HRB 179995
Bench International Retail GmbH
aktuell 13 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: München
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Registerdaten
- Sitz
- München
- Datenstand
- 2024-03-17
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Chronologischer Auszug
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
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- Americana Retail Germany GmbH München
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung 1500 IN 1163/18 · Bench International Retail GmbH · Insolvenzgericht München
- Insolvenzgericht
- München
- Aktenzeichen
- 1500 IN 1163/18
- Wirksam am
- 14.10.2025
- Registerbezug
- München, HRB 179995
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bench International Retail GmbH, Balanstraße 73 Haus 10, 81541 München, vertreten durch die Geschäftsführer Alonso Gonzalez Alonso und Peacock Gregory
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 179995
- Schuldnerin -
In dem Insolvenzverfahren hat der (vorläufige) Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung beantragt. Für das vorläufige Insolvenzverfahren werden Zuschläge i.H.v. 270 % und für das eröffnete Verfahren i.H.v. 320 % geltend gemacht.
Die Anträge können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Es wird Gelegenheit zur Stellungnahme bis 12.11.2025 gegeben.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 13.10.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 1500 IN 1163/18 · Bench International Retail GmbH · Insolvenzgericht München
- Insolvenzgericht
- München
- Aktenzeichen
- 1500 IN 1163/18
- Wirksam am
- 06.05.2024
- Registerbezug
- München, HRB 179995
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bench International Retail GmbH, Balanstraße 73 Haus 10, 81541 München, vertreten durch die Geschäftsführer Alonso Gonzalez Alonso und Peacock Gregory
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 179995
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 88 - 132 einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 31.05.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 02.05.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 179995 HRB 179995: Bench International Retail GmbH, München, Balanstr. 73, Haus 10, 81541 München. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 01.07.2018 (Az. 1500 IN 1163/18…
Forderungsprüfung 1500 IN 1163/18 · Bench International Retail GmbH · Insolvenzgericht München
- Insolvenzgericht
- München
- Aktenzeichen
- 1500 IN 1163/18
- Wirksam am
- 04.07.2018
- Registerbezug
- München, HRB 179995
In dem Verfahren über den Antrag d.
Bench International Retail GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Alonso
Gonzalez Alonso, geboren am XX.XX.XXXX und Peacock Gregory, geboren am
XX.XX.XXXX
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 179995
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Einzelhandel mit sowie Import und Export von Waren aller Art,
insbesondere Textilien
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.07.2018 um 09.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Rolf Pohlmann
Unterer Anger 3, 80331 München
Telefon: +49(89)5480330
Telefax: +49(89)548033111
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 30.08.2018 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten
auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung
eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung
Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149
(Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des
Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des
Insolvenzverwalters), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163
(Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und
Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO
bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Dienstag, 02.10.2018
10:00 Uhr
Sitzungssaal 202, 2., Infanteriestraße 5, Amtsgericht München
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.
5. Die Prüfung der angemeldeten Forderungen erfolgt gem. § 5 Abs. 2 InsO im
schriftlichen Verfahren.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 09.10.2018 den Forderungsanmeldungen
schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten
auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen,
gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 30.04.2018 beim Insolvenzgericht München eingegangen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht -
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 1500 IN 1163/18 · Bench International Retail GmbH · Insolvenzgericht München
- Insolvenzgericht
- München
- Aktenzeichen
- 1500 IN 1163/18
- Wirksam am
- 03.05.2018
- Registerbezug
- München, HRB 179995
In dem Verfahren über den Antrag d.
Bench International Retail GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Alonso
Gonzalez Alonso, geboren am XX.XX.XXXX und Peacock Gregory, geboren am
XX.XX.XXXX, Balanstraße 73 Haus 10, 81541 München
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 179995
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Einzelhandel mit sowie Import und Export von Waren aller Art,
insbesondere Textilien
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs.
1 und 2 InsO)
wird am 03.05.2018 um 11:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21
Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Rolf G.
Pohlmann, Unterer Anger 3, 80331 München, Telefon: +49(89)5480330, Telefax: +49
(89)548033111.
wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der
Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 03.05.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 179995 HRB 179995: Bench International Retail GmbH, München, Balanstr. 73, Haus 10, 81541 München. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dr. Sälzer, Bruno, Grünwald, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Streck, Sebastian, Mün…
HRB 179995 HRB 179995: Bench International Retail GmbH, München, Balanstr. 73, Haus 10, 81541 München. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Süßmann, Natalie, München, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Alonso Gonzalez,…
HRB 179995 HRB 179995:Americana Retail Germany GmbH, München, Balanstr. 73, Haus 10, 81541 München.Die Gesellschafterversammlung vom 30.7.2015 hat die Änderung des § 1 (Firma) der Satzung beschlossen. Neue Firma: Bench…
HRB 179995 HRB 179995:Americana Retail Germany GmbH, München, Balanstr. 73, Haus 10, 81541 München.Bestellt: Geschäftsführer: Dr. Sälzer, Bruno, Grünwald, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im …
HRB 179995 HRB 179995:Americana Retail Germany GmbH, München, Alois-Wolfmüller-Str. 8, 80939 München.Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Balanstr. 73, Haus 10, 81541 München. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Argendorf, H…
HRB 179995 HRB 179995:Americana Retail Germany GmbH, München, Alois-Wolfmüller-Str. 8, 80939 München.Ausgeschieden, bisher nicht als Geschäftsführer eingetragen: Geschäftsführer: Vidler, Kelvin, Cheshire/Großbritannien…
HRB 179995 Americana Retail Germany GmbH, München, Freisinger Landstr. 74, 80939 München. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Alois-Wolfmüller-Str. 8, 80939 München.
HRB 179995 Americana Retail Germany GmbH, München, Freisinger Landstr. 74, 80939 München.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.11.2006. Geschäftsanschrift: Freisinger Landstr. 74, 80939 Mün…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.