GnR 61

Beamten-Wohnungs-Verein zu Berlin eG

Amtsgericht Berlin (Charlottenburg) · Berlin

aktuell 5 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Berlin

Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Berlin
Rechtsform
251000
Letzte Eintragung
03.03.2025
Datenstand
2025-10-24
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
285

Andreas Bettin

Schorfheide OT Finowfurt

Prokura gemeinsam mit einem Vorstand
285

Danny Karin

Berlin

Prokura gemeinsam mit einem Vorstand
194

Patricia March

Berlin

194

Sven Einsle

Berlin

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen. Die Genossenschaft wird durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem anderen Vorstandsmitglied oder in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-29

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-12-29 Chronologischen Auszug ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

Abrufstand 2025-10-24 Registerinformationen ansehen

Gegenstand des Unternehmens

Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung zu angemessenen Preisen. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des GenG übernehmen. Die Genossenschaft kann Inhaberschuldverschreibungen an ihre Mitglieder ausgeben. Sie kann ihren Mitgliedern Genussrechte, die keinen unbedingten Rückzahlungsanspruch beinhalten, gewähren. Ein Einlagengeschäft ohne Bankerlaubnis gemäß § 32 KWG ist ausgeschlossen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 Buchstabe f der Satzung die Voraussetzungen.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

5
Veränderungen
GnR 61 B GnR 61 B: Beamten-Wohnungs-Verein zu Berlin eG, Berlin (Lutherstr. 11, 12167 Berlin). Rechtsform: Die Satzung ist am 26.08.2020 geändert in § 24 (Aufsichtsrat) und § 34 (Zuständigkeit der Vertreterversammlung).
GnR 61 B: Beamten-Wohnungs-Verein zu Berlin eG, Berlin (Lutherstr. 11, 12167 Berlin). Rechtsform: Die Satzung ist am 26.08.2020 geändert in § 24 (Aufsichtsrat) und § 34 (Zuständigkeit der Vertreterversammlung).
Veränderungen
GnR 61 B GnR 61 B: Beamten-Wohnungs-Verein zu Berlin eG, Berlin (Lutherstr. 11, 12167 Berlin). Gegenstand: Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial ver…
GnR 61 B: Beamten-Wohnungs-Verein zu Berlin eG, Berlin (Lutherstr. 11, 12167 Berlin). Gegenstand: Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung zu angemessenen Preisen.
Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen.
Die Genossenschaft führt ihre Geschäfte nach den hergebrachten Grundsätzen der Wohnungsgemeinnützigkeit nach Maßgabe der Satzung.
Die Genossenschaft kann Tochterunternehmen gründen und sich an anderen Unternehmen beteiligen.
Die Genossenschaft kann Inhaberschuldverschreibungen an ihre Mitglieder ausgeben. Sie kann ihren Mitgliedern Genussrechte, die keinen unbedingten Rückzahlungsanspruch beinhalten, gewähren.
Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 Buchstabe f der Satzung die Voraussetzungen. Rechtsform: Die Satzung ist am 25.01.2018 geändert in nachfolgenden Punkten:
Voranstellung einer Präambel, § 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft), § 3 (Mitglieder), § 5 (Eintrittsgeld), § 7 (Kündigung der Mitgliedschaft), § 8 (Übetragung des Geschäftsguthabens), § 11 (Ausschluss eines Mitgliedes), § 12 (Auseinandersetzung), § 13 (Rechte der Mitglieder), § 14 (Recht auf wohnliche Versorgung), § 15 (Überlassung von Wohnungen), § 16 (Pflichten der Mitglieder), § 17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), § 18 (Kündigung weiterer Anteile), § 21 (Vorstand), § 22 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft), § 23 (Aufgaben und Pflichten des Vorstandes), § 24 (Aufsichtsrat), § 25 (Aufgaben des Aufsichtsrates), § 26 (Sorgfaltspflicht des Aufsichtsrates), § 27 (Sitzungen des Aufsichtsrates), § 28 (Gegenstände der gemeinsamen Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat), § 30 (Rechtsgeschäfte mit Vorstandsmitgliedern), § 30a (Rechtsgeschäfte mit Aufsichtsratsmitgliedern), § 31 (Zusammensetzung der Vertreterversammlung und Wahl der Vertreter), § 32 (Vertreterversammlung), § 33 (Einberufung der Vertreterversammlung), § 34 (Zuständigkeit der Vertreterversammlung), § 35 (Leitung der Vertreterversammlung und Beschlussfassung), § 36 (Mehrheitserfordernisse), § 37 (Auskunftsrecht), § 38 (Geschäftsjahr und Aufstellung des Jahresabschlusses), § 39 (Vorbereitung der Beschlussfassung über den Jahresabschluss), § 40 (Rücklagen), § 41 (Gewinnverteilung), § 43 (Bekanntmachungen), § 44 (Prüfung) sowie der Anlage zur Satzung.
Veränderungen
GnR 61 B Beamten-Wohnungs-Verein zu Berlin eG, Berlin (Lutherstr. 11, 12167 Berlin). Nicht mehr Vorstand:; 1. Engling, Martin; Vorstand:; 3. Silbe, Ina, *XX.XX.XXXX, Berln Prokura: 3. Karin, Danny, *XX.XX.XXXX, Berli…
Beamten-Wohnungs-Verein zu Berlin eG, Berlin (Lutherstr. 11, 12167 Berlin). Nicht mehr Vorstand:; 1. Engling, Martin; Vorstand:; 3. Silbe, Ina, *XX.XX.XXXX, Berln Prokura: 3. Karin, Danny, *XX.XX.XXXX, Berlin; Prokura gemeinsam mit einem Vorstand; Nicht mehr Prokurist:; 2. Silbe, Ina.
Veränderungen
GnR 61 B Beamten-Wohnungs-Verein zu Berlin eG, Berlin(Lutherstr. 11, 12167 Berlin). Prokura: Nicht mehr Prokurist:; 1. Görg, Winfried.
Beamten-Wohnungs-Verein zu Berlin eG, Berlin(Lutherstr. 11, 12167 Berlin). Prokura: Nicht mehr Prokurist:; 1. Görg, Winfried.
Veränderungen
GnR 61 B Beamten-Wohnungs-Verein zu Berlin eG, Berlin(Lutherstr. 11, 12167 Berlin). Gegenstand: Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer MitgLieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare…
Beamten-Wohnungs-Verein zu Berlin eG, Berlin(Lutherstr. 11, 12167 Berlin). Gegenstand: Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer MitgLieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung zu angemessenen Preisen. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Die Genossenschaft kann Tochterunternehmen gründen und sich an anderen Unternehmen beteiligen. Die Genossenschaft kann Inhaberschuldverschreibungen ausgeben und Genussrechte gewähren. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 Buchstabe f die Voraussetzungen. Vertretungsregelung: Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen. Die Genossenschaft wird durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem anderen Vorstandsmitglied oder in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten..

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.