HRA 3616
Beck & Co Abbruch KG
aktuell 11 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Winckelmannplatz 2 b, 39615 Hansestadt Seehausen (Altmark)Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Seehausen (Altmark)
- Rechtsform
- Kommanditgesellschaft (KG)
- Letzte Eintragung
- 07.11.2018
- Datenstand
- 2025-09-23
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Katja Damer
Hansestadt Seehausen (Altmark)
Silvio Beck
Seehausen (Altmark)
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenAllgemeine Vertretungsregelung
- Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln.
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
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Abrufstand 2025-09-23 Registerinformationen ansehenRegistertreffer
Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- Beck Abbruch und Recycling GmbH & Co. KG Seehausen (Altmark)
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Verteilungsverzeichnis 7 IN 72/18 · Beck & Co. Abbruch KG · Insolvenzgericht Hansestadt Stendal
- Insolvenzgericht
- Hansestadt Stendal
- Aktenzeichen
- 7 IN 72/18
- Wirksam am
- 21.05.2026
- Registerbezug
- Stendal, HRA 3616
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Stendal zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther, Klausenerstraße 23, 39112 Magdeburg, Tel.: 0391-5556840, Fax: 0391-5556849, E-Mail: magdeburg@floether-wissing.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der zur Verteilung an die zur Tabelle festgestellten Insolvenzgläubiger verfügbare Betrag beträgt ca. 123.378,84 EUR. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 924.830,57 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Stendal, 18.05.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Schlusstermin 7 IN 72/18 · Beck & Co. Abbruch KG · Insolvenzgericht Hansestadt Stendal
- Insolvenzgericht
- Hansestadt Stendal
- Aktenzeichen
- 7 IN 72/18
- Wirksam am
- 21.05.2026
- Registerbezug
- Stendal, HRA 3616
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 26.06.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Stendal - Insolvenzabteilung -, Scharnhorststraße 40, 39576 Hansestadt Stendal, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1160135924133-000003203 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Stendal - Insolvenzabteilung -, Scharnhorststraße 40, 39576 Hansestadt Stendal, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1160135924133-000003203 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Stendal, 18.05.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 7 IN 72/18 · Beck & Co. Abbruch KG · Insolvenzgericht Hansestadt Stendal
- Insolvenzgericht
- Hansestadt Stendal
- Aktenzeichen
- 7 IN 72/18
- Wirksam am
- 23.04.2026
- Registerbezug
- Stendal, HRA 3616
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtvergütungsanspruch
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Mit Schriftsatz vom 17.10.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 230.931,66 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 305,20 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 109 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 2,80 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Stendal - Insolvenzabteilung -, Scharnhorststraße 40, 39576 Hansestadt Stendal, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1160135924133-000003203 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Stendal - Insolvenzabteilung -, Scharnhorststraße 40, 39576 Hansestadt Stendal, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1160135924133-000003203 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Stendal, 19.03.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 7 IN 72/18 · Beck & Co. Abbruch KG · Insolvenzgericht Hansestadt Stendal
- Insolvenzgericht
- Hansestadt Stendal
- Aktenzeichen
- 7 IN 72/18
- Wirksam am
- 19.12.2025
- Registerbezug
- Stendal, HRA 3616
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 05.02.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Stendal, 17.12.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 7 IN 72/18 · Beck & Co. Abbruch KG · Insolvenzgericht Hansestadt Stendal
- Insolvenzgericht
- Hansestadt Stendal
- Aktenzeichen
- 7 IN 72/18
- Wirksam am
- 24.05.2022
- Registerbezug
- Stendal, HRA 3616
Amtsgericht Stendal, 23.05.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 7 IN 72/18 · Beck & Co. Abbruch KG · Insolvenzgericht Hansestadt Stendal
- Insolvenzgericht
- Hansestadt Stendal
- Aktenzeichen
- 7 IN 72/18
- Wirksam am
- 01.06.2021
- Registerbezug
- Stendal, HRA 3616
KG, Winckelmannplatz 2 b, 39615 Seehausen (Altmark) (AG Stendal, HRA 3616),
vertr. d.: 1. Silvio Beck, Arendseer Straße 72, 39615 Seehausen (Altmark),
(persönlich haftender Gesellschafter), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208
InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der
künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Stendal, 01.06.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 3616 HRA 3616: Beck & Co Abbruch KG, Seehausen (Altmark), Winckelmannplatz 2 b, 39615 Hansestadt Seehausen (Altmark). Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Stendal vom 30.10.2018…
Forderungsprüfung 7 IN 72/18 · Beck & Co. Abbruch KG · Insolvenzgericht Hansestadt Stendal
- Insolvenzgericht
- Hansestadt Stendal
- Aktenzeichen
- 7 IN 72/18
- Wirksam am
- 01.11.2018
- Registerbezug
- Stendal, HRA 3616
39615 Seehausen (Altmark) (AG Stendal, HRA 3616), vertr. d.: Silvio Beck,
Arendseer Str. 72, 39615 Seehausen (Altmark), (persönlich haftender
Gesellschafter), ist am 30.10.2018 um 13:20 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet
worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther,
Klausenerstraße 23, 39112 Magdeburg, Tel.: 0391/5 55 68 40, Fax: 0391/5 55 68
49, E-Mail: magdeburg@floether-wissing.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 18.12.2018 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche
Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in
Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird,
die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte
Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder
verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 15.01.2019.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Ø Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
Ø Anträge über:
· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
· besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,
· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne
Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (18.12.2018)
und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich
geprüft werden (15.01.2019), liegt, in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen
Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche
erhoben werden.
Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:
Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.
Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Stendal -
Insolvenzabteilung -, Scharnhorststraße 40, 39576 Hansestadt Stendal
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann ab dem 1. Januar 2018 auch als elektronisches Dokument, das
für die Bearbeitung durch die Gerichte geeignet ist, eingelegt werden. Hierzu
muss die Beschwerde von der verantwortenden Person mit einer qualifizierten
elektronischen Signatur versehen oder signiert auf einem der in § 130a Abs. 4
ZPO (in der ab dem 1. Januar 2018 geltenden Fassung) beschriebenen sicheren
Übermittlungswege eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus.
Einzelheiten zum Dateiformat und zu den technischen Anforderungen sind der
Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen
Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) sowie den "Informationen zum
Elektronischen Rechtsverkehr" auf der Internet-Seite www.justiz.de zu
entnehmen.
Amtsgericht Stendal, 30.10.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 3616 HRA 3616: Beck Abbruch und Recycling GmbH & Co. KG, Seehausen (Altmark), Winckelmannplatz 2 b, 39615 Hansestadt Seehausen (Altmark). Neue Firma: Beck & Co Abbruch KG. Eingetreten: Persönlich haftender Gesell…
HRA 3616 HRA 3616: Beck Abbruch und Recycling GmbH & Co. KG, Seehausen (Altmark), Arendseer Straße 34, 39615 Hansestadt Seehausen (Altmark). Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Winckelmannplatz 2 b, 39615 Hansestadt S…
HRA 3616 Beck Abbruch und Recycling GmbH & Co. KG, Seehausen (Altmark), Arendseer Straße 34, 39615 Hansestadt Seehausen (Altmark). (Durchführung von Abrisstätigkeiten sowie alle artverwandten Geschäfte, die dem Gesel…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.