HRB 31706
BC Urban Living Leipzig GmbH
aktuell 6 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Leipzig
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Registerdaten
- Sitz
- Leipzig
- Datenstand
- 2024-03-07
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Bekanntmachungen und Ereignisse
HRB 31706 HRB 31706: BC Urban Living Leipzig GmbH, Leipzig, Neumarkt 9 (Treppenhaus "E"), 04109 Leipzig. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 65 Abs. 1 GmbHG.
Forderungsprüfung 403 IN 568/19 · BC Urban Living Leipzig GmbH · Insolvenzgericht Leipzig
- Insolvenzgericht
- Leipzig
- Aktenzeichen
- 403 IN 568/19
- Wirksam am
- 01.07.2019
- Registerbezug
- Leipzig, HRB 31706
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BC Urban Living Leipzig GmbH,
Neumarkt 9 "Treppenhaus E", 04109 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 31706
vertreten durch den Geschäftsführer Jacob Pedersen
- wurde am 01.07.2019 um 10:15 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Dr. Harald Heinze, Schillerstraße 4, 04109 Leipzig, Telefon
geschäftlich: 0341 962 535 80 Email geschäftlich: heinze@harald-heinze.de
Telefax: 0341 962 535 81
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum
19.08.2019 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter
unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Der Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung über
- die Beibehaltung des bisherigen Insolvenzverwalters oder die Wahl einer neuen
Insolvenzverwalterin oder eines neuen Insolvenzverwalters gemäß § 57 InsO
- die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses gemäß § 68 InsO
- den Fortgang des Verfahrens, insbesondere die Betriebsfortführung gemäß
§ 157 InsO, zur Rechnungslegung des Insolvenzverwalters gemäß § 66 InsO und zur
Verwahrung der Wertgegenstände gemäß § 149 InsO
- die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160
InsO
- die Beauftragung eines Insolvenzplans gemäß § 218 InsO
- einen Antrag auf Anordnung oder auf Aufhebung der Anordnung einer
Eigenverwaltung
gemäß §§ 271, 272 InsO
wird beim Amtsgericht Leipzig anberaumt auf Donnerstag, 19.09.2019, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 056, EG, Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von
besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird beim Amtsgericht
Leipzig anberaumt auf Donnerstag, 19.09.2019, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 056, EG,
Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den
Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden
Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen
bei dem Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig
einzulegen.
In Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, kann die
Beschwerde auch bei dem Landgericht Leipzig, Harkortstraße 9, 04107 Leipzig
eingelegt werden.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe
zur Post mittels einfachem Brief als auch durch öffentliche Bekanntmachung im
Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Wurde die
Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag
der Veröffentlichung als zugestellt. Erfolgte die Zustellung durch Aufgabe zur
Post mittels einfachem Brief gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als
bewirkt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen
werden.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden;
die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem
oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das
elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2
und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Es muss
mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere
elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten
elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren
Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend
aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal
www.justiz.de/elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem vom Gericht
veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem
Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens
sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des
Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der
Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung
gelöscht.
403 IN 568/19 Amtsgericht Leipzig, Insolvenzgericht, 01.07.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 403 IN 568/19 · BC Urban Living Leipzig GmbH · Insolvenzgericht Leipzig
- Insolvenzgericht
- Leipzig
- Aktenzeichen
- 403 IN 568/19
- Wirksam am
- 15.04.2019
- Registerbezug
- Leipzig, HRB 31706
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der BC Urban Living
Leipzig GmbH, Neumarkt 9 "Treppenhaus E", 04109 Leipzig, Amtsgericht Leipzig ,
HRB 31706
vertreten durch den Geschäftsführer Jacob Pedersen
wird heute , am 15.04.2019 um 10.45 Uhr zur Sicherung der künftigen
Insolvenzmasse
angeordnet:
1. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Harald Heinze,
Schillerstraße 4, 04109 Leipzig, bestellt (§§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 22 Abs. 2 InsO).
2. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch
mit Zu-stimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam, § 21 Abs. 2 Nr. 2
2. Alt. InsO
(allgemeiner Zustimmungsvorbehalt).
3. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe das Vermögen der
Schuldnerin zu sichern und zu erhalten. Er ist berechtigt es zu diesem Zweck in
Besitz zu nehmen und deren Forderungen, auch Bankguthaben, auf ein von ihm
einzurichtendes Anderkonto
einzuziehen.
4. Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten,
es sei denn dieser stimmt den Leistungen an die Schuldnerin zu.
5. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die zur Erfüllung seiner
Aufgaben erfor-derlichen Auskünfte Dritter, insbesondere Bank- und
Kreditinstitute, einzuziehen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (nachfolgend als
Beschwerde bezeichnet) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht
Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe
zur Post mittels
einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Erfolgte die Zustellung durch
Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs gilt die Zustellung drei Tage nach
Aufgabe zur Post als bewirkt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem
Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich
bekanntgemacht, so gilt die Zustellung zwei Tage nach dem Tag der
Veröffentlichung als bewirkt.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden;
die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Nie-derschrift rechtzeitig bei dem
oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Dase
elektro-nische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2
und 5 der Elekt-ronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Es muss
- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein
und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente
nicht
mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden
dürfen
oder
- von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren
Übermittlungswege,
die in § 130a Abs. 4 ZPO abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierüber können über das Internetportal www.justiz.de/
elektronischer_Rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.
403 IN 568/19 Amtsgericht Leipzig, Insolvenzgericht, 15.04.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 31706 HRB 31706: BC Urban Living Leipzig GmbH, Leipzig, Neumarkt 9 (Treppenhaus "E"), 04109 Leipzig. Die Gesellschafterversammlung vom 13.03.2018 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR auf 50.000,00 E…
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Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.