HRA 5358 PI

BBR Rissener Eck GmbH & Co. KG

Amtsgericht Pinneberg · Schleswig-Holstein

aktuell 4 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Wedel

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Registerdaten

Sitz
Wedel
Datenstand
2025-01-04
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2025-01-04

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

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  1. WEST-ELBE Rissener Eck GmbH & Co. KG Wedel

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

4
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 71 IN 62/21 · BBR Rissener Eck GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Pinneberg
Insolvenzgericht
Pinneberg
Aktenzeichen
71 IN 62/21
Wirksam am
27.07.2026
Registerbezug
Pinneberg, HRA 5358
71 IN 62/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

BBR Rissener Eck GmbH & Co. KG, Wedeler Landstraße 38, 22559 Hamburg, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin BBR Immobilien- und Verwaltungsgesellschaft mbH
Registergericht: Amtsgericht Pinneberg Register-Nr.: HRA 5358 PI
- Schuldnerin -

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Jennie Best, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Der Insolvenzverwalterin wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen erfolgt gemäß Antrag der Insolvenzverwalterin vom 03.03.2026.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 65.097,11 EUR auszugehen.Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 05.07.2021 aus. Er hat Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen. Die Vergütung wird auf der Grundlage eines Regelsatzes ermittelt, der vom Wert der Insolvenzmasse bei Beendigung des Verfahrens abhängt; je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann der Regelsatz überschritten oder ein geringerer Satz zugrunde gelegt werden (§ 63 InsO, §§ 3 InsVV).Bei Beendigung des Verfahrens, mit der in Kürze zu rechnen ist, hat die Insolvenzmasse einen Wert von € 65.097,11. Der Regelsatz der Vergütung beträgt demnach € BETRAG (§ 2 InsVV).Damit ergibt sich eine Vergütung in Höhe von BETRAG € netto zzgl. Auslagen und Umsatzsteuer (§ 7 InsVV).Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 03.03.2026 verwiesen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Pinneberg
Außenstelle
Osterbrooksweg 42 + 44
22869 Schenefeld

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Pinneberg
Außenstelle
Osterbrooksweg 42 + 44
22869 Schenefeld

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Pinneberg - Insolvenzgericht - 20.07.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 5358 PI HRA 5358 PI: BBR Rissener Eck GmbH & Co. KG, Wedel, Strandweg 5, 22880 Wedel. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRA 5358 PI: BBR Rissener Eck GmbH & Co. KG, Wedel, Strandweg 5, 22880 Wedel. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Veränderungen
HRA 5358 PI HRA 5358 PI: Firma vormals: WEST-ELBE Rissener Eck GmbH & Co. KG, Wedel, Strandweg 5, 22880 Wedel. Name der Firma: BBR Rissener Eck GmbH & Co. KG; Geschäftsanschrift: Strandweg 5, 22880 Wedel; Änderung zu Nr…
HRA 5358 PI: Firma vormals: WEST-ELBE Rissener Eck GmbH & Co. KG, Wedel, Strandweg 5, 22880 Wedel. Name der Firma: BBR Rissener Eck GmbH & Co. KG; Geschäftsanschrift: Strandweg 5, 22880 Wedel; Änderung zu Nr. 1: bzgl. Firma; persönlich haftender Gesellschafter: BBR Immobilien- und Verwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg
(Amtsgericht Hamburg, HRB 103276). Die Firma ist geändert.
Neueintragungen
HRA 5358 PI WEST-ELBE Rissener Eck GmbH & Co. KG, Wedel(Wiedetwiete 31 f, 22880 Wedel, Der Erwerb des Grundstückes in 22559 Hamburg, Am Rissener Bahnhof 19-21, seine Überplanung, Bebauung, Verwaltung und Veräußerung.). …
WEST-ELBE Rissener Eck GmbH & Co. KG, Wedel(Wiedetwiete 31 f, 22880 Wedel, Der Erwerb des Grundstückes in 22559 Hamburg, Am Rissener Bahnhof 19-21, seine Überplanung, Bebauung, Verwaltung und Veräußerung.). Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein. Die persönlich haftenden Gesellschafter dürfen Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Inhaber: persönlich haftender Gesellschafter: 1. Verwaltungsgesellschaft WEST-ELBE mbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 103276); Rechtsform: Kommanditgesellschaft..

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.