HRB 4082

BCS machine vision GmbH Industrielle Bildverarbeitung

Amtsgericht Landshut · Bayern

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Kirchdorf a. Inn

Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Kirchdorf a. Inn
Datenstand
2024-12-29
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-29

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-03-27 Chronologischen Auszug ansehen
DK lokal vorhanden

Dokumentenansicht

Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.

3 archivierte Dokumente Dokumente ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Veränderungen
HRB 4082 BCS machine vision GmbH Industrielle Bildverarbeitung, Kirchdorf am Inn (Schloß Seiboldsdorf, 84375 Kirchdorf). Die BCS Bavarian Computer Systems GmbH mit dem Sitz in Kirchdorf am Inn (Amtsgericht Landshut H…
BCS machine vision GmbH Industrielle Bildverarbeitung, Kirchdorf am Inn (Schloß Seiboldsdorf, 84375 Kirchdorf). Die BCS Bavarian Computer Systems GmbH mit dem Sitz in Kirchdorf am Inn (Amtsgericht Landshut HRB 3358) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 04.08.2008 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.