HRA 27551

Benedikt Buchholz e.K.

Amtsgericht Düsseldorf · Nordrhein-Westfalen

aktuell 2 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Düsseldorf

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Registerdaten

Sitz
Düsseldorf
Datenstand
2024-04-19
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-04-19

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

2
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 501 IN 6/26 · Buchholz, Benedikt · Insolvenzgericht Düsseldorf
Insolvenzgericht
Düsseldorf
Aktenzeichen
501 IN 6/26
Wirksam am
23.02.2026
Registerbezug
Düsseldorf, HRA 27551
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 6/26

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

des Herrn Benedikt Buchholz, geboren am XX.XX.XXXX, Schanzenstraße 100, 40549 Düsseldorf, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Düsseldorf unter HRA 27551 eingetragenen Firma Benedikt Buchholz e.K, Tübinger Straße 2, 40593 Düsseldorf

ist am 20.02.2026 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).

501 IN 6/26
Amtsgericht Düsseldorf, 23.02.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Restschuldbefreiung 501 IN 6/26 · Buchholz, Benedikt · Insolvenzgericht Düsseldorf
Insolvenzgericht
Düsseldorf
Aktenzeichen
501 IN 6/26
Wirksam am
02.02.2026
Registerbezug
Düsseldorf, HRA 27551
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 6/26

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

des Herrn Benedikt Buchholz, Schanzenstraße 100, 40549 Düsseldorf, zuvor Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRA 27551 eingetragenen Firma Benedikt Buchholz e.K, Tübinger Straße 2, 40593 Düsseldorf

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Prinzenallee 15, 40549 Düsseldorf

ist der Antrag des Schuldners auf Erteilung der Restschuldbefreiung zulässig. Der Schuldner erlangt Restschuldbefreiung, wenn er den Obliegenheiten des §§ 295, 295a InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 InsO nicht vorliegen.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde nach §§ 287 a Abs. 1, Satz 3, 4 InsO i. V. m. §§ 567 ff. ZPO gegeben. Beschwerdeberechtigt ist der Schuldner.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de

501 IN 6/26
Amtsgericht Düsseldorf, 01.02.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.