VR 1
Behindertenverband Neubrandenburg e. V.
aktuell 1 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Neubrandenburg
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Registerdaten
- Sitz
- Neubrandenburg
- Rechtsform
- eingetragener Verein (e.V.)
- Letzte Eintragung
- 01.07.2025
- Datenstand
- 2026-01-17
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Annegret Feistauer
Neubrandenburg
Annika Schmalenberg
Neubrandenburg
Axel Wittmann
Neubrandenburg
Markus Vohs
Blankenhof
vertretungsbefugt mit einem weiteren Vorstandsmitglied.Allgemeine Vertretungsregelung
- Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam.
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
CD
lokal vorhanden
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
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VÖ
lokal vorhanden
Veröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum Zeitstrahl
SI
lokal vorhanden
Registerinformationen
Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.
Abrufstand 2026-01-17 Registerinformationen ansehenÖffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
VR 1 VR 1: Behindertenverband Neubrandenburg e. V., Neubrandenburg (Am Blumenborn 23, 17033 Neubrandenburg). Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.06.2019 s…
VR 1: Behindertenverband Neubrandenburg e. V., Neubrandenburg (Am Blumenborn 23, 17033 Neubrandenburg). Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.06.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Mitgliederversammlung vom 25.05.2019 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 11.06.2019 mit der Elterninitiative Kindergarten Quadenschönfeld e.V. mit Sitz in Möllenbeck (Amtsgericht Neubrandenburg VR 3060) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.