HRB 92358

Becker GmbH Sanitär Heizung Dach Solar

Amtsgericht Hanau · Hessen

aktuell 8 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Otto-Hahn-Straße 6, 61137 Schöneck

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Schöneck
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
05.08.2019
Datenstand
2025-09-22
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Pierre Becker

Büdingen

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

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Stand 2025-09-22

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Veröffentlichungen

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Registerinformationen

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Becker GmbH Sanitär Heizung Solar Schöneck

Gegenstand des Unternehmens

Montage und Wartung von Heizungs- und Sanitäranlagen sowie Dachdeckerarbeiten.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

8
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 70 IN 151/19 · Becker GmbH Sanitär Heizung Dach Solar · Insolvenzgericht Hanau
Insolvenzgericht
Hanau
Aktenzeichen
70 IN 151/19
Wirksam am
11.10.2021
Registerbezug
Hanau, HRB 92358
70 IN 151/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Becker GmbH Sanitär Heizung Dach Solar, Otto-Hahn-Straße 6, 61137 Schöneck (AG Hanau, HRB 92358), vertr. d.: Pierre Becker, Am Schlag 38, 63654 Büdingen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 14.12.2021 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Hanau, 07.10.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 70 IN 151/19 · Becker GmbH Sanitär Heizung Dach Solar · Insolvenzgericht Hanau
Insolvenzgericht
Hanau
Aktenzeichen
70 IN 151/19
Wirksam am
27.05.2020
Registerbezug
Hanau, HRB 92358
70 IN 151/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Becker GmbH
Sanitär Heizung Dach Solar, Otto-Hahn-Straße 6, 61137 Schöneck (AG Hanau, HRB
92358), vertr. d.: Pierre Becker, Am Schlag 38, 63654 Büdingen,
(Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im
schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 30.06.2020
bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist
angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der
Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Amtsgericht Hanau, 26.05.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 92358 HRB 92358: Becker GmbH Sanitär Heizung Dach Solar, Schöneck, Otto-Hahn-Straße 6, 61137 Schöneck. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
HRB 92358: Becker GmbH Sanitär Heizung Dach Solar, Schöneck, Otto-Hahn-Straße 6, 61137 Schöneck. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 70 IN 151/19 · Becker GmbH Sanitär Heizung Dach Solar · Insolvenzgericht Hanau
Insolvenzgericht
Hanau
Aktenzeichen
70 IN 151/19
Wirksam am
01.08.2019
Registerbezug
Hanau, HRB 92358
Geschäfts-Nr.: 70 IN 151/19 Am 01.08.2019 um 09:00 Uhr ist das
Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der Becker GmbH Sanitär
Heizung Dach Solar, Otto-Hahn-Straße 6, 61137 Schöneck (AG Hanau, HRB 92358),
vertr. d.: Pierre Becker, Am Schlag 38, 63654 Büdingen, (Geschäftsführer),.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Ulrich Sonntag, Römerbrunnen 1, 63674
Altenstadt, Tel.: 06047/9974430, Fax: 06047/9974429, E-Mail:
info@ra-Sonntag.com.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich, in
EURO und unter Beachtung des § 174 der Insolvenzordnung anzumelden bis:
26.08.2019.

b) unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen
oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das
Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des
Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die
Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus
entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Vor dem Insolvenzgericht wird am

Mittwoch, 18.09.2019, 10:00 Uhr, Raum C 262

eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter
und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin)
abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66
Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

· eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer
Eigenverwaltung (§§ 271, 272, 277 InsO),

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Hinweis:

· Für den Fall dass die Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist,
gelten Zustimmung nach § 160 InsO als erteilt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:

Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.

Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von der
Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und
Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hanau,
Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Hanau, 01.08.2019.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 92358 HRB 92358: Becker GmbH Sanitär Heizung Dach Solar, Schöneck, Otto-Hahn-Straße 6, 61137 Schöneck. Personenbezogene Daten geändert, nun: Geschäftsführer: Becker, Pierre, Büdingen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretung…
HRB 92358: Becker GmbH Sanitär Heizung Dach Solar, Schöneck, Otto-Hahn-Straße 6, 61137 Schöneck. Personenbezogene Daten geändert, nun: Geschäftsführer: Becker, Pierre, Büdingen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Hanau (Az. 70 IN 151/19) vom 28.06.2019 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 70 IN 151/19 · Becker GmbH Sanitär Heizung Dach Solar · Insolvenzgericht Hanau
Insolvenzgericht
Hanau
Aktenzeichen
70 IN 151/19
Wirksam am
28.06.2019
Registerbezug
Hanau, HRB 92358
Az.: 70 IN 151/19 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Becker
GmbH Sanitär Heizung Dach Solar, Otto-Hahn-Straße 6, 61137 Schöneck (AG Hanau,
HRB 92358), vertr. d.: Pierre Becker, Am Schlag 38, 63654 Büdingen,
(Geschäftsführer), ist am 28.06.2019 um 10:00 Uhr die vorläufige Verwaltung
ihres Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur
mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern
wird verboten, an die Antragstellerin zu zahlen sowie eigene Forderungen mit
Geldeingängen auf den Konten der Antragstellerin zu verrechnen. Der vorläufige
Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der
Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die
Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung
zu leisten (§ 23 I S. 3 InsO).

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Ulrich Sonntag,
Römerbrunnen 1, 63674 Altenstadt, Tel.: 06047/9974430, Fax: 06047/9974429,
E-Mail: info@ra-Sonntag.com bestellt worden.

Amtsgericht Hanau, 28.06.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 92358 HRB 92358: Becker GmbH Sanitär Heizung Solar, Schöneck, Otto-Han-Str. 6, 61137 Schöneck. Die Gesellschafterversammlung vom 13.02.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und …
HRB 92358: Becker GmbH Sanitär Heizung Solar, Schöneck, Otto-Han-Str. 6, 61137 Schöneck. Die Gesellschafterversammlung vom 13.02.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Neue Firma: Becker GmbH Sanitär Heizung Dach Solar. Berichtigung von Amts wegen zur Geschäftsanschrift: Otto-Hahn-Straße 6, 61137 Schöneck. Neuer Gegenstand: Montage und Wartung von Heizungs- und Sanitäranlagen sowie Dachdeckerarbeiten.
Neueintragungen
HRB 92358 Becker GmbH Sanitär Heizung Solar, Schöneck (Otto-Han-Str. 6, 61137 Schöneck). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.12.1985, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom…
Becker GmbH Sanitär Heizung Solar, Schöneck (Otto-Han-Str. 6, 61137 Schöneck). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.12.1985, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 15.11.2007 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in § 1 (Firma, bisher: I. Kovac Heizungs- und Sanitäranlagen GmbH) und § 1 Abs. 2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Frankfurt am Main (bisher Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 26530) nach Schöneck beschlossen. Gegenstand: Montage und Wartung von Heizungs- und Sanitäranlagen. Stammkapital: 26.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Becker, Piere, Schöneck, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.