HRB 741148
BBS GmbH
aktuell 33 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Schiltach
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Registerdaten
- Sitz
- Schiltach
- Datenstand
- 2024-04-01
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 5 IN 95/20 · BBS GmbH · Insolvenzgericht Rottweil
- Insolvenzgericht
- Rottweil
- Aktenzeichen
- 5 IN 95/20
- Wirksam am
- 11.03.2026
- Registerbezug
- Stuttgart, HRB 741148
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
BBS GmbH, Welschdorf 220, 77761 Schiltach, vertreten durch den Geschäftsführer Jürgen Klingelmeyer
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 741148
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 20.04.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Rottweil - Insolvenzgericht - 05.03.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 5 IN 95/20 · BBS GmbH · Insolvenzgericht Rottweil
- Insolvenzgericht
- Rottweil
- Aktenzeichen
- 5 IN 95/20
- Wirksam am
- 01.02.2023
- Registerbezug
- Stuttgart, HRB 741148
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
BBS GmbH, Welschdorf 220, 77761 Schiltach, vertreten durch den Geschäftsführer Jürgen Klingelmeyer
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 741148
- Schuldnerin -
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG, Porscheplatz 1, 70435 Stuttgart, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses vom 02.12.2021.
Der Stundensatz des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses für ihre Tätigkeit im eingesetzten Gläubigerausschuss beträgt BETRAG EUR.
Für 7,08 Stunden war gem. § 17 InsVV ein Betrag in Höhe von insgesamt BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses entstandenen Kosten für Reisekosten in Höhe von BETRAG EUR waren festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Rottweil
Königstraße 20
78628 Rottweil
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Rottweil
Königstraße 20
78628 Rottweil
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Rottweil - Insolvenzgericht - 31.01.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 5 IN 95/20 · BBS GmbH · Insolvenzgericht Rottweil
- Insolvenzgericht
- Rottweil
- Aktenzeichen
- 5 IN 95/20
- Wirksam am
- 19.12.2022
- Registerbezug
- Stuttgart, HRB 741148
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
BBS GmbH, Welschdorf 220, 77761 Schiltach, vertreten durch den Geschäftsführer Jürgen Klingelmeyer
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 741148
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 16.01.2023 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Rottweil - Insolvenzgericht - 16.12.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 5 IN 95/20 · BBS GmbH · Insolvenzgericht Rottweil
- Insolvenzgericht
- Rottweil
- Aktenzeichen
- 5 IN 95/20
- Wirksam am
- 11.07.2022
- Registerbezug
- Stuttgart, HRB 741148
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
BBS GmbH, Welschdorf 220, 77761 Schiltach, vertreten durch den Geschäftsführer Jürgen Klingelmeyer
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 741148
- Schuldnerin -
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses Gewerkschaftssekretär Stefan Prutscher, Carl-Benz-Straße 5, 72250 Freudenstadt, sowie der Vorschuss auf die Vergütung des Mitglieds des Gläubigerausschusses Gewerkschaftssekretär Stefan Prutscher, Carl-Benz-Straße 5, 72250 Freudenstadt, werden wie folgt festgesetzt: Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung erfolgt gemäß Antrag des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses vom 22.06.2022.
Der Stundensatz des Mitglieds des (vorläufigen) Gläubigerausschusses für die Tätigkeit im eingesetzten Gläubigerausschuss beträgt BETRAG EUR. Dieser Stundensatz erscheint aufgrund des Umfanges des Verfahrens und der Komplexität der während des Verfahrens zu behandelnden Rechtsfragen als angemessen.
Für 20,42 Stunden war gem. § 17 InsVV ein Betrag in Höhe von insgesamt BETRAG EUR festzusetzen. Hierbei wurde ein Betrag von BETRAG EUR als Vergütung für die Tätigkeit im vorläufigen Gläubigerausschuss festgesetzt (27.08.2020 bis 09.12.2020). Der übrige Betrag wird als Vorschuss für die Tätigkeit im Gläubigerausschuss festgesetzt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Rottweil
Königstraße 20
78628 Rottweil
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Rottweil
Königstraße 20
78628 Rottweil
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 5 IN 95/20 · BBS GmbH · Insolvenzgericht Rottweil
- Insolvenzgericht
- Rottweil
- Aktenzeichen
- 5 IN 95/20
- Wirksam am
- 20.06.2022
- Registerbezug
- Stuttgart, HRB 741148
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
BBS GmbH, Welschdorf 220, 77761 Schiltach, vertreten durch den Geschäftsführer Jürgen Klingelmeyer
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 741148
- Schuldnerin -
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses Bundesagentur für Arbeit, Weingartenstraße 3, 77654 Offenburg, sowie der Vorschuss auf die Vergütung des Mitglieds des Gläubigerausschusses Bundesagentur für Arbeit, Weingartenstraße 3, 77654 Offenburg wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen erfolgt gemäß Antrag des Mitglieds des (vorläufigen) Gläubigerausschusses vom 27.05.2022.
Der Stundensatz des Mitglieds des (vorläufigen) Gläubigerausschusses für die Tätigkeit im eingesetzten Gläubigerausschuss beträgt BETRAG EUR. Dieser Stundensatz erscheint aufgrund des Umfanges des Verfahrens und der Komplexität der während des Verfahrens zu behandelnden Rechtsfragen als angemessen.
Für 24,66 Stunden war gem. § 17 InsVV ein Betrag in Höhe von insgesamt BETRAG EUR festzusetzen. Hierbei wurde ein Betrag von BETRAG EUR als Vergütung für die Tätigkeit im vorläufigen Gläubigerausschuss festgesetzt (27.08.2020 bis 11.12.2020). Der übrige Betrag wird als Vorschuss für die Tätigkeit im Gläubigerausschuss festgesetzt.
Die dem Mitglied des (vorläufigen) Gläubigerausschusses entstandenen Kosten für Auslagen (Parkgebühren) in Höhe von BETRAG EUR waren festzusetzen.
Die dem Mitglied des (vorläufigen) Gläubigerausschusses entstandenen Fahrtkosten für 182 Kilometer (zu je BETRAG EUR) waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Rottweil
Königstraße 20
78628 Rottweil
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Rottweil
Königstraße 20
78628 Rottweil
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Rottweil - Insolvenzgericht - 14.06.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 5 IN 95/20 · BBS GmbH · Insolvenzgericht Rottweil
- Insolvenzgericht
- Rottweil
- Aktenzeichen
- 5 IN 95/20
- Wirksam am
- 05.01.2022
- Registerbezug
- Stuttgart, HRB 741148
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
BBS GmbH, Welschdorf 220, 77761 Schiltach, vertreten durch den Geschäftsführer Jürgen Klingelmeyer
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 741148
- Schuldnerin -
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorl. Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Thomas Oberle, Otto-Beck-Straße 11, 68165 Mannheim, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem vorl. Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorl. Insolvenzverwalters vom 29.11.2021.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 28.794.541,19 EUR auszugehen.
Dem vorl. Insolvenzverwalter war eine Vergütung vorläufiger Insolvenzverwalter in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen. Bei dem festgesetzen Betrag war der sich aus einer Vergleichsberechunung zwischen der Vergütung mit dem Überschuss aus der Betriebsfortführung und ohne den Überschuss aus der Betriebsfortführung ergebende Differenzbetrag von 10.351,07 € in Abzug zu bringen, da die Vergütungsberechung sowohl die Massemehrung durch die Betriebsfortführung als auch einen entsprechenden Zuschlag beinhaltet. Hierbei war der in Ansatz gebrachte Zuschlag von 215 % festzusetzen. Aufgrund des Umfanges und der Schwierigkeit der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters sind hier entsprechende Zuschläge gerechtfertigt. Die durch den vorläufigen Insolvenzverwalter in Ansatz gebrachten Zuschläge in Höhe von insgesamt 215 % scheinen angemessen. Der Umfang und die Schwierigkeit der Tätigkeiten (Betriebsfortfühung, Verhandlungen mit Hauptkunden, Erarbeitung eines Sanierungskonzeptes usw.) gehen über das durchschnittliche Maß deutlich hinaus. In der Gesamtschau sind die Zuschläge in Höhe von 215 % auf die Regelvergütung gerechtfertigt und waren daher festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem vorl. Insolvenzverwalter entstandenen Kosten für Auslagenpauschale in Höhe von BETRAG EUR waren festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem vorl. Insolvenzverwalter entstandenen tatsächlichen Zustellungskosten waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Rottweil
Königstraße 20
78628 Rottweil
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Rottweil
Königstraße 20
78628 Rottweil
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind ab dem 01.01.2022 als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Rottweil - Insolvenzgericht - 04.01.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 5 IN 95/20 · BBS GmbH · Insolvenzgericht Rottweil
- Insolvenzgericht
- Rottweil
- Aktenzeichen
- 5 IN 95/20
- Wirksam am
- 29.07.2021
- Registerbezug
- Stuttgart, HRB 741148
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
BBS GmbH, Welschdorf 220, 77761 Schiltach, vertreten durch den Geschäftsführer Jürgen Klingelmeyer
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 741148
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 07.09.2021 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Rottweil - Insolvenzgericht - 27.07.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 741148 HRB 741148: BBS GmbH, Schiltach, Welschdorf 220, 77761 Schiltach. Prokura von Amts wegen nach § 384 Abs. 2 FamFG, § 117 Abs. 1 InsO gelöscht bei: Dittmann, Jann, Ennepetal, *XX.XX.XXXX; Eigel, Erwin, Bietigh…
HRB 741148 HRB 741148: BBS GmbH, Schiltach, Welschdorf 220, 77761 Schiltach. Die Gesellschaft hat am 09.03.2020 die Liste über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht.
HRB 741148 HRB 741148: BBS GmbH, Schiltach, Welschdorf 220, 77761 Schiltach. Die Gesellschafterversammlung vom 22.01.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 (Stammkapital und Stammeinlagen) beschlossen.…
HRB 741148 HRB 741148: BBS GmbH, Schiltach, Welschdorf 220, 77761 Schiltach. Die Gesellschafterversammlung vom 05.12.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 (Stammkapital, Stammeinlagen) beschlossen. Da…
HRB 741148 HRB 741148: BBS GmbH, Schiltach, Welschdorf 220, 77761 Schiltach. Die Gesellschafterversammlung vom 05.12.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 (Stammkapital und Stammeinlagen) beschlossen.…
HRB 741148 HRB 741148: BBS GmbH, Schiltach, Welschdorf 220, 77761 Schiltach. Die Gesellschafterversammlung vom 28.11.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 (Stammkapital und Stammeinlagen) beschlossen.…
HRB 741148 HRB 741148: BBS GmbH, Schiltach, Welschdorf 220, 77761 Schiltach. Die Gesellschaft hat am 19.11.2019 die Liste über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht.
HRB 741148 HRB 741148: BBS GmbH, Schiltach, Welschdorf 220, 77761 Schiltach. Die Gesellschafterversammlung vom 29.10.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 (Stammkapital und Stammeinlagen) beschlossen.…
HRB 741148 HRB 741148: BBS GmbH, Schiltach, Welschdorf 220, 77761 Schiltach. Die Gesellschafterversammlung vom 26.08.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 (Stammkapital und Stammeinlagen) beschlossen.…
HRB 741148 HRB 741148: BBS GmbH, Schiltach, Welschdorf 220, 77761 Schiltach. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter ei…
HRB 741148 HRB 741148: BBS GmbH, Schiltach, Welschdorf 220, 77761 Schiltach. Nicht mehr Geschäftsführer: Eigel, Erwin, Bietigheim, *XX.XX.XXXX.
HRB 741148 HRB 741148: BBS GmbH, Schiltach, Welschdorf 220, 77761 Schiltach. Die Gesellschafterversammlung vom 23.07.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 (Stammkapital und Stammeinlagen) beschlossen.…
HRB 741148 HRB 741148: BBS GmbH, Schiltach, Welschdorf 220, 77761 Schiltach. Bestellt als Geschäftsführer: Eigel, Erwin, Bietigheim, *XX.XX.XXXX; Klingelmeyer, Jürgen, Darmstadt, *XX.XX.XXXX, jeweils mit der Befugnis, …
HRB 741148 HRB 741148: BBS GmbH, Schiltach, Welschdorf 220, 77761 Schiltach. Nicht mehr Geschäftsführer: Schleicher, Tobias, Schramberg, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer mit der Befugnis, …
HRB 741148 HRB 741148: BBS GmbH, Schiltach, Welschdorf 220, 77761 Schiltach. Prokura erloschen: Lux, Christian, Balingen, *XX.XX.XXXX.
HRB 741148 HRB 741148: BBS GmbH, Schiltach, Welschdorf 220, 77761 Schiltach. Bestellt als Geschäftsführer: Bartosch, Heinz Günther, Besenbüren (Schweiz), *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sic…
HRB 741148 HRB 741148:BBS GmbH, Schiltach, Welschdorf 220, 77761 Schiltach.Die Gesellschafterversammlung vom 02.06.2015 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
HRB 741148 HRB 741148:BBS GmbH, Schiltach, Welschdorf 220, 77761 Schiltach.Die Gesellschafterversammlung vom 28.05.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 7 (Stammkapital und Stammeinlagen) beschlossen.
HRB 741148 HRB 741148:BBS GmbH, Schiltach, Welschdorf 220, 77761 Schiltach.Die Gesellschafterversammlung vom 28.05.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 15 (Jahresabschluss und Gewinnverwendung) durch E…
HRB 741148 HRB 741148:BBS GmbH, Schiltach, Welschdorf 220, 77761 Schiltach.Bestellt als Geschäftsführer: Schleicher, Tobias, Schramberg, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Name…
HRB 741148 HRB 741148:BBS GmbH, Schiltach, Welschdorf 220, 77761 Schiltach.Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Eigel, Erwin, Birkenheide, *XX.XX.XXXX; Klingelmeyer, Jürgen, Darmstadt, *XX.XX.XXXX; Lux, C…
HRB 741148 HRB 741148:BBS GmbH, Schiltach, Welschdorf 220, 77761 Schiltach.Die Gesellschafterversammlung vom 24.01.2014 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Dabei wurde geändert: Stammkapital. Das…
HRB 741148 BBS GmbH, Schiltach, Welschdorf 220, 77761 Schiltach. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten …
HRB 741148 BBS GmbH, Schiltach, Welschdorf 220, 77761 Schiltach. Der Übergang der im bisherigen Geschäftsbetrieb der "BBS International GmbH", Schiltach (Amtsgericht Stuttgart HRB 724137) begründeten Forderungen und Ve…
HRB 741148 BBS GmbH, Schiltach, Welschdorf 220, 77761 Schiltach. Bestellt als Geschäftsführer: Lohmann, Jürgen, Mühltal, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertr…
Angezeigt wird eine begrenzte Auswahl der neuesten sicher zugeordneten Bekanntmachungen.
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