.2018
- Registerbezug
- Walsrode, HRB 100539
Lange Str. 79, 27232 Sulingen (AG Walsrode, HRB 100539), vertr. d.: Jörn
Beneke, Päpser Heide 2, 27254 Siedenburg, (Geschäftsführer),. Die Prüfung der
nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Forderungen erfolgt im
schriftlichen Verfahren. Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die
Schuldnerin können bis zum 28.01.2019 gegen die Höhe, den Forderungsgrund oder
den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht schriftlich
Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum
Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur
Einsicht der Beteiligten aus. Wird innerhalb der Frist gegen eine angemeldete
Forderung kein Widerspruch erhoben, so gilt diese als festgestellt. Gläubiger,
deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das
Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Syke, 14.12.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 15 IN 74/18 · Beneke Seniorenpension & Pflegeheim GmbH · Insolvenzgericht Syke
- Insolvenzgericht
- Syke
- Aktenzeichen
- 15 IN 74/18
- Wirksam am
- 28.08.2018
- Registerbezug
- Walsrode, HRB 100539
Seniorenpension & Pflegeheim GmbH, Lange Str. 79, 27232 Sulingen (AG Walsrode,
HRB 100539), vertr. d.: Jörn Beneke, Päpser Heide 2, 27254 Siedenburg,
(Geschäftsführer), wird die Tagesordnung der ersten Gläubigerversammlung am
06.09.2018 wie folgt ergänzt bzw. konkretisiert:
Beschlussfassung der Gläubigerversammlung gemäß § 160 InsO über die von dem
Insolvenzverwalter beantragte Zustimmung der Gläubigerversammlung zum Verkauf
des operativen Geschäftes der Insolvenzschuldnerin nebst des körperlichen
Anlage- und Umlaufvermögens mit Ausnahme der Forderungen und Bargeldbestände
zur Herbeiführung einer übertragenden Sanierung in Form des
Betriebsübernahmevertrages an die Firma Specht und Tegeler Seniorenresidenz
GmbH.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung als erteilt gilt, wenn die
einberufene Gläubigerversammlung mangels abstimmender Gläubiger
beschlussunfähig ist (§ 160 I InsO entsprechend).
Amtsgericht Syke, 28.08.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 15 IN 74/18 · Beneke Seniorenpension & Pflegeheim GmbH · Insolvenzgericht Syke
- Insolvenzgericht
- Syke
- Aktenzeichen
- 15 IN 74/18
- Wirksam am
- 02.07.2018
- Registerbezug
- Walsrode, HRB 100539
Lange Str. 79, 27232 Sulingen (AG Walsrode, HRB 100539), vertr. d.: Jörn
Beneke, Päpser Heide 2, 27254 Siedenburg, (Geschäftsführer), ist am 01.07.2018
um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Frank-M. Rhode, Herrlichkeit 2, 28199
Bremen, Tel.: 0421 / 34 85 20, Fax: 0421/ 34 10 78.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 16.08.2018 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Donnerstag, 06.09.2018, 09:00 Uhr, Saal 16,
Hauptgebäude, Amtshof 2, 28857 Syke, eine Gläubigerversammlung zur
Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten
Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,
· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweise:
Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist.
Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:
Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.
Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von der
Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und
Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Syke -
Insolvenzabteilung-, Dienstgebäude: Amtshof 2, 28857 Syke, Postanschrift:
Amtshof 2, 28857 Syke; Postfach 11 65, 28845 Syke einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Syke, 02.07.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 15 IN 74/18 · Beneke Seniorenpension & Pflegeheim GmbH · Insolvenzgericht Syke
- Insolvenzgericht
- Syke
- Aktenzeichen
- 15 IN 74/18
- Wirksam am
- 26.04.2018
- Registerbezug
- Walsrode, HRB 100539
Seniorenpension & Pflegeheim GmbH, Lange Str. 79, 27232 Sulingen (AG Walsrode,
HRB 100539), vertr. d.: Jörn Beneke, Päpser Heide 2, 27254 Siedenburg,
(Geschäftsführer), ist am 26.04.2018, um 08:30 Uhr die vorläufige Verwaltung
des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der
Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters
wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Frank-M. Rhode,
Herrlichkeit 2, 28199 Bremen, Tel.: 0421 / 34 85 20, Fax: 0421/ 34 10 78
bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Syke -
Insolvenzabteilung-, Dienstgebäude: Amtshof 2, 28857 Syke, Postanschrift:
Amtshof 2, 28857 Syke; Postfach 11 65, 28845 Syke einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Syke, 26.04.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 100539 Beneke Seniorenpension & Pflegeheim GmbH, Sulingen, Päpser Heide 2, 27254 Siedenburg. Geschäftsanschrift: Päpser Heide 2, 27254 Siedenburg.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.