HRB 23907

BBVG mbH Bioenergy Bau & Vertriebsgesellschaft mbH

Amtsgericht Stendal · Sachsen-Anhalt

aktuell 10 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Allstedt

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Registerdaten

Sitz
Allstedt
Datenstand
2024-03-07
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-07

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

10
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 59 IN 140/19 · BBVG mbH Bioenergy, Bau & Vertriebsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Halle (Saale)
Insolvenzgericht
Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 140/19
Wirksam am
23.06.2026
Registerbezug
Stendal, HRB 23907
59 IN 140/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BBVG mbH Bioenergy, Bau & Vertriebsgesellschaft mbH, Breite Gasse 32, 06542 Allstedt (AG Stendal, HRB 23907), vertr. d.: 1. Steffen Köhler, Hinter dem Gotthelf 16, 55246 Mainz-Kostheim, (Geschäftsführer), 2. Igor Zaslawskij, Parkstraße 25, 65189 Wiesbaden, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 03.09.2026 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Halle (Saale), 22.06.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 59 IN 140/19 · BBVG mbH Bioenergy, Bau & Vertriebsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Halle (Saale)
Insolvenzgericht
Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 140/19
Wirksam am
30.09.2025
Registerbezug
Stendal, HRB 23907
59 IN 140/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BBVG mbH Bioenergy, Bau & Vertriebsgesellschaft mbH, Breite Gasse 32, 06542 Allstedt (AG Stendal, HRB 23907), vertr. d.: 1. Steffen Köhler, Hinter dem Gotthelf 16, 55246 Mainz-Kostheim, (Geschäftsführer), 2. Igor Zaslawskij, Parkstraße 25, 65189 Wiesbaden, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Olaf Spiekermann festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Halle (Saale) eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO

EUR
um 30 % erhöht zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 21.08.2025 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.

I.

Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 23.936,56 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.

II.

1. Zuschläge in Höhe von insgesamt 30 % für folgende Erschwernisse sind nach gerichtlicher Auffassung nicht zu beanstanden:

a) Unkooperativer Schuldner / ungeordnete Geschäftsunterlagen
b) Immobilienverwaltung
c) Anfechtungsvorbereitung
d) Mehrere Betriebsstätten

III.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Halle (Saale), 29.09.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 59 IN 140/19 · BBVG mbH Bioenergy, Bau & Vertriebsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Halle (Saale)
Insolvenzgericht
Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 140/19
Wirksam am
26.08.2025
Registerbezug
Stendal, HRB 23907
59 IN 140/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BBVG mbH Bioenergy, Bau & Vertriebsgesellschaft mbH, Breite Gasse 32, 06542 Allstedt (AG Stendal, HRB 23907), vertr. d.: 1. Steffen Köhler, Hinter dem Gotthelf 16, 55246 Mainz-Kostheim, (Geschäftsführer), 2. Igor Zaslawskij, Parkstraße 25, 65189 Wiesbaden, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 21.08.25 Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.

Zuschläge wurden beantragt für den erhöhten Arbeitsaufwand für Erschwernisse bei der Immobilienverwaltung und durch den unkooperativen Geschäftsführer und eine unvollständige Buchführung.

Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.

Amtsgericht Halle (Saale), 25.08.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 23907 HRB 23907: BBVG mbH Bioenergy Bau & Vertriebsgesellschaft mbH, Allstedt, Breite Straße 32, 06542 Allstedt. Der Insolvenzverwalter hat mitgeteilt, daß die Gesellschaft zum satzungsgemäßen Geschäftsjahr zurück…
HRB 23907: BBVG mbH Bioenergy Bau & Vertriebsgesellschaft mbH, Allstedt, Breite Straße 32, 06542 Allstedt. Der Insolvenzverwalter hat mitgeteilt, daß die Gesellschaft zum satzungsgemäßen Geschäftsjahr zurückkehrt.
Veränderungen
HRB 23907 HRB 23907: BBVG mbH Bioenergy Bau & Vertriebsgesellschaft mbH, Allstedt, Breite Straße 32, 06542 Allstedt. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Halle (Saale) vom 19.09.2019…
HRB 23907: BBVG mbH Bioenergy Bau & Vertriebsgesellschaft mbH, Allstedt, Breite Straße 32, 06542 Allstedt. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Halle (Saale) vom 19.09.2019 (Az. 59 IN 140/19) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 59 IN 140/19 · BBVG mbH Bioenergy, Bau & Vertriebsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Halle (Saale)
Insolvenzgericht
Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 140/19
Wirksam am
24.09.2019
Registerbezug
Stendal, HRB 23907
59 IN 140/19: Über das Vermögen der BBVG mbH Bioenergy, Bau &
Vertriebsgesellschaft mbH, Breite Gasse 32, 06542 Allstedt (AG Stendal, HRB
23907), vertr. d.: 1. Steffen Köhler, Hinter dem Gotthelf 16, 55246
Mainz-Kostheim, (Geschäftsführer), 2. Igor Zaslawskij, Parkstraße 25, 65189
Wiesbaden, (Geschäftsführer), ist am 19.09.2019 um 14:11 Uhr das
Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Olaf Spiekermann, Brinkmann & Partner,
Joliot-Curie-Platz 1b, 06108 Halle (Saale), Tel.: 0345/2927810, Fax: 0345/
29278111, E-Mail: halle@brinkmann-partner.de, Internet:
www.brinkmann-partner.de.

Die internationale Zuständigkeit des Amtsgerichts Halle (Saale) ergibt sich aus
Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848, da die Schuldnerin den Mittelpunkt
ihrer hauptsächlichen Interessen in der Bundesrepublik Deutschland hat.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 05.11.2019 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Dienstag, 03.12.2019, 10:00 Uhr, Saal 1.044,
Justizzentrum, Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) eine
Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur
Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Das Verzeichnis der Massegegenstände, das Gläubigerverzeichnis und die
Vermögensübersicht sind spätestens eine Woche vor dem Berichtstermin in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt
(§ 154 InsO).

Die Insolvenztabelle und die Anmeldeunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (05.11.2019)
und dem vorstehend genannten Prüfungstermin ( 03.12.2019), liegt, in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten
niedergelegt (§ 175 InsO).

Hinweis:

Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist.

Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:

Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.

Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von dem
Schuldner, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und
Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Halle
(Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Halle (Saale), 23.09.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 23907 HRB 23907: BBVG mbH Bioenergy Bau & Vertriebsgesellschaft mbH, Allstedt, Breite Straße 32, 06542 Allstedt. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Halle (Saale) vom 23.05.2019…
HRB 23907: BBVG mbH Bioenergy Bau & Vertriebsgesellschaft mbH, Allstedt, Breite Straße 32, 06542 Allstedt. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Halle (Saale) vom 23.05.2019 (Az. 59 IN 140/19) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 59 IN 140/19 · BBVG mbH Bioenergy, Bau & Vertriebsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Halle (Saale)
Insolvenzgericht
Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 140/19
Wirksam am
24.05.2019
Registerbezug
Stendal, HRB 23907
Az: 59 IN 140/19. In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der BBVG
mbH Bionenergy, Bau & Vertriebsgesellschaft mbH, Breite Straße 32, 06542
Allstedt (AG Stendal, HRB 23907), vertr. d.: 1. Steffen Köhler, Mainz-Kostheim,
(Geschäftsführer), 2. Igor Zaslawskij, Wiesbaden, (Geschäftsführer), ist am
23.05.2019 gegen die Antragsgegnerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens
der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur
mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen
Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Olaf Spiekermann, Brinkmann & Partner,
Joliot-Curie-Platz 1b, 06108 Halle (Saale), Tel.: 0345/2927810, Fax: 0345/
29278111, E-Mail: halle@brinkmann-partner.de, Internet:
www.brinkmann-partner.de bestellt worden.

Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann von
den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 23.05.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 23907 HRB 23907: BBVG mbH Bioenergy Bau & Vertriebsgesellschaft mbH, Allstedt, Breite Gasse 32, 06542 Allstedt. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Breite Straße 32, 06542 Allstedt.
HRB 23907: BBVG mbH Bioenergy Bau & Vertriebsgesellschaft mbH, Allstedt, Breite Gasse 32, 06542 Allstedt. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Breite Straße 32, 06542 Allstedt.
Neueintragungen
HRB 23907 HRB 23907: BBVG mbH Bioenergy Bau & Vertriebsgesellschaft mbH, Allstedt, Breite Gasse 32, 06542 Allstedt. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.08.1997. Die Gesellschafterversamm…
HRB 23907: BBVG mbH Bioenergy Bau & Vertriebsgesellschaft mbH, Allstedt, Breite Gasse 32, 06542 Allstedt. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.08.1997. Die Gesellschafterversammlung vom 22.12.2016 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurden die Firma (bisher Bau- und Vertriebs GmbH Großenehrich), der Sitz (bisher Großenehrich, Amtsgericht Jena HRB 404154) und der Gegenstand des Unternehmens geändert. Geschäftsanschrift: Breite Gasse 32, 06542 Allstedt. Gegenstand des Unternehmens: Die Durchführung von Hochbau-, Tiefbau- und Ausbauleistungen sowie der Verkauf und Vertrieb von Gebäuden und Grundstücken sowie schlüsselfertiges Bauen; Im- und Export von energetischen Anlagen, Anlagenteilen, Haus und Hausbestandteilen; Bau und Vertrieb von energetischen Anlagen, Anlagenteilen die zur Energiegewinnung (Wärme und Strom ) dienen und Bau, Vertrieb und Sanierung von energetischen Häusern bzw. Hausbestandteilen. Stammkapital: 50.000,00 DEM. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Hellmund, Edgar, Großenehrich, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Köhler, Steffen Joachim, Mainz-Kostheim, *XX.XX.XXXX; Zaslawskij, Igor, Wiesbaden, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.