HRB 97067

Benchmarked 99 GmbH

Amtsgericht Köln · Nordrhein-Westfalen

aktuell 6 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Mittelstraße 54, 50672 Köln

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Köln
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
10.08.2021
Datenstand
2025-10-31
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Artur Gottmann

Köln

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Geschäftsanschrift

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Handelsregister

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Stand 2025-11-01

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Veröffentlichungen

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Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

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Gegenstand des Unternehmens

der Betrieb einer Unternehmensberatung und somit die Erbringung von Beratungsdienstleistungen zur Neukundengewinnung, Umsatzgenerierung und Optimierung der Betriebsvorgänge, einschließlich der Konzeptionierung, Planung und Durchführung von Marketingmaßnahmen aller Art.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

6
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 70a IN 136/21 · Benchmarked 99 GmbH · Insolvenzgericht Köln
Insolvenzgericht
Köln
Aktenzeichen
70a IN 136/21
Wirksam am
09.09.2025
Registerbezug
Köln, HRB 97067
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 136/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 97067 eingetragenen Benchmarked 99 GmbH, Mittelstr. 54, 50672 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Artur Gottmann, Hildeboldplatz 1 a, 50672 Köln

wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§§ 160, 161 InsO), hier:
Der Abgeltungsvergleich vom 22.07.2025 zwischen der Insolvenzverwalterin über das Vermögen der Benchmarked 99 GmbH (Insolvenzschuldnerin), sowie der bnchmrkd UG, der bnchmrkd services GmbH und Herrn Artur Gottmann mit
dem die Ansprüche der Insolvenzschuldnerin gegen die bnchmrkd UG, die bnchmrkd services GmbH und Artur Gottmann geregelt werden, wird genehmigt.
bestimmt auf

Mittwoch, 01.10.2025, 09:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, 2. Etage, Sitzungssaal 243.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

70a IN 136/21
Amtsgericht Köln, 05.09.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 70a IN 136/21 · Benchmarked 99 GmbH · Insolvenzgericht Köln
Insolvenzgericht
Köln
Aktenzeichen
70a IN 136/21
Wirksam am
17.08.2021
Registerbezug
Köln, HRB 97067
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 136/21

Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 97067 eingetragenen Benchmarked 99 GmbH, Mittelstr. 54, 50672 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Artur Gottmann, Hildeboldplatz 1 a, 50672 Köln

Geschäftszweig: der Betrieb einer Unternehmensberatung und somit die Erbringung von Beratungsdienstleistungen zur Neukundengewinnung, Umatzgenerierung und Optimierung der Betriebsvorgänge

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 30.07.2021, um 15:00 Uhr das Insolvenzverfahren als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 12.05.2021 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin sowie eines am 25.03.2021 eingegangenen Antrags eines Gläubigers.
Zugleich werden die Verfahren 70a IN 136/21 und 70a IN 92/21 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).

Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt
Rechtsanwältin Marion Rodine, Mittelstraße 20-24, 50672 Köln
Telefon: 0221 29299830, Fax: 0202 314708.

Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum
29.09.2021
unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.

Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).

Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist

der 29.10.2021.

Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen

- zur Person der Insolvenzverwalterin,
- zur Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),

- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO), insbesondere:
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- zur Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO).

Die Gläubiger haben Gelegenheit, sich bis zum Stichtag gegenüber dem Gericht schriftlich zu äußern. Geht bis dahin kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers ein, so gilt die Zustimmung insbesondere auch zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen d. Insolvenzverw. als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen sowie der Bericht der Insolvenzverwalterin werden spätestens ab dem 11.10.2021 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1216 niedergelegt.

Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Es wird darauf hingewiesen, dass Beschlüsse und Anordnungen des Insolvenzgerichts Köln grundsätzlich über die Veröffentlichung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de bekanntgemacht werden. Dies betrifft etwa die Einberufung weiterer Gläubigerversammlungen, die Bestimmung besonderer Prüfungstermine und des Schlusstermins sowie die Aufhebung des Insolvenzverfahrens.

Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu.
Unbeschadet der oben stehenden Regelung steht der Schuldnerin/dem Schuldner und jedem Gläubiger gegen die Entscheidung nach Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 die sofortige Beschwerde zu, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

70a IN 136/21
Amtsgericht Köln, 30.07.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 97067 HRB 97067: Benchmarked 99 GmbH, Köln, Mittelstraße 54, 50672 Köln. Durch Beschluss des Amtsgerichts Köln (70a IN 136/21) vom 30.07.2021 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet.…
HRB 97067: Benchmarked 99 GmbH, Köln, Mittelstraße 54, 50672 Köln. Durch Beschluss des Amtsgerichts Köln (70a IN 136/21) vom 30.07.2021 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 70a IN 136/21 · Benchmarked 99 GmbH · Insolvenzgericht Köln
Insolvenzgericht
Köln
Aktenzeichen
70a IN 136/21
Wirksam am
05.08.2021
Registerbezug
Köln, HRB 97067
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 136/21

Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 97067 eingetragenen Benchmarked 99 GmbH, Mittelstr. 54, 50672 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Artur Gottmann, Hildeboldplatz 1 a, 50672 Köln

Geschäftszweig: der Betrieb einer Unternehmensberatung und somit die Erbringung von Beratungsdienstleistungen zur Neukundengewinnung, Umatzgenerierung und Optimierung der Betriebsvorgänge

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 30.07.2021, um 15:00 Uhr das Insolvenzverfahren als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 12.05.2021 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin sowie eines am 25.03.2021 eingegangenen Antrags eines Gläubigers.
Zugleich werden die Verfahren 70a IN 136/21 und 70a IN 92/21 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).

Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt
Rechtsanwältin Marion Rodine, Mittelstraße 20-24, 50672 Köln
Telefon: 0221 29299830, Fax: 0202 314708.

Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum
29.09.2021
unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.

Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).

Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist

der 29.10.2021.

Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen

- zur Person der Insolvenzverwalterin,
- zur Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),

- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO), insbesondere:
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- zur Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO).

Die Gläubiger haben Gelegenheit, sich bis zum Stichtag gegenüber dem Gericht schriftlich zu äußern. Geht bis dahin kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers ein, so gilt die Zustimmung insbesondere auch zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen d. Insolvenzverw. als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen sowie der Bericht der Insolvenzverwalterin werden spätestens ab dem 11.10.2021 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1216 niedergelegt.

Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Es wird darauf hingewiesen, dass Beschlüsse und Anordnungen des Insolvenzgerichts Köln grundsätzlich über die Veröffentlichung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de bekanntgemacht werden. Dies betrifft etwa die Einberufung weiterer Gläubigerversammlungen, die Bestimmung besonderer Prüfungstermine und des Schlusstermins sowie die Aufhebung des Insolvenzverfahrens.

Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu.
Unbeschadet der oben stehenden Regelung steht der Schuldnerin/dem Schuldner und jedem Gläubiger gegen die Entscheidung nach Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 die sofortige Beschwerde zu, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

70a IN 136/21
Amtsgericht Köln, 30.07.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 97067 HRB 97067: Benchmarked 99 GmbH, Köln, Bismarckstraße 27-29, 50672 Köln. Änderung zur Geschäftsanschrift: Mittelstraße 54, 50672 Köln.
HRB 97067: Benchmarked 99 GmbH, Köln, Bismarckstraße 27-29, 50672 Köln. Änderung zur Geschäftsanschrift: Mittelstraße 54, 50672 Köln.
Neueintragungen
HRB 97067 HRB 97067: Benchmarked 99 GmbH, Köln, Bismarckstraße 27-29, 50672 Köln. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.09.2011. Die Gesellschafterversammlung hat am 26.11.2018 beschlossen…
HRB 97067: Benchmarked 99 GmbH, Köln, Bismarckstraße 27-29, 50672 Köln. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.09.2011. Die Gesellschafterversammlung hat am 26.11.2018 beschlossen, die Firma (bisher: Titec Technology GmbH) und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in § 1 Abs. 1, den Sitz von Bad Wildungen (bisher Amtsgericht Fritzlar HRB 11988) nach Köln zu verlegen und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in § 1 Abs. 2, sowie den Gegenstand des Unternehmens und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in § 2 zu ändern. Geschäftsanschrift: Bismarckstraße 27-29, 50672 Köln. Gegenstand: der Betrieb einer Unternehmensberatung und somit die Erbringung von Beratungsdienstleistungen zur Neukundengewinnung, Umsatzgenerierung und Optimierung der Betriebsvorgänge, einschließlich der Konzeptionierung, Planung und Durchführung von Marketingmaßnahmen aller Art. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Nicht mehr Geschäftsführer: Gottmann, Irene, Bad Wildungen, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Gottmann, Artur, Köln, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.