HRB 201883

Beauty-Lab GmbH

Amtsgericht München · Bayern

aktuell 10 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: München

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Registerdaten

Sitz
München
Datenstand
2024-03-22
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-22

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

10
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 1513 IN 1297/22 · Beauty-Lab GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1513 IN 1297/22
Wirksam am
30.04.2025
Registerbezug
München, HRB 201883
In dem Verfahren Beauty-Lab GmbH hat der Insolvenzverwalter die Festsetzung der Vergütung beantragt. Für den Zeitraum des Insolvenzverfahrens beantragt der Insolvenzverwalter über die gesetzliche Regelvergütung hinaus Zuschläge von gesamt 5 Prozent.
Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Die Akteneinsicht ist schriftlich vorab zu beantragt. Die Verfahrensbeteiligten erhalten Gelegenheit zur Stellungsnahme bis 14.05.2025.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 16.04.2025 -

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 1513 IN 1297/22 · Beauty-Lab GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1513 IN 1297/22
Wirksam am
24.04.2025
Registerbezug
München, HRB 201883
1513 IN 1297/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Beauty-Lab GmbH, Weißenseestraße 101, 81539 München, vertreten durch die Geschäftsführer Graf von Hallwyl Christopher und Gräfin von Hallwyl Katrin
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 201883
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte JOBE I RECHTSANWÄLTE Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Widenmayerstraße 16, 80538 München

1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 50 - 69 einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 16.05.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 16.04.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 1513 IN 1297/22 · Beauty-Lab GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1513 IN 1297/22
Wirksam am
02.09.2022
Registerbezug
München, HRB 201883
1513 IN 1297/22

In dem Verfahren über den Antrag d.

Beauty-Lab GmbH, Weißenseestraße 101, 81539 München, vertreten durch die Geschäftsführer Graf von Hallwyl Christopher und Gräfin von Hallwyl Katrin
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 201883
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte JOBE Rechtsanwälte, Widenmayerstraße 16, 80538 München
Geschäftszweig/Beschäftigung: Herstellung und Vermarktung von Produkten zur Körper- und Haarpflege
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.09.2022 um 08.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Herr Dipl.-Kfm. Dr. Max Liebig
Schäfflerstraße 3, 80333 München
Telefon: +49 (89) 2500 369-0
Telefax: +49 (89) 2500 369-10
Email: kontakt@inso-liebig.de
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 29.09.2022 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Donnerstag, 29.09.2022, 09:00 Uhr,
Sitzungssaal 101, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
5. Die Prüfung der angemeldeten Forderungen erfolgt gem. § 5 Abs. 2 InsO im schriftlichen Verfahren.

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 10.11.2022 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 30.05.2022 beim Insolvenzgericht München eingegangen.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 01.09.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 201883 HRB 201883: Beauty-Lab GmbH, München, Weißenseestraße 101, 81539 München. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 10.06.2022 (Az. 1513 IN 1297/22) die vorläufige I…
HRB 201883: Beauty-Lab GmbH, München, Weißenseestraße 101, 81539 München. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 10.06.2022 (Az. 1513 IN 1297/22) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1513 IN 1297/22 · Beauty-Lab GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1513 IN 1297/22
Wirksam am
10.06.2022
Registerbezug
München, HRB 201883
Az.: 1513 IN 1297/22

In dem Verfahren über den Antrag d.

Beauty-Lab GmbH, Weißenseestraße 101, 81539 München, vertreten durch die Geschäftsführer Graf von Hallwyl Christopher und Gräfin von Hallwyl Katrin
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 201883
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte JOBE Rechtsanwälte, Widenmayerstraße 16, 80538 München
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 10.06.2022 um 09:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Herr Dr. Max Liebig, Franz-Joseph-Straße 8, 80801 München, Telefon: +49(89)2554870, Telefax: +49(89)25548710, Email: muenchen@jaffe-rae.de.

wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 10.06.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 201883 HRB 201883: Beauty-Lab GmbH, München, Mannheimer Strasse 7, 80803 München. Die Gesellschafterversammlung vom 06.03.2018 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 50.000,00 EUR und die Neufassung der Satzung besc…
HRB 201883: Beauty-Lab GmbH, München, Mannheimer Strasse 7, 80803 München. Die Gesellschafterversammlung vom 06.03.2018 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 50.000,00 EUR und die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde geändert: Stammkapital, Gegenstand des Unternehmens. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Weißenseestraße 101, 81539 München. Neuer Unternehmensgegenstand: Herstellung und Vermarktung (sowohl durch e-commerce als auch im stationären Handel) von Produkten zur Körper- und Haarpflege. Neues Stammkapital: 87.348,00 EUR. Personendaten von Amts wegen berichtigt: Geschäftsführer: Gräfin von Hallwyl, Katrin, München, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.
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HRB 201883 HRB 201883: Beauty-Lab GmbH, München, Mannheimer Strasse 7, 80803 München. Die Gesellschafterversammlung vom 31.03.2016 hat die Herabsetzung des Stammkapitals um -3.565,00 EUR und die Änderung des § 3 (Stamm…
HRB 201883: Beauty-Lab GmbH, München, Mannheimer Strasse 7, 80803 München. Die Gesellschafterversammlung vom 31.03.2016 hat die Herabsetzung des Stammkapitals um -3.565,00 EUR und die Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 37.348,00 EUR. Personendaten geändert und berichtigt, nun: Geschäftsführer: Gräfin von Halwyl, Katrin, München, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.
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Beauty-Lab GmbH, München, Mannheimer Strasse 7, 80803 München. Die Gesellschafterversammlung vom 22.11.2013 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 8.183 EUR und die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurden geändert: Stammkapital und Gegenstand des Unternehmens. Neuer Unternehmensgegenstand: Herstellung und Vermarktung (sowohl durch e-commerce als auch im stationären Handel) von Produkten zur Haarpflege. Neues Stammkapital: 40.913,00 EUR.
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HRB 201883 Beauty-Lab GmbH, München, Mannheimer Strasse 7, 80803 München. Die Gesellschafterversammlung vom 20.12.2012 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 7.730 EUR und die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei w…
Beauty-Lab GmbH, München, Mannheimer Strasse 7, 80803 München. Die Gesellschafterversammlung vom 20.12.2012 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 7.730 EUR und die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde geändert: Stammkapital. Neues Stammkapital: 32.730,00 EUR.
Neueintragungen
HRB 201883 Beauty-Lab GmbH, München, Mannheimer Strasse 7, 80803 München. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.10.2012. Geschäftsanschrift: Mannheimer Strasse 7, 80803 München. Gegenstand …
Beauty-Lab GmbH, München, Mannheimer Strasse 7, 80803 München. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.10.2012. Geschäftsanschrift: Mannheimer Strasse 7, 80803 München. Gegenstand des Unternehmens: Entwicklung und Betreiben inländischer und ausländischer Internetplattformen und anderen nicht Internet-bezogenen Vertriebskanälen zur Vermarktung von Haarprodukten und sonstigen ähnlichen Pflegeprodukten sowie alle damit in unmittelbaren oder mittelbaren Zusammenhang stehenden Geschäfte. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Ebner, Karin, München, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Geschäftsführer: Graf von Hallwyl, Christopher, München, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

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