HRB 25020
BBP - Blechbearbeitung Peinemann GmbH
aktuell 10 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Johann-Gottlob-Nathusius-Straße 9, 39340 HaldenslebenGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Haldensleben
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 12.01.2024
- Datenstand
- 2025-09-22
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Ulrich Peinemann
Oebisfelde-Weferlingen OT Hödingen
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenInes Peinemann
Oebisfelde-Weferlingen
EinzelprokuraAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
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Abrufstand 2025-09-22 Registerinformationen ansehenRegistertreffer
Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- BBP - Blechbearbeitung Peinemann GmbH Harbke
Gegenstand des Unternehmens
Das Bohren, Drehen, Fräsen, Erodieren, Hobeln, Läppen, Räumen, Richten, Sägen, Schleifen, Schärfen, Schweißen, Stoßen usw. von metallischen und metallhaltigen Werkstücken sowie das Schneiden und Beschriften von Metall und Blechen jeglicher Art durch Laserstrahlen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzplan 340 IN 238/24 (381) · BBP-Blechbearbeitung Peinemann GmbH · Insolvenzgericht Magdeburg
- Insolvenzgericht
- Magdeburg
- Aktenzeichen
- 340 IN 238/24 (381)
- Wirksam am
- 31.07.2026
- Registerbezug
- Stendal, HRB 25020
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Magdeburg, 31.07.2026
Kaminsky
Richterin am Amtsgericht
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 340 IN 238/24 (381) · BBP-Blechbearbeitung Peinemann GmbH · Insolvenzgericht Magdeburg
- Insolvenzgericht
- Magdeburg
- Aktenzeichen
- 340 IN 238/24 (381)
- Wirksam am
- 06.05.2026
- Registerbezug
- Stendal, HRB 25020
Aufgrund der Nichtöffentlichkeit des Verfahrens sowie Art. 97 GG wird von einer ausführlicheren Veröffentlichung der Vergütung abgesehen. Im Übrigen wird auf die seit 25.05.2018 geltende EU Datenschutz-Grundverordnung verwiesen. Die Entscheidung des BGH vom 14.12.2017 (IX ZB 65/16) wird damit als ausreichend beachtet angesehen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg, einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg, einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Die sofortige Beschwerde/befristete Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument, das für die Bearbeitung durch die Gerichte geeignet ist, eingelegt werden. Hierzu muss die sofortige Beschwerde/befristete Erinnerung von der verantwortenden Person mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder signiert auf einem der in § 130a Abs. 4 ZPO beschriebenen sicheren Übermittlungswege eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus. Einzelheiten zum Dateiformat und zu den technischen Anforderungen sind der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) sowie den "Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr" auf der Internet-Seite www.justiz.de zu entnehmen.
- 340 IN 238/24 (381) - (28.04.2026)
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 340 IN 238/24 (381) · BBP-Blechbearbeitung Peinemann GmbH · Insolvenzgericht Magdeburg
- Insolvenzgericht
- Magdeburg
- Aktenzeichen
- 340 IN 238/24 (381)
- Wirksam am
- 06.05.2026
- Registerbezug
- Stendal, HRB 25020
Aufgrund der Nichtöffentlichkeit des Verfahrens sowie Art. 97 GG wird von einer ausführlicheren Veröffentlichung der Vergütung abgesehen. Im Übrigen wird auf die seit 25.05.2018 geltende EU Datenschutz-Grundverordnung verwiesen. Die Entscheidung des BGH vom 14.12.2017 (IX ZB 65/16) wird damit als ausreichend beachtet angesehen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg, einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg, einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Die sofortige Beschwerde/befristete Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument, das für die Bearbeitung durch die Gerichte geeignet ist, eingelegt werden. Hierzu muss die sofortige Beschwerde/befristete Erinnerung von der verantwortenden Person mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder signiert auf einem der in § 130a Abs. 4 ZPO beschriebenen sicheren Übermittlungswege eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus. Einzelheiten zum Dateiformat und zu den technischen Anforderungen sind der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) sowie den "Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr" auf der Internet-Seite www.justiz.de zu entnehmen.
Amtsgericht Magdeburg, 28.04.2026.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 340 IN 238/24 (381) · BBP-Blechbearbeitung Peinemann GmbH · Insolvenzgericht Magdeburg
- Insolvenzgericht
- Magdeburg
- Aktenzeichen
- 340 IN 238/24 (381)
- Wirksam am
- 24.03.2026
- Registerbezug
- Stendal, HRB 25020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 340 IN 238/24 (381) · BBP-Blechbearbeitung Peinemann GmbH · Insolvenzgericht Magdeburg
- Insolvenzgericht
- Magdeburg
- Aktenzeichen
- 340 IN 238/24 (381)
- Wirksam am
- 24.03.2026
- Registerbezug
- Stendal, HRB 25020
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Sachwalters vom 11.03.2026 Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Magdeburg, 23.03.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzplan 340 IN 238/24 (381) · BBP-Blechbearbeitung Peinemann GmbH · Insolvenzgericht Magdeburg
- Insolvenzgericht
- Magdeburg
- Aktenzeichen
- 340 IN 238/24 (381)
- Wirksam am
- 03.02.2026
- Registerbezug
- Stendal, HRB 25020
Amtsgericht Magdeburg, den 30.01.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 340 IN 238/24 (381) · BBP-Blechbearbeitung Peinemann GmbH · Insolvenzgericht Magdeburg
- Insolvenzgericht
- Magdeburg
- Aktenzeichen
- 340 IN 238/24 (381)
- Wirksam am
- 12.12.2025
- Registerbezug
- Stendal, HRB 25020
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Sachwalters vom 09.12.2025 Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Magdeburg, 11.12.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Restschuldbefreiung 340 IN 238/24 (381) · BBP-Blechbearbeitung Peinemann GmbH · Insolvenzgericht Magdeburg
- Insolvenzgericht
- Magdeburg
- Aktenzeichen
- 340 IN 238/24 (381)
- Wirksam am
- 02.10.2024
- Registerbezug
- Stendal, HRB 25020
BBP-Blechbearbeitung Peinemann GmbH, Johann-Gottlob-Nathusius-Straße 9, 39340 Haldensleben, Bohren, Drehen, Fräsen, Erodieren, Hobeln, Läppen, Räumen, Richten, Sägen, Schleifen, Entschärfen, Schweißen, Stoßen usw. von metallischen und metallhaltigen Werkstücken sowie Schneiden und Beschriften von Metallen und Blechen jeglicher Art durch Laserstrahlen sowie alle im Zusammenhang damit stehenden Tätigkeiten (AG Stendal, HRB 25020),
vertreten durch:
1. Ulrich Peinemann, 39356 Oebisfelde-Weferlingen, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte des Vertreters zu 1.:
Rechtsbeistand INNOVATIS - Nico Kämpfert, Hegelstraße 4, 39104 Magdeburg. Sachwalter ist: Rechtsanwalt Rüdiger Bauch, Bei der Hauptwache 2, 39104 Magdeburg, Tel.: 0391/5354-0, Fax: 0391/5354-100, E-Mail: RBauch@schultze-braun.de, Internet: www.schultze-braun.de. Es ist Eigenverwaltung angeordnet. Das Verfahren wird mündlich geführt (§ 5 InsO). Anmeldefrist: 30.10.2024. Gläubigerversammlung: Am Mittwoch, 27.11.2024, 11:00 Uhr, Saal 14, Amtsgericht Magdeburg, Justizzentrum Magdeburg, Breiter Weg 203 - 206, 39104 Magdeburg , eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über die eventuelle Wahl eines anderen Sachverwalters (§ 57 InsO, § 274 InsO), über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO) sowie über die in den §§ 35, 66, 100, 149, 157, 159, 160, 162, 163, 207, 272 InsO bezeichneten Angelegenheiten: Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), Rechnungs- bzw. Zwischenrechnungslegung des Sachwalters gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 InsO, § 281 InsO), Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO, § 278 InsO), Hinterlegung oder Anlegung von Wertgegenständen (§ 149 InsO), Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO, § 284 InsO); z.B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan, Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Sachwalters, insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebes der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauerhaften Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, dass die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreites mit erheblichem Streitwert (§ 160 InsO), eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gemäß § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung, Aufhebung der Eigenverwaltung (§ 272 InsO), Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit bestimmter Rechtsgeschäfte (§ 277 InsO) verbunden gemäß § 29 Abs. 2 InsO mit einer Gläubigerversammlung, in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden. Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen als erteilt (§ 160 InsO).
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, werden darauf hingewiesen, dass sie unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle eingesehen werden. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Hinweis:
Informationen nach Art. 13 und 14 der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) finden Sie unter dem Link https://ag-md.sachsen-anhalt.de/amtsgericht/datenschutzerklaerung/.
- 340 IN 238/24 (381) - (01.10.2024)
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 25020 HRB 25020: BBP - Blechbearbeitung Peinemann GmbH, Harbke, Am Glüsig 3, 39365 Harbke. Einzelprokura: Schmidt, Carolin, Mariental OT Mariental-Horst, *XX.XX.XXXX.
HRB 25020 HRB 25020: BBP - Blechbearbeitung Peinemann GmbH, Harbke, Am Glüsig 3, 39365 Harbke. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.11.2017. Geschäftsanschrift: Am Glüsig 3, 39365 Harbke.…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.