HRB 30565

BEDA Express-Logistic GmbH

Amtsgericht Chemnitz · Sachsen

aktuell 9 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Walter-Suchanek-Straße 1, 07985 Elsterberg

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Elsterberg
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
03.01.2024
Datenstand
2025-09-23
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

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Stand 2025-09-23

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Registerinformationen

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Gegenstand des Unternehmens

Transporte im nationalen und internationalen Güterverkehr, einschließlich Speditions- und Lagerdienstleistungen

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

9
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 221 IN 738/22 · BEDA Express-Logistic GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
221 IN 738/22
Wirksam am
05.01.2023
Registerbezug
Chemnitz, HRB 30565
Amtsgericht Chemnitz - Abteilung für Insolvenzsachen
Aktenzeichen: 221 IN 738/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BEDA Express-Logistic GmbH, vertr.d.d. GF Andreas Kliche Walter-Suchanek-Straße 1, 07985 Elsterberg, Amtsgericht Chemnitz , HRB 30565, vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Kliche

ergeht am 02.01.2023 nachfolgende Entscheidung:

Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters wird wie folgt antragsgemäß festgesetzt:

Vergütung
xxx EUR
Auslagen
xxx EUR
zzgl. 19% Umsatzsteuer
xxx EUR
Gesamtbetrag
xxx EUR

in Worten: xxx EUR

Die Kosten der vorläufigen Insolvenzverwaltung wurden der Schuldnerin auferlegt.

Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag aus der von ihm verwalteten Masse zu entnehmen.

Gründe:

Rechtsanwalt Thomas Beck als Antragsteller wurde mit Beschluss vom 10.05.2022 zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestimmt.
Die Bestellung endete mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 30.06.2022.

Der Festsetzung liegt der Antrag vom 29.11.2022 zugrunde.

Es besteht ein Anspruch auf Vergütung und Erstattung der entstandenen angemessenen Auslagen für die Tätigkeit gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 63 InsO. Für die Bestimmung der Vergütung ist gemäß § 65 InsO die Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung (InsVV) maßgebend.

Gemäß §§ 63 Abs. 3, 11 Abs. 1 InsVV bemisst sich die Vergütung nach dem schuldnerischen Vermögen, auf das sich die Tätigkeit des vorläufigen Verwalters während des Eröffnungsverfahrens erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt.

Im vorliegenden Verfahren ist daher als Berechnungsgrundlage ein Vermögen von xxx EUR zugrunde zu legen.

Hieraus errechnet sich ein Regelsatz nach §§ 10, 2 Abs. 1 InsVV von xxx EUR.

Für den vorläufigen Insolvenzverwalter beträgt die Regelvergütung nach § 11 InsVV hiervon 25 Prozent, mithin xxx EUR.

Damit ist die Tätigkeit eines vorläufigen Insolvenzverwalters in einem sogenannten Normalverfahren abgegolten, d. h. Qualität und Quantität der verschiedenen Verwalteraufgaben weisen weder rechtliche noch tatsächliche Besonderheiten auf.

Der vorläufige Insolvenzverwalter beantragt hierzu einen Zuschlag in Höhe von xxx EUR.
Bezüglich der Begründung wird auf den Antrag vom 29.11.2022 verwiesen.

Gemäß § 10 i.V.m. § 3 InsVV hat das Gericht einen Zuschlag zur Regelvergütung zu gewähren, wenn Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters die eines Normalverfahrens übersteigt.

Im vorliegenden Verfahren ist zusätzlich zur Regelvergütung ein Zuschlag von xxx Prozent, mithin in Höhe von xxx EUR, zu gewähren. Unter Berücksichtigung des vorgetragenen Umfangs und der Schwierigkeiten der Tätigkeit des vorläufigen Verwalters ist der beantragte Zuschlag angemessen. Zur Begründung der konkreten Erhöhungstatbestände wird auf den Antragsinhalt verwiesen.

Der Vergütungswert beträgt mithin xxx EUR.

An Auslagen wurde der Pauschbetrag nach § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt.

Zusätzlich ist die von dem vorläufigen Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer zu berücksichtigen, § 7 InsVV.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Chemnitz
Gerichtsstraße 2
09112 Chemnitz

einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.

Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.

Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 30565 HRB 30565: BEDA Express-Logistic GmbH, Elsterberg, Walter-Suchanek-Straße 1, 07985 Elsterberg. Starke, Daniela, Rosenbach/Vogtl. OT Syrau, *XX.XX.XXXX. Durch Beschluss des Amtsgerichts Chemnitz vom 30.06.202…
HRB 30565: BEDA Express-Logistic GmbH, Elsterberg, Walter-Suchanek-Straße 1, 07985 Elsterberg. Starke, Daniela, Rosenbach/Vogtl. OT Syrau, *XX.XX.XXXX. Durch Beschluss des Amtsgerichts Chemnitz vom 30.06.2022, AZ: 221 IN 738/22, ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft eröffnet worden. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 65 Abs. 1 GmbHG.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 221 IN 738/22 · BEDA Express-Logistic GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
221 IN 738/22
Wirksam am
04.07.2022
Registerbezug
Chemnitz, HRB 30565
Amtsgericht Chemnitz - Abteilung für Insolvenzsachen
Aktenzeichen: 221 IN 738/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BEDA Express-Logistic GmbH, vertr.d.d. GF Andreas Kliche Walter-Suchanek-Straße 1, 07985 Elsterberg, Amtsgericht Chemnitz , HRB 30565
vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Kliche
ergeht am 30.06.2022 nachfolgende Entscheidung:

1. Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszweig: Transporte im nationalen und internationalen Güterverkehr) wird am 30.06.2022 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

2. Zum Insolvenzverwalter wird

Rechtsanwalt
Thomas Beck
Oberer Steinweg 11
08523 Plauen
Telefon geschäftlich: 03741 251875 0
Telefax: 03741 251875 1
Email geschäftlich: plauen@anwaelte-beck.de
Website: www.anwaelte-beck.de

bestellt.

3. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin.

4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 27.07.2022 anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.

5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Beibehaltung des bisherigen oder die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters, die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO), Beschlussfassung über die Eigenverwaltung im Sinne von §§ 271, 272 InsO, Festlegung der für die Schuldnerin zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte (§ 277 InsO), Beauftragung der Schuldnerin oder des Sachwalters mit der Erstellung eines Insolvenzplanes (§ 284 InsO) und die Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO, Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO), Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO), Beauftragung eines Insolvenzplanes (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)

sowie Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen

wird bestimmt auf:

Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Mittwoch, 07.09.2022
10:00 Uhr
Sitzungssaal 3.011, Hauptgebäude - Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz

Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO als erteilt.

6. Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.

Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 30565 HRB 30565: BEDA Express-Logistic GmbH, Elsterberg, Walter-Suchanek-Straße 1, 07985 Elsterberg. Durch Beschluss des Amtsgerichts Chemnitz vom 10.05.2022, AZ: 221 IN 738/22, ist ein vorläufiger Insolvenzverwal…
HRB 30565: BEDA Express-Logistic GmbH, Elsterberg, Walter-Suchanek-Straße 1, 07985 Elsterberg. Durch Beschluss des Amtsgerichts Chemnitz vom 10.05.2022, AZ: 221 IN 738/22, ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 221 IN 738/22 · BEDA Express-Logistic GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
221 IN 738/22
Wirksam am
11.05.2022
Registerbezug
Chemnitz, HRB 30565
Amtsgericht Chemnitz - Abteilung für Insolvenzsachen
Aktenzeichen: 221 IN 738/22

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der BEDA Express-Logistic GmbH, vertr.d.d. GF Andreas Kliche Walter-Suchanek-Straße 1, 07985 Elsterberg, Amtsgericht Chemnitz , HRB 30565
vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Kliche

ergeht am 10.05.2022 nachfolgende Entscheidung:

1. Zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse wird am 10.05.2022 um 10:15 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung

angeordnet.

2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird

Rechtsanwalt
Thomas Beck
Oberer Steinweg 11
08523 Plauen
Telefon geschäftlich: 03741 251875 0
Telefax: 03741 251875 1
Email geschäftlich: plauen@anwaelte-beck.de
Website: www.anwaelte-beck.de

bestellt.

3. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO).

4. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, die Unternehmensführung zu überwachen und das Vermögen im Gläubigerinteresse zu sichern und zu erhalten.

5. Er ist berechtigt, das vollstreckungsbefangene Vermögen in Besitz zu nehmen, insbesondere Forderungen - auch Bankguthaben - auf ein von ihm für die Insolvenzmasse einzurichtendes Sonderkonto einzuziehen. Rechte Dritter bleiben davon unberührt.

6. Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn dieser stimmt den Leistungen an die Schuldnerin zu.

7. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten, dort Nachforschungen anzustellen und Auskünfte aus behördlich geführten Registern und von Dritten, insbesondere von Bank- und Kreditinstituten, Sparkassen, Finanzbehörden, Sozialbehörden, Sozialversicherungsträgern, Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zur Erfüllung seiner Aufgaben einzuholen (§ 22 Abs. 3 InsO).

8. Die Schuldnerin hat dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen (§ 22 Abs. 2 InsO).

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 30565 HRB 30565: BEDA Express-Logistic GmbH, Elsterberg, Walter-Suchanek-Straße 1, 07985 Elsterberg. Name geändert, nun Einzelprokura: Starke, Daniela, Rosenbach/Vogtl. OT Syrau, *XX.XX.XXXX.
HRB 30565: BEDA Express-Logistic GmbH, Elsterberg, Walter-Suchanek-Straße 1, 07985 Elsterberg. Name geändert, nun Einzelprokura: Starke, Daniela, Rosenbach/Vogtl. OT Syrau, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 30565 HRB 30565: BEDA Express-Logistic GmbH, Elsterberg, Walter-Suchanek-Straße 1, 07985 Elsterberg. Einzelprokura: Beda, Daniela, Rosenbach/Vogtl. OT Syrau, *XX.XX.XXXX.
HRB 30565: BEDA Express-Logistic GmbH, Elsterberg, Walter-Suchanek-Straße 1, 07985 Elsterberg. Einzelprokura: Beda, Daniela, Rosenbach/Vogtl. OT Syrau, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 30565 HRB 30565: BEDA Express-Logistic GmbH, Elsterberg, Plauensche Straße 37, 07985 Elsterberg. Die Gesellschafterversammlung vom 10.08.2017 hat die Änderung der Ziffer II (Gegenstand des Unternehmens) des Gesell…
HRB 30565: BEDA Express-Logistic GmbH, Elsterberg, Plauensche Straße 37, 07985 Elsterberg. Die Gesellschafterversammlung vom 10.08.2017 hat die Änderung der Ziffer II (Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Änderung der Geschäftsanschrift: Walter-Suchanek-Straße 1, 07985 Elsterberg. Neuer Gegenstand: Transporte im nationalen und internationalen Güterverkehr, einschließlich Speditions- und Lagerdienstleistungen.
Neueintragungen
HRB 30565 HRB 30565: BEDA Express-Logistic GmbH, Elsterberg, Plauensche Straße 37, 07985 Elsterberg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 31.08.2016. Geschäftsanschrift: Plauensche Straße 37…
HRB 30565: BEDA Express-Logistic GmbH, Elsterberg, Plauensche Straße 37, 07985 Elsterberg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 31.08.2016. Geschäftsanschrift: Plauensche Straße 37, 07985 Elsterberg. Gegenstand des Unternehmens: Durchführung von Sonder- und Direktfahrten zur Beförderung von Gütern im nationalen und internationalen Bereich mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein zulässiges Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t haben; tätig als Frachtvermittler bei Beförderung von Gütern im nationalen und internationalen Bereich von Transporten über 3,5 t. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Kliche, Andreas, Elsterberg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.