HRB 3155

Beate Lang Marketing & Design GmbH

Amtsgericht Coburg · Bayern

aktuell 11 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Mittelsgasse 2, 96271 Grub am Forst

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Niederfüllbach
Datenstand
2024-03-27
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2026-04-05

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Beate Lang Marketing & Design GmbH Grub am Forst

Gegenstand des Unternehmens

Das Marketing und Design sowie der Vertrieb von Möbeln.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

11
Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin IN 242/19 · Beate Lang Marketing & Design GmbH · Insolvenzgericht Coburg
Insolvenzgericht
Coburg
Aktenzeichen
IN 242/19
Wirksam am
14.11.2025
Registerbezug
Coburg, HRB 3155
IN 242/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Beate Lang Marketing & Design GmbH, Mittelgasse 2, 96271 Grub am Forst, vertreten durch den Gesellschafter Lang Klaus und die Geschäftsführerin Lang Beate
Registergericht: Amtsgericht Coburg Register-Nr.: HRB 3155
- Schuldnerin -

Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung
a u f g e h o b e n am 14.11.2025.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Coburg
Ketschendorfer Str. 1
96450 Coburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht - 14.11.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin IN 242/19 · Beate Lang Marketing & Design GmbH · Insolvenzgericht Coburg
Insolvenzgericht
Coburg
Aktenzeichen
IN 242/19
Wirksam am
19.04.2024
Registerbezug
Coburg, HRB 3155
IN 242/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Beate Lang Marketing & Design GmbH, Mittelgasse 2, 96271 Grub am Forst, vertreten durch den Gesellschafter Lang Klaus und die Geschäftsführerin Lang Beate
Registergericht: Amtsgericht Coburg Register-Nr.: HRB 3155
- Schuldnerin -

Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 30.05.2024
- den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Coburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis der Forderungsprüfung keine Benachrichtigung.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.
Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht - 18.04.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung IN 242/19 · Beate Lang Marketing & Design GmbH · Insolvenzgericht Coburg
Insolvenzgericht
Coburg
Aktenzeichen
IN 242/19
Wirksam am
01.03.2024
Registerbezug
Coburg, HRB 3155
IN 242/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Beate Lang Marketing & Design GmbH, Mittelgasse 2, 96271 Grub am Forst, vertreten durch den Gesellschafter Lang Klaus und die Geschäftsführerin Lang Beate
Registergericht: Amtsgericht Coburg Register-Nr.: HRB 3155
- Schuldnerin -

Beschluss:

Die Insolvenzverwalterin hat die Festsetzung der Vergütung für ihre Tätigkeit als Insolvenzverwalterin im vorbezeichneten Insolvenzverfahren beantragt.
Die Vergütungsanträge können von berechtigten Beteiligten bis zum 22.03.2024 auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Einwendungen und Anträge hierzu sind bis zum Ablauf dieser Frist in Schriftform beim Amtsgericht Coburg einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Coburg zu erklären.

Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht - 29.02.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung IN 242/19 · Beate Lang Marketing & Design GmbH · Insolvenzgericht Coburg
Insolvenzgericht
Coburg
Aktenzeichen
IN 242/19
Wirksam am
05.07.2023
Registerbezug
Coburg, HRB 3155
IN 242/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Beate Lang Marketing & Design GmbH, Mittelgasse 2, 96271 Grub am Forst, vertreten durch den Gesellschafter Lang Klaus, geboren am XX.XX.XXXX und die Geschäftsführerin Lang Beate, geboren am XX.XX.XXXX.
Registergericht: Amtsgericht Coburg Register-Nr.: HRB 3155
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 02.08.2023 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht - 05.07.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 242/19 · Beate Lang Marketing & Design GmbH · Insolvenzgericht Coburg
Insolvenzgericht
Coburg
Aktenzeichen
IN 242/19
Wirksam am
03.08.2020
Registerbezug
Coburg, HRB 3155
IN 242/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Beate Lang Marketing & Design GmbH, Mittelgasse 2, 96271 Grub am Forst,
vertreten durch den Gesellschafter Lang Klaus, geboren am XX.XX.XXXX,
Staatsangehörigkeit: deutsch, Erlenweg 18, 96482 Ahorn und die
Geschäftsführerin Lang Beate, geboren am XX.XX.XXXX, Erlenweg 18, 96482 Ahorn
Registergericht: Amtsgericht Coburg Register-Nr.: HRB 3155
- Schuldnerin -

in Kategorie "Termine"

Terminsbestimmung:

- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über Zustimmung zum
Abschluss einer Vereinbarung durch die Insolvenzverwalterin über die
außergerichtliche Regulierung von Forderungen der Schuldnerin gegen die
Gesellschafter
wird bestimmt auf

Donnerstag, 13.08.2020, 09:00 Uhr, Sitzungssaal 356, 3. Stock, Heiligkreuzstr.
22, 96450 Coburg

Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht - 03.08.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 242/19 · Beate Lang Marketing & Design GmbH · Insolvenzgericht Coburg
Insolvenzgericht
Coburg
Aktenzeichen
IN 242/19
Wirksam am
03.12.2019
Registerbezug
Coburg, HRB 3155
IN 242/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Beate Lang Marketing & Design GmbH, Mittelgasse 2, 96271 Grub am Forst,
vertreten durch den Gesellschafter Lang Klaus, geboren am XX.XX.XXXX,
Staatsangehörigkeit: deutsch, Erlenweg 18, 96482 Ahorn und die
Geschäftsführerin Lang Beate, geboren am XX.XX.XXXX, Erlenweg 18, 96482 Ahorn
Registergericht: Amtsgericht Coburg Register-Nr.: HRB 3155
- Schuldnerin -

hat die Insolvenzverwalterin am 28.11.2019 angezeigt, dass
Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.

Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht - 03.12.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 3155 HRB 3155: Beate Lang Marketing & Design GmbH, Niederfüllbach, Mittelsgasse 2, 96271 Grub am Forst. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Coburg vom 25.09.2019 (Az. IN 242/19…
HRB 3155: Beate Lang Marketing & Design GmbH, Niederfüllbach, Mittelsgasse 2, 96271 Grub am Forst. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Coburg vom 25.09.2019 (Az. IN 242/19) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzplan IN 242/19 · Beate Lang Marketing & Design GmbH · Insolvenzgericht Coburg
Insolvenzgericht
Coburg
Aktenzeichen
IN 242/19
Wirksam am
26.09.2019
Registerbezug
Coburg, HRB 3155
IN 242/19

In dem Verfahren über den Antrag d.

Beate Lang Marketing & Design GmbH, Mittelgasse 2, 96271 Grub am Forst,
vertreten durch den Mitgesellschafter Lang Klaus, geboren am XX.XX.XXXX, ( § 15
Abs. 1 Satz 2 InsO)
Registergericht: Amtsgericht Coburg Register-Nr.: HRB 3155

- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Linse & Ehrlicher Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Rosenauer Straße
22, 96450 Coburg, Gz.: 356-19

Geschäftszweig: Das Marketing und Design sowie der Vertrieb von Möbeln
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 25.09.2019 um 08.00 Uhr eröffnet.
2. Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt:
Rechtsanwältin Dr. Manuela Wittmann
Adolf-Kolping-Straße 1, 96317 Kronach
Telefon: +49(9261)62200
Telefax: +49(9261)622020
Email: info@wittmann-rae.de.
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 06.11.2019 bei der Insolvenzverwalterin schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5
Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 18.12.2019 den Forderungsanmeldungen
schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen
Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über
die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der
Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66
(Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der
Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw.
Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen
oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus
freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die
der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll;
wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich
belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig
gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt
oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein
Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162
(Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung
unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei
Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten
Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 18.12.2019,
damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten
auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen,
gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind der
Insolvenzverwalterin unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an die Insolvenzverwalterin zu
leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
7. Die Insolvenzverwalterin wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
8. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 08.08.2019 beim Insolvenzgericht Coburg eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Coburg
Ketschendorfer Str. 1
96450 Coburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht - 25.09.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 3155 HRB 3155:Beate Lang Marketing & Design GmbH, Niederfüllbach, Mittelsgasse 2, 96271 Grub am Forst.Einzelprokura: Lang, Maximilian, Ahorn, *XX.XX.XXXX.
HRB 3155:Beate Lang Marketing & Design GmbH, Niederfüllbach, Mittelsgasse 2, 96271 Grub am Forst.Einzelprokura: Lang, Maximilian, Ahorn, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 3155 HRB 3155:Beate Lang Marketing & Design GmbH, Niederfüllbach, Uferstr. 14 A, 96489 Niederfüllbach.Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Mittelsgasse 2, 96271 Grub am Forst.
HRB 3155:Beate Lang Marketing & Design GmbH, Niederfüllbach, Uferstr. 14 A, 96489 Niederfüllbach.Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Mittelsgasse 2, 96271 Grub am Forst.
Veränderungen
HRB 3155 Beate Lang Marketing & Design GmbH, Grub am Forst, (Uferstr. 14 A, 96489 Niederfüllbach).Die Gesellschafterversammlung vom 05.09.2008 hat die Änderung des § 1 (Sitz) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. S…
Beate Lang Marketing & Design GmbH, Grub am Forst, (Uferstr. 14 A, 96489 Niederfüllbach).Die Gesellschafterversammlung vom 05.09.2008 hat die Änderung des § 1 (Sitz) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Sitz verlegt, nun: Neuer Sitz: Niederfüllbach.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.