HRA 560327

Beller GmbH & Co. KG Kieswerk Tief- und Straßenbau

Amtsgericht Ulm · Baden-Württemberg

aktuell 4 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Herbertingen

Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Herbertingen
Datenstand
2024-05-23
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-05-23

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-05-23 Chronologischen Auszug ansehen
DK lokal vorhanden

Dokumentenansicht

Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.

6 archivierte Dokumente Dokumente ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Anton Beller Herbertingen
  2. Anton Beller Inhaber Winfried Beller Herbertingen
  3. Beller Kieswerk Tief- und Straßenbau e.K. Herbertingen

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

4
Veränderungen
HRA 560327 HRA 560327: Beller GmbH & Co. KG Kieswerk Tief- und Straßenbau, Herbertingen, Gartenstraße 9/5, 88518 Herbertingen. Änderung der Geschäftsanschrift: Bahnhofstraße 43, 88518 Herbertingen.
HRA 560327: Beller GmbH & Co. KG Kieswerk Tief- und Straßenbau, Herbertingen, Gartenstraße 9/5, 88518 Herbertingen. Änderung der Geschäftsanschrift: Bahnhofstraße 43, 88518 Herbertingen.
Veränderungen
HRA 560327 Beller GmbH & Co. KG Kieswerk Tief- und Straßenbau, Herbertingen (Gartenstraße 9/5, 88518 Herbertingen). Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Beller, Franz, Herbertingen, *XX.XX.XXXX, von der…
Beller GmbH & Co. KG Kieswerk Tief- und Straßenbau, Herbertingen (Gartenstraße 9/5, 88518 Herbertingen). Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Beller, Franz, Herbertingen, *XX.XX.XXXX, von der Vertretung ausgeschlossen.
Veränderungen
HRA 560327 Beller Kieswerk Tief- und Straßenbau e.K., Herbertingen (Gartenstraße 9/5, 88518 Herbertingen, Ausführung von Tief- und Straßenbauarbeiten und Betrieb eines Kieswerkes). Rechtsform geändert; nun: Kommanditge…
Beller Kieswerk Tief- und Straßenbau e.K., Herbertingen (Gartenstraße 9/5, 88518 Herbertingen, Ausführung von Tief- und Straßenbauarbeiten und Betrieb eines Kieswerkes). Rechtsform geändert; nun: Kommanditgesellschaft. Firma geändert; nun: Beller GmbH & Co. KG Kieswerk Tief- und Straßenbau. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Ausgeschieden als Inhaber: Beller, Winfried, Kaufmann, Herbertingen. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Beller Verwaltungsgesellschaft mbH, Herbertingen (Amtsgericht Ulm HRB 721402).
Veränderungen
HRA 560327 Anton Beller Inhaber Winfried Beller, Herbertingen (Gartenstraße 9/5, 88518 Herbertingen, Ausführung von Tief- und Straßenbauarbeiten und der Betrieb eines Kieswerkes). Firma geändert; nun: Beller Kieswerk T…
Anton Beller Inhaber Winfried Beller, Herbertingen (Gartenstraße 9/5, 88518 Herbertingen, Ausführung von Tief- und Straßenbauarbeiten und der Betrieb eines Kieswerkes). Firma geändert; nun: Beller Kieswerk Tief- und Straßenbau e.K. Mit dem Vermögen des Inhabers (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2007 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 24.08.2007 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Beller Tief- und Straßenbau GmbH", Herbertingen (Amtsgericht Ulm HRB 560699) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.