HRB 13560

bellvita AG

Amtsgericht Siegburg · Nordrhein-Westfalen

aktuell 5 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

In der Holle 2-6, 53757 Sankt Augustin

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Sankt Augustin
Rechtsform
Aktiengesellschaft (AG)
Letzte Eintragung
04.07.2025
Datenstand
2025-09-23
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Vorstand

Sabrina Marschall

Bonn

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Prokurist(in)

Carsten Draheim

Sankt Augustin

Einzelprokura
Prokurist(in)

Pascal Hollweg

Hennef

Einzelprokura
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

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Stand 2025-09-23

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Gegenstand des Unternehmens

Die Herstellung, Vermarktung und Vertrieb von Wellnessprodukten jeder Art, insbesondere unter der Marke "bellvita".

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

5
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 96 IN 22/25 · bellvita AG · Insolvenzgericht Bonn
Insolvenzgericht
Bonn
Aktenzeichen
96 IN 22/25
Wirksam am
01.07.2025
Registerbezug
Siegburg, HRB 13560
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 22/25

Über das Vermögen

der bellvita AG, In der Holle 2-6, 53757 Sankt Augustin, gesetzlich vertreten durch den Vorstandin Frau Sabrina Marschall, Helenenstr. 42, 53225 Bonn

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 30.06.2025, um 10:53 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 12.02.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Steuerberater Thomas Steger, Kölnstraße 135, 53757 Sankt Augustin, Telefon: 02241/90600, Fax: 02241906033.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 11.08.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist

der 26.09.2025.

Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 26.08.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.23 (Wilhelmbau) niedergelegt.

Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de

96 IN 22/25
Amtsgericht Bonn, 30.06.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 13560 HRB 13560: bellvita AG, Sankt Augustin, In der Holle 2-6, 53757 Sankt Augustin. Einzelprokura: Hollweg, Pascal, Hennef, *XX.XX.XXXX.
HRB 13560: bellvita AG, Sankt Augustin, In der Holle 2-6, 53757 Sankt Augustin. Einzelprokura: Hollweg, Pascal, Hennef, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 13560 HRB 13560: bellvita AG, Sankt Augustin, In der Holle 2-6, 53757 Sankt Augustin. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2015 sowie der Zustimmun…
HRB 13560: bellvita AG, Sankt Augustin, In der Holle 2-6, 53757 Sankt Augustin. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.08.2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.08.2015 mit der bellvita Wasserbetten GmbH mit Sitz in Sankt Augustin (Amtsgericht Siegburg, HRB 12316) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 13560 HRB 13560: bellvita AG, Sankt Augustin, In der Holle 2-6, 53757 Sankt Augustin. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Dem Handelsregister ist am 21.08.2015 der Entwurf eines Verschmelzungsvertrages zwi…
HRB 13560: bellvita AG, Sankt Augustin, In der Holle 2-6, 53757 Sankt Augustin. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Dem Handelsregister ist am 21.08.2015 der Entwurf eines Verschmelzungsvertrages zwischen der bellvita Wasserbetten GmbH mit Sitz in Sankt Augustin (Amtsgericht Siegburg, HRB 12316) als übertragendem Rechtsträger und der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger eingereicht worden.
Neueintragungen
HRB 13560 HRB 13560: bellvita AG, Sankt Augustin, In der Holle 2-6, 53757 Sankt Augustin. Aktiengesellschaft. Satzung vom 23.03.2015. Geschäftsanschrift: In der Holle 2-6, 53757 Sankt Augustin. Die Herstellung, Vermar…
HRB 13560: bellvita AG, Sankt Augustin, In der Holle 2-6, 53757 Sankt Augustin. Aktiengesellschaft. Satzung vom 23.03.2015. Geschäftsanschrift: In der Holle 2-6, 53757 Sankt Augustin. Die Herstellung, Vermarktung und Vertrieb von Wellnessprodukten jeder Art, insbesondere unter der Marke "bellvita". Grundkapital: 50.000,00 EUR. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Marschall, Sabrina, Bonn, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Draheim, Carsten, Sankt Augustin, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der bellvita GmbH mit Sitz in Sankt Augustin (Amtsgericht Siegburg, HRB 11060) nach Maßgabe der Beschlüsse der Gesellschafterversammlung vom 23.03.2015 und 26.03.2015. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.